ich lasse mir eine Jacke in der Schneiderei fertigen und äußere den Wunsch das ich gerne ein Monogramm draufgestickt haben möchte.
Die Schneiderin sagt mir, dass sie dafür keine Möglichkeit hat wird sich aber informieren.
Ich trage meine Jacke einige Zeit.
Die Schneiderin meldet sich und sagt mir, dass sie jemand gefunden hat, der die Jacke professionell besticken kann.
Also bringe ich meine Jacke zurück in die Schneiderei.
Nach einigen Tagen erfahre ich, dass die Monogrammstickerei unsauber ausgeführt wurde und deshalb eine Falte unterhalb der oberen Tasche entstanden ist. Durch die Dichtheit der Stickerei kann diese nicht getrennt werden weil dadurch der Stoff beschädigt wird.
Wer ist nun für den Schadenersatz zuständig, die Schneiderei oder die Monogrammstickerin?
Ich würde mich freuen wenn diese Frage geklärt werden könnte. Beide Betriebe haben eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schneiderei / Allianz die Monogrammstickerin / Mannheimer. Beide Versicherungen lehnen ab.
Hallo,
der mit dem du den Vertrag geschlossen hast, wenn nichts anderes geregelt wurde.
Gruß
Tobias
Und mit welcher Begründung ?
Eine VS wäre jedenfalls grundsätzlich zuständig.
Aber dann kommt es halt darauf an, ob ein Verschulden vorliegt und der Fehler(Faltenbildung) nicht nur unerheblich ist.
Notfalls müsste man gegen den Betrieb klagen.
MfG
duck313
Hi,
da es sich um einen Erfüllungsschaden handelt, ist dieser vermutlich nicht versichert.
Gruß K
Klingt nach einem Erfüllungsschaden.
„Hat ein Gläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Erfüllungsschadens, dann ist er so zu stellen, als hätte der Schuldner den Anspruch erfüllt. Es wird also die fiktive Situation, in der der Schuldner erfüllt hätte, mit der realen Situation, in der der Schuldner nicht erfüllt hat, verglichen – die Differenz ist der Schaden.“
Hallo,
du hast einer Firma den Auftrag gegeben. Diese ist dein Ansprechpartner.
Ob sich diese Firma das Geld von jemand anderen (etwa einem Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen, Versicherung) zurückholen kann, ist nicht dein Problem.
Was genau hat ein Anspruch auf Schadensersatz mit irgendeiner Versicherung oder Nicht-Versicherung zu tun?
Hört sich nach dem festgestellten Schaden - kleine Falte nach Tragen- eher so an, als könne fast jeder dafür verantwortlich sein, auch der Träger.Fraglich, ob sich ein Streit deshalb lohnt. Vielleicht ist die kleine Falte von wem Geschickten auch ohne viel Tam-Tam wegzusticheln.