JAEG Rufbereitschaft laut Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

mal angenommen, es muss laut Arbeitsvertrag Rufbereitschaft geleistet werden.

Gehört die Rufbereitschaft zur JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze) dazu oder nicht?

Hierbei ist nicht der variable Anteil, welcher von Einsatzhäufigkeit und -Dauer abhängt, gemeint, sondern vielmehr die pauschale Vergütung, welche unabhängig von Einsatzhäufigkeit und -Dauer geleistet wird.

MfG.
Horst

Hallo,

Hallo zusammen,

mal angenommen, es muss laut Arbeitsvertrag Rufbereitschaft
geleistet werden.

Gehört die Rufbereitschaft zur JAEG
(Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze) dazu
oder nicht?

kommt drauf an: siehe dazu SGB V § 6

(1) Versicherungsfrei sind
1.Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

Wichtig ist, dass sie regelmäßig geleistet werden.

Gruß Merger

Vielen Dank Merger.

Wie ist deine Einschätzung, wenn Rufbereitschaft zwar laut Arbeitsvertrag geleistet werden muss, der Umfang jedoch nicht im Arbeitsvertrag geregelt wäre?

Laut SGB V § 6 Abs. 4 muss die JAEG des Folgejahres ebenfalls überschritten werden. Da jedoch der Umfang und somit die Jahressumme im Folgejahr ungeklärt ist: müsste dann die bisherige Jahressumme (wie auch bei dem Monatsentgelt) herangezogen werden, oder wie müsste die vorausschauende Betrachtung für das Folgejahr aussehen?