Hallo zusammen,
mal angenommen, es muss laut Arbeitsvertrag Rufbereitschaft geleistet werden.
Gehört die Rufbereitschaft zur JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze) dazu oder nicht?
Hierbei ist nicht der variable Anteil, welcher von Einsatzhäufigkeit und -Dauer abhängt, gemeint, sondern vielmehr die pauschale Vergütung, welche unabhängig von Einsatzhäufigkeit und -Dauer geleistet wird.
MfG.
Horst