Hallo,
ein Fitness-Studio in der Stadt bietet für die ersten 500 potentiellen Neukunden einen Beitrag in Höhe von 15.- an. So die Werbung auf einem 4-qm-Plakat. Auf konkrete Nachfrage erfuhr, dass der reguläre Beitrag aber 5.99 pro WOCHE ist und in den ersten zwei Jahren (Grundlaufzeit) auf 3.46 pro WOCHE gesenkt wird und danach automatisch auf 5.99 pro WOCHE erhöht wird.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Außerdem steigt der Beitrag jährlich (ab dem 4. Jahr) vollautomatisch um 29 cents pro WOCHE. Zusätzlich ist ein „Startpaket“ in Höhe von 49.- fällig. Dieses Paket beinhaltet die Betreuung durch die Trainer, die Nutzung der Kurse und Verwaltungsgebühren.
Fragen:
Sollte die Betreuung durch die Trainer nicht schon mit dem Beitrag abgegolten sein?
Gleiches müßte im Prinzip für die Kurse gelten.
Als Verwaltungsgebühr könnte man das Erfassen der Stammdaten im PC sehen und das Erstellen der Mitgliedskarte (ohne die man nicht reinkommt).
Ist eine vollautomatische jährliche Erhöhung des Beitrages statthaft (wohl eher ‚nein‘)?
Das Studio öffnet 97 Stunden in der Woche (Mo-Fr 8-23; SaSo 10-21)
Wo finden sich entsprechende Urteile mit Quellenangabe?
Wer weiß was?
Gruss