Jährliche automatische Erhöhung des wöchentlichen Beitrags

Hallo,
ein Fitness-Studio in der Stadt bietet für die ersten 500 potentiellen Neukunden einen Beitrag in Höhe von 15.- an. So die Werbung auf einem 4-qm-Plakat. Auf konkrete Nachfrage erfuhr, dass der reguläre Beitrag aber 5.99 pro WOCHE ist und in den ersten zwei Jahren (Grundlaufzeit) auf 3.46 pro WOCHE gesenkt wird und danach automatisch auf 5.99 pro WOCHE erhöht wird.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Außerdem steigt der Beitrag jährlich (ab dem 4. Jahr) vollautomatisch um 29 cents pro WOCHE. Zusätzlich ist ein „Startpaket“ in Höhe von 49.- fällig. Dieses Paket beinhaltet die Betreuung durch die Trainer, die Nutzung der Kurse und Verwaltungsgebühren.

Fragen:
Sollte die Betreuung durch die Trainer nicht schon mit dem Beitrag abgegolten sein?
Gleiches müßte im Prinzip für die Kurse gelten.
Als Verwaltungsgebühr könnte man das Erfassen der Stammdaten im PC sehen und das Erstellen der Mitgliedskarte (ohne die man nicht reinkommt).
Ist eine vollautomatische jährliche Erhöhung des Beitrages statthaft (wohl eher ‚nein‘)?
Das Studio öffnet 97 Stunden in der Woche (Mo-Fr 8-23; SaSo 10-21)
Wo finden sich entsprechende Urteile mit Quellenangabe?

Wer weiß was?

Gruss

Hallo,

warum soll eine vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung des Beitrages ungesetzlich sein?
Natürlich ist dies zulässig, wenn dies im Vertrag so geregelt ist und der Vertrag so unterschrieben wurde.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem, was der Kunde gerne möchte und dem, was der Kunde mit dem FitnessCenter vereinbart hat.

Wenn der Kunde nicht minderjährig oder unter Betreuung steht oder im erkennbar „besoffenen Zustand“ den Vertrag abgeschlossen hat, ist der Vertrag einzuhalten.

lG

Hallo!

Die Struktur erinnert mich ein wenig an die Handy-Tarife, welche heute mehr oder weniger klaglos akzeptiert.

Da gibt es auch in der ersten Zeit einen rabattierten monatl. Beitrag, welcher nach Ablauf der Neukunden-„Schonfrist“ automatisch erhöht wird. Des Weiteren gibt es dort ebenfalls Freischaltungs- & Einmalige Registrierungskosten. Daher ist das Kleingedruckte bei den Telekommunikationsanbieter zumeist auch länger, als der sämtliche restliche Text.

Also nichts ungewöhliches m.E., wenn es vorher sauber und klar kommuniziert wird.

Gruß
Falke

Hallo,

ein Fitness-Studio in der Stadt bietet für die ersten 500
potentiellen Neukunden

Wenn ich sowas lese, lese ich schon gar nicht mehr weiter.

einen Beitrag in Höhe von 15.- an. So die Werbung auf einem 4-qm-Plakat. Auf konkrete Nachfrage erfuhr, dass der reguläre Beitrag aber 5.99 pro WOCHE ist und in den ersten zwei Jahren (Grundlaufzeit) auf 3.46 pro WOCHE gesenkt wird und danach automatisch auf 5.99 pro WOCHE erhöht wird.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Außerdem steigt der Beitrag jährlich (ab dem 4. Jahr) vollautomatisch um 29 cents pro WOCHE. Zusätzlich ist ein „Startpaket“ in Höhe von 49.- fällig. Dieses Paket beinhaltet die Betreuung durch die Trainer, die Nutzung der Kurse und Verwaltungsgebühren.

Fragen:
Sollte die Betreuung durch die Trainer nicht schon mit dem Beitrag abgegolten sein?

Das kann man so gestalten, wie man lustig ist, solange es halbwegs transparent dargestellt ist.

Gleiches müßte im Prinzip für die Kurse gelten.

genau.

Als Verwaltungsgebühr könnte man das Erfassen der Stammdaten im PC sehen und das Erstellen der Mitgliedskarte (ohne die man nicht reinkommt).
Ist eine vollautomatische jährliche Erhöhung des Beitrages statthaft (wohl eher ‚nein‘)?

Klar. Man muss sie ja nicht hinnehmen.

Das Studio öffnet 97 Stunden in der Woche (Mo-Fr 8-23; SaSo 10-21)

prima.

Wo finden sich entsprechende Urteile mit Quellenangabe?

Also bestenfalls könnte geprüft werden, ob hier ein Verstoß gegen das UWG vorliegt. Das erinnert schon etwas an die Preisgestaltung von Billigairlines, wo irgendwelche Phantasiepreise beworben werden/wurden, zu denen dann aber bei Buchung noch das eine oder andere Entgelt hinzukam.

Wer weiß was?

Wenn Dir schon die bekannten Vertragsbedingungen nicht gefallen, dann spricht sicher wenig dagegen, einen solchen Vertrag nicht einzugehen.

Grüße