jährliche Betriebskostenabrechnung?

Muß eine Betriebskostenabrechnung jährlich erfolgen oder sind auch längere Zeitabstände ( 5 Jahre, 10 Jahre oder länger) rechtens?

§ 556 BGB:

_Vereinbarungen über Betriebskosten
[…]

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;

[…]_