Muß eine Betriebskostenabrechnung jährlich erfolgen oder sind auch längere Zeitabstände ( 5 Jahre, 10 Jahre oder länger) rechtens?
§ 556 BGB:
_Vereinbarungen über Betriebskosten
[…]
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen;
[…]_