jährliche Kosten bei Eigentumswohnung

Hallo,
wir sind gerade im Begriff, uns eine ETW zuzulegen. Soweit habe ich alles durchgerechnet, allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich nicht etwas vergessen habe; schließlich haben wir bislang immer nur zur Miete gewohnt.
Gibt es irgendwelche Versicherungen, Steuern o.ä., die bei Besitz einer ETW abgeschlossen bzw. gezahlt werden müssen?

Danke,
HOFee

P.S.: Klar ist mir selbstverständlich, dass monatlich ein bestimmter qm-mäßig zu errechnender Anteil für das Drumherum gezahlt werden muss. Diesen Betrag meine ich also nicht.

Hallo, das was Du meinst ist üblicherweise der „nicht umlegbare Teil“ der Nebenkosten, z.b. Rücklage für Instandhaltungen und Reparaturen, ist also in den monatlichen Zahlungen schon drin. Per Mehrheitsbeschluss kann es jedoch Sonderzahlungen geben, für neuen Anstrich oder neue Fenster.

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Hallo, das was Du meinst ist üblicherweise der „nicht
umlegbare Teil“ der Nebenkosten, z.b. Rücklage für
Instandhaltungen und Reparaturen, ist also in den monatlichen
Zahlungen schon drin. Per Mehrheitsbeschluss kann es jedoch
Sonderzahlungen geben, für neuen Anstrich oder neue Fenster.

OK, dass diese Möglichkeit besteht, war mir auch klar. Aber es fallen nicht noch irgendwelche speziellen Versicherungen (außer natürlich Hausrat) bzw. regelmäßig zu entrichtende Steuern an? Ich habe irgendwie im Kopf, dass man bei einem Hauskauf durchaus sowas hat…

HOFee

Hallo, die Versicherungen schliesst der Verwalter ab und erhebt dementsprechend monatliche Umlagen. Alle planmässig wieder auftretenden Kosten sind da drin, inkl. der Versicherungen.

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Hallo, die Versicherungen schliesst der Verwalter ab und
erhebt dementsprechend monatliche Umlagen. Alle planmässig
wieder auftretenden Kosten sind da drin, inkl. der
Versicherungen.

Dann habe ich das ja richtig verstanden. Danke!
Und es gibt auch nicht irgendeine „Wohneigentumsteuer“, die jedes Jahr fällig wird?

HOFee

P.S.: Es ist nicht so, dass ich mit dem ganzen Sch*** nicht beschäftigt hätte, aber irgenwie will man sich ja bei einer so weitreichenden Entscheidung von allen möglichen Seiten her Bestätigung u.ä. einholen… *g*

Hallo, es gibt jährliche Grundbesitzabgaben (Für Abgaben erhälst Du per Definition vom Staat im Gegensatz zu Steuern nämlich null Gegenleistung). Wie hoch die jährlichen Abgaben sind, kann Dir allerdings der Makler oder aktueller Besitzer sagen. Sie werden aber nicht erdrückend sein.

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Hallo,
wir sind gerade im Begriff, uns eine ETW zuzulegen. Soweit
habe ich alles durchgerechnet, allerdings stellt sich mir die
Frage, ob ich nicht etwas vergessen habe; schließlich haben
wir bislang immer nur zur Miete gewohnt.
Gibt es irgendwelche Versicherungen, Steuern o.ä., die bei
Besitz einer ETW abgeschlossen bzw. gezahlt werden müssen?

Danke,
HOFee

Hallo HOFee,

der Verkäufer (nicht der Makler) gibt Dir die Erlaubnis, Dich bei der Hausverwaltung umfassend zu erkundigen.
Dies umfasst sowohl die Gesamtaufstellung nebst Erklärung der einzelnen Posten.
Weiter ist unbedingt notwendig, sich auch die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 2-3 Jahre anzusehen. Daraus ergibt sich eine Transparenz, wie und welche Beschlüsse, Probleme, etc. getroffen wurden, ob die Eigentümergemeinschaft auch eine Gemeinschaft ist und wie die Mehrheitsverteilung ist.
Weiter ist notwendig zu wissen, ob zusätzliche Kosten jetzt und in der nahen Zukunft anfallen (Reparaturen, etc.) und wieviel Rücklagen gebildet wurden.
Letztlich sollte die Hausverwaltung schriftlich bestätigen, dass keine zusätzlichen Reparaturen, Sanierungen, etc. anstehen.

Bei großen Häusern ist es zusätzlich notwendig, die Aufteilung zwischen Mietern und Eigentümern zu kennen. Bei einem überwiegend vermieteten Anteil istb es ratsam, sich einen Kauf nochmal zu überlegen, da nur Eigentümer, die auch ihr Objekt selbst bewohnen, auf die Sache schauen. Vermietete Einheiten werden eher nachlässig gehandhabt.

Vergeßt bitte nicht, die Prüfung des Kaufpreises vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Wollt Ihr die Wohnung selbst nutzen?
Gibt es Vergleichsobjekte?
Ist ein Makler involviert?

Gruss
Friedrich Pausch

Vielleicht mal ne grundsätzliche Sache…

beim Kauf einer ETW trittst du quasi einer Firma als Partner bei:

Du haftest zusammen mit den anderen liquiden Miteigentümern für die nicht zahlenden Miteigentümer für deren Kostenanteil.

Und das brutale am WEG Recht ist, dass man solch ein faules Ei nur sehr, sehr langwierig, wenn überhaupt, aus der Gemeinschaft herausbekommt.

Wenn so jmd. in der Gemeinschaft ist (vielleicht sogar mit mehreren Whg.en) kann man dessen Kosten sich als jährliche Kosten anrechnen.
Gruß n.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es ein Neubau ist. Insofern fällt halt vieles von dem, was Du sagst, weg…

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Nicht uninteressant, danke…

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Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es ein Neubau ist.
Insofern fällt halt vieles von dem, was Du sagst, weg…

… dafür kommt aber einiges (schwerwiegenderes) hinzu.
Die Baubeschreibung ist dann das A&O Eures Vorhaben.
Der Fertigstellungstermin.
Die mögliche Überschreitung dieses Termins und die Konsequenzen.
Die Bauabnahme und die Verfahrensweise bei Baumängel.
Die Verfahrensweise bei Sonderwünschen (Haftung, Zahlung, etc.)
Die Fußangeln im notariellen Vertrag.

Laßt Euch von einem UNABHÄNGIGEN Fachmann die ganze Angelegenheit prüfen. Natürlich nimmt dieser Geld. es ist aber gut angelegt.
Wenn die Wohnung auch nur um 1 Monat später bezogen werden kann, wieviel kostet das Euch? Die zusätzliche Miete und die Zinsen für bis dahin ausgezahlte Teilbeträge schlagen hier zu Buche!
Wenn man hier etwas schludrig ist, verschenkt man sehr viel Geld.

Meine Mandanten waren meist die einzigen, deren Wohnung zuerst fertig waren und auch die einzigen, die mängelfrei die Wohnung übergeben bekamen.

Viel Glück bei Euren Entscheidungen
Friedrich Pausch
http://www.immobilienratgeber.com

Hallo,

ja, es gibt Versicherungen, die man als Immobilieneigentümer haben muss bzw. sollte: die Wohngebäudeversicherung deckt im Wesentlichen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden, evtl. auch Elementarschäden (z.b. wenn der Rhein Dir beim nächsten Hochwasser durchs Wohnzimmer fließt) ab. Eine Gebäudehaftplichtversicherung ist für selbstgenutzte Immobilien meist in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.

Und es fällt auch eine Steuer an: die Grundsteuer. Wie hoch diese ist, hängt vom Wert der Wohnung ab.

Aber sowohl Versicherungsprämie als auch Grundsteuer zahlst Du auch als Mieter (schau mal in die Nebenkosten-Abrechnung). Sofern bei Deiner neuen Wohnung hierfür überhaupt höhere Kosten als bisher anfallen, dürften sich diese in sehr engen Grenzen bewegen. Lediglich die Instandhaltungsrücklage kommt zusätzlich auf Dich zu. Wenn ihre Höhe bereits festgelegt ist, kann sie Dir der Verkäufer nennen (bei Neubauten meist um 0,50 €/m²/Monat).

Alles Gute in der neuen Wohnung.

wolle

ja, es gibt Versicherungen, die man als Immobilieneigentümer
haben muss bzw. sollte: die Wohngebäudeversicherung deckt im
Wesentlichen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden, evtl.
auch Elementarschäden (z.b. wenn der Rhein Dir beim nächsten
Hochwasser durchs Wohnzimmer fließt) ab. Eine
Gebäudehaftplichtversicherung ist für selbstgenutzte
Immobilien meist in der privaten Haftpflichtversicherung
enthalten.

Ist beides im Wohngeld bzw. Wirtschaftsplan enthalten.

Und es fällt auch eine Steuer an: die Grundsteuer. Wie hoch
diese ist, hängt vom Wert der Wohnung ab.

Und zwar? Prozentsatz?

Aber sowohl Versicherungsprämie als auch Grundsteuer zahlst Du
auch als Mieter (schau mal in die Nebenkosten-Abrechnung).
Sofern bei Deiner neuen Wohnung hierfür überhaupt höhere
Kosten als bisher anfallen, dürften sich diese in sehr engen
Grenzen bewegen. Lediglich die Instandhaltungsrücklage kommt
zusätzlich auf Dich zu. Wenn ihre Höhe bereits festgelegt ist,
kann sie Dir der Verkäufer nennen (bei Neubauten meist um 0,50
€/m²/Monat).

Ja, das ist klar…

Alles Gute in der neuen Wohnung.

Erst mal die Finazierung unter Dach und Fach bringen, grmpf…

Danke auf jeden Fall!

hi,
ich habe die anderen antworten nicht durchgeackert, aber konkret bei mir sind es:

vierteljaehrlich grundsteuer
erhoehter anteil bei rechtschutz

das wars…
gruss
khs

Danke. Hast Du irgendwelche Zahlen, mit denen ich das für unsere Situation selber ausrechnen kann?

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moin,

die grundsteuer richtet sich nach wohnflaeche und grundstuecksgroesse und lage, auf der die immo steht.bei mir sind es konkret fuer eine 63qm etw in einem hochhaus in frankfurt eur 62.- vierteljaehrlich.
meine rechtsschutzversicherung wird mit jaerlich 35.- zusaetzlich belastet.
dann vergass ich noch: die haftpflicht wird auch etwas ( ca 30 p.a.) belastet.

und ganz wichtig!!
lass dir die protokolle der eigentuemerversammlungen zeigen!
hier wird naemlich entschieden,

wann die aufzugsanlage erneuert wird
ein neuer aussenanstrich faellig wird
die heizanlage umgebaut wird
etc
etc
etc

normalerweise sollten instandhaltungsruecklagen, die ueber die nebenkosten eingezogen werden, solche ausgaben decken, aber leider arbeiten nicht alle hausverwaltungen so weitsichtig.
es KANN also passieren, dass eine sehr grosse geldausgabe ansteht…
gruss
kuddel

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Fußangeln im notariellen Vertrag
Interessant wäre wohl wahrscheinlich nur letzteres, denn die Häuser sind fertig. Was könnten denn Fußangeln sein? Den Vertrag habe ich schon hier; insofern könnte ich da gleich 'reingucken.

Danke,
HOFee

P.S.: Die Auführungen auf Deiner HP habe ich bereits gelesen…

Hallo HOFee,

wir bezahlen für unsere 98qm große NeubauETW im Landkreis München (Kaufpreis 1994 ca 270000,-€) vierteljährlich ca 34,-€ Grundsteuer.

Der richtig dicke Brocken sind bei uns die Sonderumlagen für Mängelbehebung und Gerichtskosten.

Wir haben unsere Wohnung vor 10 Jahren neu vom Bauträger gekauft und bewohnen sie selbst.
Aufgrund verschiedener, teilweise auch gravierender Mängel (insbes. bei den schönen, ungewöhnlichen aber halt auch nicht ausgereiften Erker-und Wintergartenkonstruktionen), aber auch wegen einiger sehr streitlustiger Miteigentümer haben wir in den letzten Jahren schon einige Tausend Euro nachschieben müssen(Gerichtskosten, Anwalt, Gutachter, Mängelbehebung…).
Jetzt, wo ein Gerichtsentscheid zu unseren Gunsten vor der Türe steht, hat der Bauträger (der seinerseits gegen die Handwerker klagt) seine Insolvenz in Aussicht gestellt…

Was ich sagen will : Kalkulier nicht zu knapp, sonst kann es böse enden.
Ein paar Tausen Euro sollten notfalls schon immer noch verfügbar sein.

Alles Gute und viel Glück !

Heidi