Jährliche Mieterhöhung

Hallo Mieter und Vermieter,

in Kürze werde ich im Kreis der Vermieter aufgenommen. Nun möchte ich im Mietvertrag eine (für beide Seiten faire) jährliche Mieterhöhung eintragen und dachte dabei an die durchschnittliche jährliche Inflationsrate, da hier der Gegenwert gleich bleibt. Was haltet ihr davon?

Andererseits habe ich gelesen, daß eine Bindung an die Lebenshaltungskosten nicht erlaubt ist!?

Eine Bindung an den ortsüblichen Mietzins wäre wahrscheinlich die beste Lösung. Aber wie errechnet sich die jährliche Erhöhung (oder Verminderung) wenn ich lediglich eine ungefähre Angabe (zwischen x und y DM + z% auf Grund von Sanierungsmaßnahmen) vom Amt erhalte.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, eine faire Regelung zu finden.

Schönen Gruß
Ulrich

Hallo Ulrich

wenn Du Kosten der Sanierung auf die Miete umlegen willst, muß erstens die Sanierung notwendig sein, zweitens die Erhöhung angekündigt und drittens den Vorschriften des Miethöhengesetz entsprechen.

Die Anlehung der Mieterhöhung an die Lebenshaltungskosten ist nicht verboten. Man orientiert sich an den Lebenshaltungskosten eines Vier-Personen-Haushalt. Wenn die Lebenshaltungskosten um 10 Prozentpunkte gestiegen (Mietbeginn gleich 100%) so kann dann die Miete angepasst werden.

Christian

Hallo Ulrich,

wenn die Mietsituation in Deiner Stadt es hergibt, regelmäßige Erhöhungen duchführung zu können kannst Du schon mal froh sein. In z.B. Leipzig hättest Du mit solch einem Vorhaben ganz schnell wieder einen Leerstand. Du solltest also vorab die Mietlage checken.

Vereinbare doch am besten gleich im Mietvertrag eine Staffelmiete. Diese kannst Du dann beliebig festlegen (solange der Mieter mitmacht).

Hier solltest Du Dich aber nochmal erkundigen ob Staffelmietverträge unter die Regelungen des neuen Mietgesetzes fallen (max 20% Erhöhung in 3 Jahren).

Na denn, gutes Verhandeln mit den Mietern,

By

André

Falsch verstanden
Eigentlich wollte ich die Konditionen über Jahre hinweg halten. D.h. wohnen für gleichen Gegenwert. Geld verliert nun mal mit der Zeit an Wert. Daher dachte ich, daß es fair wäre, die Miete entsprechend der Inflationsrate anzupassen. Ich verstehe die Reaktion nicht so ganz.

Vielleicht ist es besser, sich an den Mietspiegel zu orientieren. Aber die Schwierigkeiten habe ich bereits erläutert. Wie stelle ich die Erhöhung fest?

Zumal hier der Mieter Pech haben könnte und mit dem Mietspiegel schlechter weg kommt.

Gruß Ulrich

Hallo Ulrich,

der guten Ordnung halber bemühe Dich einaml mit einer Grußformel zu Beginn

Eigentlich wollte ich die Konditionen über Jahre hinweg
halten. D.h. wohnen für gleichen Gegenwert. Geld verliert nun
mal mit der Zeit an Wert. Daher dachte ich, daß es fair wäre,
die Miete entsprechend der Inflationsrate anzupassen. Ich
verstehe die Reaktion nicht so ganz.

Wenn Du die Lebenshaltungskosten nach dem statistischen Bundesamt zugrunde legst, dann hast Du doch den Inflationsausgleich.

Denke auch daran, daß Du Mieter finden mußt, die den Mietvertrag unterschreiben.

Christian

Hallo Ulrich,

der guten Ordnung halber bemühe Dich einaml mit einer
Grußformel zu Beginn

Danke für den Hinweis, aber schau mal mein erstes Statement. Du grüßt doch auch nicht jedesmal die Gemeinde wenn Du einen Raum verläßt und wieder betrittst.

Eigentlich wollte ich die Konditionen über Jahre hinweg
halten. D.h. wohnen für gleichen Gegenwert. Geld verliert nun
mal mit der Zeit an Wert. Daher dachte ich, daß es fair wäre,
die Miete entsprechend der Inflationsrate anzupassen. Ich
verstehe die Reaktion nicht so ganz.

Wenn Du die Lebenshaltungskosten nach dem statistischen
Bundesamt zugrunde legst, dann hast Du doch den
Inflationsausgleich.

Dies ist nach dem neuen Mietgesetz nicht mehr erlaubt.

Denke auch daran, daß Du Mieter finden mußt, die den
Mietvertrag unterschreiben.

Christian

Gruß Ulrich

Hallo Christian,

Deine Information ist die einzig richtige zu dieser Frage. Nur ist die Indexmiete - was kein Problem ist - von der zuständigen LLandeskreditbank genehmigen zu lassen. Kurz ein paar Anmerkungen, ansonsten sehr gute Antwort. Gruss Günter

wenn Du Kosten der Sanierung auf die Miete umlegen willst, muß
erstens die Sanierung notwendig sein, zweitens die Erhöhung
angekündigt und drittens den Vorschriften des Miethöhengesetz
entsprechen.

Die Anlehung der Mieterhöhung an die Lebenshaltungskosten ist
nicht verboten. Man orientiert sich an den
Lebenshaltungskosten eines Vier-Personen-Haushalt. Wenn die
Lebenshaltungskosten um 10 Prozentpunkte gestiegen (Mietbeginn
gleich 100%) so kann dann die Miete angepasst werden.

Bei Vertragsabschluss muss im Mietvertrag aufgenommen werden, welcher Index aus welchem Jahr als Grundlage heran gezogen wird.

Christian

Hallo Mieter und Vermieter,

in Kürze werde ich im Kreis der Vermieter aufgenommen. Nun
möchte ich im Mietvertrag eine (für beide Seiten faire)
jährliche Mieterhöhung eintragen und dachte dabei an die
durchschnittliche jährliche Inflationsrate, da hier der
Gegenwert gleich bleibt. Was haltet ihr davon?

Dann ist nur die Indexmiete möglich. Und Bindung an Lebenshaltungskosten ist erlaubt. Sie bedarf nur der Genehmigung der Landeszentralbank.

Andererseits habe ich gelesen, daß eine Bindung an die
Lebenshaltungskosten nicht erlaubt ist!?

Eine Bindung an den ortsüblichen Mietzins wäre wahrscheinlich
die beste Lösung. Aber wie errechnet sich die jährliche
Erhöhung (oder Verminderung) wenn ich lediglich eine ungefähre
Angabe (zwischen x und y DM + z% auf Grund von
Sanierungsmaßnahmen) vom Amt erhalte.

Also, entweder willst Du die Miete gemmäss Mietspiegel anheben oder wegen einer Modernisierung. Beides ist untershciedlich geregelt und wegen einer Moderniseriung kann natürlich keine Indexmiete vereinbart werden. Andererseits, wieso musst Du eine Mieterhöhung machen wegen einer Neuvermietung, qwegen Moderniseriung, wenn du von Anfang an die Miete nach der Ortsüblichkeit bestimmen kannst. Die Frage isat mir konkret zu unbestimmt. Allgemein kann man deien Frage beantworten. Gruss Günter

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, eine faire Regelung zu
finden.

Schönen Gruß
Ulrich

Hallo Christian,

Deine Information ist die einzig richtige zu dieser Frage. Nur
ist die Indexmiete - was kein Problem ist - von der
zuständigen LLandeskreditbank genehmigen zu lassen. Kurz ein
paar Anmerkungen, ansonsten sehr gute Antwort. Gruss Günter

Sorry, muss natürlich Landeszentralbank heissen. Gruss Günter

Neue Regelungen
Hallo Ulrich,

Ich habe das gleiche Problem.
Heute sehen sich die ersten Mieter meine Wohnung an.

Gleiches Problem : Wie bekommt man eine (vermutliche) Inflation und „normale“ Mietpreiserhöhung vielleicht schon im Vorfeld geregelt, um im nachhinein einen Streit mit dem Mieter zu umgehen.

Ich dachte auch an sowas wie du, eine feste jährliche Mieterhöhung von Anfang an in den Mietvertrag mit aufzunehmen.

Laut dem neuen Mietrecht ab dem 01.09.2001 kann (!!!kann!!!) der Vermieter in 3 Jahren 20% Mieterhöhung „verlangen“.
Das wären im Jahr ca. 6%.
Nette Regelung, aber in meinen Augen unrealistisch, da meine Wohnung dann nach spätestens 4 Jahren total überteuert wäre.

In meinem ganzen Bekanntenkreis hat mir jeder garantiert (mehr oder weniger laut lachend), wenn ich von Anfang an eine feste Mieterhöhung im Mietvertrag eintragem (egal wie hoch oder niedrig) will keiner mehr die Wohnung haben, weil das mehr als unüblich ist.
Immer wieder wurde im Bekanntenkreis gesagt, Mieterhöhungen müßen begründbar sein durch Modernisierungen oder ähnliches und nicht durch Inflation, Kursverluste oder dem schlechten Euro :smile:).
Auch Renovierungen sollen nicht gelten, da dieses ja Standart wäre und was anderes ist wie eine Modernisierung.

Orientieren muß man sich wohl immer wieder am qualifizierten Mietspiegel (bekommt man über die Stadtverwaltung) oder den Ortsüblichen Mieten (bekommt man über Ortsansäßige Makler oder Notare).

Tja, was tun.
Ich habe auch noch keine Lösung, werde aber mit meinen zukünftigen Mietern heute darüber reden, auch wenn ich dann die ersten Leute damit verschrecken werde.

Aber besser vorher jemand verschreckt wie nachher einen Anwalt brauchen :smile:

Winni the Pooh

Hallo Winni the Pooh!

Ich habe mich zu folgendem entschieden:
Alle zwei Jahre kommt der neue Mietspiegel (bzw. Mietrichtwerte) (Stadtverwaltung) raus. Somit werde ich alle zwei Jahre die Miete prozentual anheben, entsprechend der prozentualen Erhöhung des Mietrichtwertes. Somit liege ich immer ‚mittig‘ der Mietrichtwerte. Ich denke, daß ist für beide Seiten fair.

Gruß
Ulrich

Ich habe mich zu folgendem entschieden:
Alle zwei Jahre kommt der neue Mietspiegel (bzw.
Mietrichtwerte) (Stadtverwaltung) raus.

Ja, wenn die Stadt das machen läßt.
Ich habe aber meine Wohnung in Idstein im Taunus und die sind (Sorry) zu geizig um das Geld für einen Mietspiegel auszugeben.
Da gibt es einfach keinen.
Da muß man Vergleichsmieten hinzuziehen, die man aber so einfach nicht bekommt.

Ich habe das Problem dadurch gelöst, das ich meinen Notar gefragt hat und der meinten, in Idstein wäre ein Preis zwischen 11,- und 13,- DM pro qm normal.
Davon habe ich den Mittelwert genommen.
Wenn ich aber die Resonanz sehe auf meine Anzeige, muß ich sehr tief sein mit meiner Miete, weil die Leute bei mir Sturm gelaufen sind :smile:)

Winni