Jährliche Prüfung nicht bestanden- Bafög?

Hallo!

Am Dienstag schreibe ich eine Prüfung die ich wohl nicht bestehe, ich lerne zwar aber es bleibt nichts hängen und es sieht nicht gut aus.
Das Problem: Ich komme jetzt ins 4. Semester, theor. ist also ein Leistungsnachweis fürs BafögAmt nötig.

Nur wenn ich die Prüfung nicht bestehe kann ich in dem Fach im Sprachkurs nicht weitermachen weil ich Kurs 3 für Kurs 4 brauche… Kurs 3 wird aber NUR im Wintersemester angeboten sprich mein Studium verlängert sich auf jeden Fall um ein Jahr.

Was mach ich jetzt?
Es gibt zwar die möglichkeit eines eines Aufschubs dieses Nachweises, aber nirgendwo steht WIE man den erwirkt.
Leider kann ich mit meiner BafögBeraterin über sowas nicht reden.

lg
Kate

H wie Hola.

Das Problem: Ich komme jetzt ins 4. Semester, theor. ist also
ein Leistungsnachweis fürs Bafög-Amt nötig.

Nein.
Den „Nachweis über studienübliche Leistungen“ nach §48 muß man
erbringen, falls man *nach* vier Semestern das Vordiplom noch
nicht geschafft hat.
Einige Mitstudenten und ich hatten auch das Problem.
Lahmarschige Professoren, was die Korrektur von Klausuren angeht;
ewig und drei Tage zur Weiterleitung von Noten.

Was „studienübliche Leistungen“ sind, definieren BaföG-Amt und
Prüfungsamt übrigens unterschiedlich.
Wir gerieten an einen Beamtentrottel erster Güte, der für den Nachweis
nach §48 höchstens eine (!) fehlende Note nach der Prüfungsperiode
des 4. Semesters zuließ. Wie gesagt, wenn wie bei uns 7 Noten unterwegs sind, schaut man in die Röhre. Einer, der nicht aus dem
Knick kommt, reichte schon. Schlußendlich fehlten dann lange Zeit
drei Ergebnisse.
Kein Nachweis, kein BaföG, Studium erstmal vorbei.
Wir waren fertig mit der Welt! :smile: Exmatrikuliert von einem fetten,
überbezahlten, nichtstuerischen typisch deutschen Idioten, der sich
hinter seinem Schreibtisch mächtig mächtig vorkam.

Es hebt überhaupt niemanden an, daß man vielleicht auf
das Geld dringendst angewiesen ist. Ach was, BaföG erhält man
aus Jux und Tollerei. :wink:

Doch dann half uns ausgerechnet das BaföG-Amt (sonst die zweite
große bürokratische Hürde im Studium). Die Leute gewährten uns
trotz der Außenstände BaföG; deren Bedingung war im Ggs. zu unserem pedantischen Prüfungsamt: nicht mehr als 3 Prüfungen offen oder ‚5‘.
Die Weiterzahlung galt vorläufig, bewilligt für 1 Semester.
Dann mußte man erneut den Leistungsstand nachweisen, wurde ggf.
ein weiteres Semester gefördert.
(Nach 6 Semestern ist dann ja sowieso Schluß - hat man nach 6 Semestern
kein Vordiplom, wird man bekanntlich umgehend exmatrikuliert.
Zumindest lautet unsere Studienordnung so.)

Wende Dich also schleunigst an das BaföG-Amt Deines geringsten Mißtrauens! :wink:
Deren Gepflogenheiten sind ausschlaggebend.

Übrigens: Die Erteilung des Leistungsnachweises erfolgt von
Hochschule zu Hochschule anders. Ich kenne genügend Fälle, wo
den Studenten der Wisch schon nach dem 3. Semester ohne Murren
ausgestellt wird, oder wo bei Einschreibung in alle zu erledigenden Pflicht prüfungen des 4. Semesters das Dokument automatisch
per Post eintrifft.
Mein Prüfungsamt hier brilliert demzufolge mit einer phantastischen
Studienerschwernis, indem man unerhörte Anforderungen erhebt.
(Deswegen gab es zwischen uns und dem verantwortlichen Sachbearbeiter
einen Höllenstreit, denn jeder von uns fünf Betroffenen war in
der Fortsetzung seines Studiums massiv gefährdet ohne Geld.)

Nicht entmutigen lassen, BaföG-Amt konsultieren.

Ahoi

Bachelor…
hi

Nein.
Den „Nachweis über studienübliche Leistungen“ nach §48 muß man
erbringen, falls man *nach* vier Semestern das Vordiplom noch
nicht geschafft hat.

Oh entschuldige, ich hätte erwähnen sollen, dass ich auf Bachelor studiere. Da bekommt man das neue Formular 4 dass man dann einem Typen bei der Fakultät zum Ausfüllen geben muss- wobei mir auch keiner sagen kann wie man das bei einem Zwei-Fach Bachelor eigentlich machen soll.

Hier gilt, dass das Teil am Anfang des 4. Semesters einzuholen und mit dem nächsten Antrag (bei mir Juni) einzureichen ist.

Wende Dich also schleunigst an das BaföG-Amt Deines geringsten
Mißtrauens! :wink:
Deren Gepflogenheiten sind ausschlaggebend.

Das ist ja das Problem, ich kann mit meiner Bafögberaterin nicht sprechen. Es ist schon schwer genug sie überhaupt zu erreichen (nur 1 1/2 Stunden in der Woche geöffnet) aber sie ist sehr, sehr unfreundlich und wirft einen sofort raus weil „Ich habe soooo viel zu tun, sehen Sie das denn nicht?!“ wenn man nicht schon jeden Wisch bereits fertig hat und ihr nur noch in die Hand zu drücken braucht. Beratung ist da nicht drin, und wenn, lautet die meistens „Na dann können Sie halt nicht studieren!“.
Darum muss ich meine Infos woanders herbekommen :frowning:

lg
Kate

Das ist ja das Problem, ich kann mit meiner Bafögberaterin
nicht sprechen. Es ist schon schwer genug sie überhaupt zu
erreichen (nur 1 1/2 Stunden in der Woche geöffnet) aber sie
ist sehr, sehr unfreundlich und wirft einen sofort raus weil
„Ich habe soooo viel zu tun, sehen Sie das denn nicht?!“ wenn
man nicht schon jeden Wisch bereits fertig hat und ihr nur
noch in die Hand zu drücken braucht. Beratung ist da nicht
drin, und wenn, lautet die meistens „Na dann können Sie halt
nicht studieren!“.
Darum muss ich meine Infos woanders herbekommen :frowning:

Hallo, hat nicht evtl der Asta eine Bafögberatung, die ist dann zwar nicht rechtkräftig, aber schafft vielleicht zumindest Kalrheit was nun zu tun ist.
Gruß Susanne

Oh entschuldige, ich hätte erwähnen sollen, dass ich auf
Bachelor studiere. Da bekommt man das neue Formular 4 dass man
dann einem Typen bei der Fakultät zum Ausfüllen geben muss-
wobei mir auch keiner sagen kann wie man das bei einem
Zwei-Fach Bachelor eigentlich machen soll.

Neues Formular 4? Kenne ich nicht. Ich beziehe bzw. bezog bis vor ein paar Monaten selbst BAföG/BAFöG/wie-auch-immer, studiere Bachelor und musste lediglich das Formblatt 5 abgeben (= „Leistungsnachweis nach dem 4. Semester“). Im Bachelor of Arts ist das die „Bescheinigung über die Befähigung zur Ablegung der Vorprüfung“ (what a sentence… huh!). Wie das im Bachelor of Science heißt, weiß ich nicht.

Vorher musst Du keine Nachweise über Prüfungsleistungen erbringen.
Das ist zumindest mein Stand von Oktober 2007, als ich den bisher letzten Antrag gestellt habe.

Kann Dir im BAföG-Amt keiner weiterhelfen? Die haben immer eine/n Justiziar/in, die wissen das besser als die Berater und können helfen.

Nochwas vergessen:
Schreib doch mal hier rein, wie bei Dir der Bachelor aufgebaut ist, d.h. ist es ein B.A., ist es ein B.S. oder ein anderer.
Hast Du Zwischenprüfungen? Wenn ja, wann? Bestehen die aus Prüfungen oder lediglich aus Scheine vorlegen?

Bei mir ist es so, dass ich bis zur B.A.-Prüfung zwei Zwischenprüfungen hab:
1.) Orientierungsprüfung nach dem 2. Semester (spät. nach dem 3. Sem.)
2.) Vorprüfung nach dem 4. Semester (spät. nach dem 6. Sem.)
beide Fristen nach Antrag beim Prüfungsdekan um ein Semester verlängerbar, bestehend nur aus Scheine vorzeigen, ECTS zusammenzählen und unterschreiben lassen.

Jetzt kann ich Dir nämlch auch das mit dem Formblatt 5 erklären: Das BAföG-Amt verlangt einen Leistungsnachweis, der im oder nach dem 2. Studienjahr erbracht wurde. Die Orientierungsprüfung zählt nicht, da sie laut Prüfungsordnung nach dem 1. Studienjahr erbracht wird. Die Frist zur Ablegung der Vorprüfung ist aber auch noch nicht vergangen, deshalb verfährt man bei uns so: Der Prüfungsdekan sieht sich nach dem 4. Semester die Scheine an, wenn maximal 5 fehlen, stellt er die „Bescheinigung zur Befähigung zur Ablegung der Vorprüfung“ aus. Diese reicht aus, um das Formblatt 5 zu erfüllen. Dazu - und nun wirds für Dich interessant - zählt auch die erforderliche Sprache als EIN Schein.

Mit Sicherheit gibt es sowas bei Euch an der Uni auch. Musst mal Deinen Prüfungsdekan fragen.

Hallo

Hallo
rufe doch mal bei der BAföG-Hotline (gebührenfrei):

0800-223 63 41 an
Die sind sehr nett und haben schon oft geholfen.
S.

Nochwas vergessen:
Schreib doch mal hier rein, wie bei Dir der Bachelor aufgebaut
ist, d.h. ist es ein B.A., ist es ein B.S. oder ein anderer.
Hast Du Zwischenprüfungen? Wenn ja, wann? Bestehen die aus
Prüfungen oder lediglich aus Scheine vorlegen?

Hi

Es ist ein 2-Fach B.A.
In Relwiss muss ich nur das Einführungsmodul abgeschlossen haben und sonst einfach bis 6. semester fertig sein
In Sinologie muss ich bestimmte Nebenfächer fertig haben (ist passiert), die ersten zwei Semester Sprachkurs zählen für den Optionalbereich und und 3 und 4. als sprache im Studiengang, was ich jetzt allerdings wohl nicht mitmachen darf auch wenn ich grad noch weiter lerne… (darum bin ich noch wach)

lg
Kate

Es ist ein 2-Fach B.A.
In Relwiss muss ich nur das Einführungsmodul abgeschlossen
haben und sonst einfach bis 6. semester fertig sein
In Sinologie muss ich bestimmte Nebenfächer fertig haben (ist
passiert), die ersten zwei Semester Sprachkurs zählen für den
Optionalbereich und und 3 und 4. als sprache im Studiengang,
was ich jetzt allerdings wohl nicht mitmachen darf auch wenn
ich grad noch weiter lerne… (darum bin ich noch wach)

Hi Kate!

Damit kenne ich mich nun leider gar nicht aus, weil bei mir an der Uni jeweils nur ein Fach als Hauptfach studierbar ist (zumindest bei denen, die schon umgestellt haben).
Ich kann dir also nur nochmal den Tipp geben, dass du bei deinem Prüfungsdekan UND beim Justiziat des BAföG-Amtes vorbeischaust.

Grüße
Sarah