H wie Hola.
Das Problem: Ich komme jetzt ins 4. Semester, theor. ist also
ein Leistungsnachweis fürs Bafög-Amt nötig.
Nein.
Den „Nachweis über studienübliche Leistungen“ nach §48 muß man
erbringen, falls man *nach* vier Semestern das Vordiplom noch
nicht geschafft hat.
Einige Mitstudenten und ich hatten auch das Problem.
Lahmarschige Professoren, was die Korrektur von Klausuren angeht;
ewig und drei Tage zur Weiterleitung von Noten.
Was „studienübliche Leistungen“ sind, definieren BaföG-Amt und
Prüfungsamt übrigens unterschiedlich.
Wir gerieten an einen Beamtentrottel erster Güte, der für den Nachweis
nach §48 höchstens eine (!) fehlende Note nach der Prüfungsperiode
des 4. Semesters zuließ. Wie gesagt, wenn wie bei uns 7 Noten unterwegs sind, schaut man in die Röhre. Einer, der nicht aus dem
Knick kommt, reichte schon. Schlußendlich fehlten dann lange Zeit
drei Ergebnisse.
Kein Nachweis, kein BaföG, Studium erstmal vorbei.
Wir waren fertig mit der Welt!
Exmatrikuliert von einem fetten,
überbezahlten, nichtstuerischen typisch deutschen Idioten, der sich
hinter seinem Schreibtisch mächtig mächtig vorkam.
Es hebt überhaupt niemanden an, daß man vielleicht auf
das Geld dringendst angewiesen ist. Ach was, BaföG erhält man
aus Jux und Tollerei. 
Doch dann half uns ausgerechnet das BaföG-Amt (sonst die zweite
große bürokratische Hürde im Studium). Die Leute gewährten uns
trotz der Außenstände BaföG; deren Bedingung war im Ggs. zu unserem pedantischen Prüfungsamt: nicht mehr als 3 Prüfungen offen oder ‚5‘.
Die Weiterzahlung galt vorläufig, bewilligt für 1 Semester.
Dann mußte man erneut den Leistungsstand nachweisen, wurde ggf.
ein weiteres Semester gefördert.
(Nach 6 Semestern ist dann ja sowieso Schluß - hat man nach 6 Semestern
kein Vordiplom, wird man bekanntlich umgehend exmatrikuliert.
Zumindest lautet unsere Studienordnung so.)
Wende Dich also schleunigst an das BaföG-Amt Deines geringsten Mißtrauens! 
Deren Gepflogenheiten sind ausschlaggebend.
Übrigens: Die Erteilung des Leistungsnachweises erfolgt von
Hochschule zu Hochschule anders. Ich kenne genügend Fälle, wo
den Studenten der Wisch schon nach dem 3. Semester ohne Murren
ausgestellt wird, oder wo bei Einschreibung in alle zu erledigenden Pflicht prüfungen des 4. Semesters das Dokument automatisch
per Post eintrifft.
Mein Prüfungsamt hier brilliert demzufolge mit einer phantastischen
Studienerschwernis, indem man unerhörte Anforderungen erhebt.
(Deswegen gab es zwischen uns und dem verantwortlichen Sachbearbeiter
einen Höllenstreit, denn jeder von uns fünf Betroffenen war in
der Fortsetzung seines Studiums massiv gefährdet ohne Geld.)
Nicht entmutigen lassen, BaföG-Amt konsultieren.
Ahoi