Hallo,
kann es sein, dass der Mieter von Seiten des Vermieters verpflichtet ist, jährlich seine Gastherme durch eine vom Vermieter beauftragte Firma überprüfen zu lassen?
Oder kann es sein, dass dass bei „jüngeren“ Geräten unter 12 Jahren das nur alle 3 Jahre Pflicht ist?
Und kann sich der Mieter nicht selbst ein Angebot einer Fachfirma unterbreiten lassen und sich dann das günstigste aussuchen? Er muß es ja schließlich auch bezahlen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
schon frech was alles in Mietverträgen steht, die man nicht durchsieht.
Das alle 3 Jahre bezieht sich übringens auf die Messung durch den Schornsteinfeger, was mit der „Wartung“ nichts zu tun hat.
Die jährliche Wartung ist, wenn die Kosten im Mietvertrag so vereinbart waren, so rechtens und ja, der Eigentümer darf sein Eigentum warten lassen, von wem er will, er hat ja auch bezahlt…
hth
kann es sein, dass der Mieter von Seiten des Vermieters
verpflichtet ist, jährlich seine Gastherme durch eine vom
Vermieter beauftragte Firma überprüfen zu lassen?
Oder kann es sein, dass dass bei „jüngeren“ Geräten unter 12
Jahren das nur alle 3 Jahre Pflicht ist?
Und kann sich der Mieter nicht selbst ein Angebot einer
Fachfirma unterbreiten lassen und sich dann das günstigste
aussuchen? Er muß es ja schließlich auch bezahlen.
schon frech was alles in Mietverträgen steht, die man nicht
durchsieht.
Das alle 3 Jahre bezieht sich übringens auf die Messung durch
den Schornsteinfeger, was mit der „Wartung“ nichts zu tun hat.
Die jährliche Wartung ist, wenn die Kosten im Mietvertrag so
vereinbart waren, so rechtens
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Die Wartung ist rechtens?
und ja, der Eigentümer darf sein Eigentum warten lassen, von
wem er will, er hat ja auch bezahlt…
Das habe ich noch viel weniger verstanden. Es geht doch um die Frage, ob der Vermieter dem Mieter den Dienstleister vorschreiben kann?! Dann hat nicht der Vermieter bezahlt, sondern muss der Mieter künftig bezahlen. Sebstverständlich darf der Vermieter beauftragen, wen er will, aber genau das will er ja anscheinend nicht tun, sondern es dem Mieter vorschreiben. Die Frage war, ob das so i.O. ist.
LG
der Kater
Huhu,
Dei Wartung ist schon sinvoll, bei ungewarteten Gasthermen kommt es öftes zu einen Ausstoß von co1 mit entsprechenden Vergiftungeerscheinungen. http://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&q=ko…
hoffe der Link geht.
Des weiteren kann auch der Vermieter die Wartung durchführen lassen und über die Nebenkosten berechnen. So wie es derzeit ist hast du die Möglichkeit den günstigen Anbieter zu wählen und sparst so evtl. Geld gegenüber der Wartung durch den Vermieter.
Zitat von
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizko…
"Zu den Heiznebenkosten gehören Bedienungskosten (AG Wangen WM 1980, 162), Wartungskosten (AG Aschaffenburg WM 1971, 156), Reinigungskosten, Kosten der Wärmemessung, Überwachung der Betriebssicherheit, Schornsteinfeger, Wartung des Feuerlöschers (AG Steinfurt WM 1993, 135), und die Kosten der Immisionsmessungen. Bedienkosten sind aber nur dann auf den Mieter umzulegen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich unter dieser Bezeichnung als umlegbare betriebskosten genannt sind! "
cu Naseweis
Das heißt also, man muß nicht die Firma nehmen, mit der der Vermieter den Servicevertrag abgeschlossen hat, sondern kann sich eine (evtl.) günstigere Firma suchen? Man muß ja schließlich auch dafür bezahlen.
Aber nun noch einmal zur jährlichen Wartung:
Der Schornsteinfeger prüft jährlich den Kohlenmonoxidausstoß. Das ist ja auch sinnvoll.
Muß zusätzlich dann noch mal durch eine Fachfirma der Durchlauferhitzer gereinigt werden?
Und das auch noch jedes Jahr?
Hallo !
Ja,es ist vorgeschrieben,Heizungsanlagen(Gas/Öl) jährlich warten zu lassen. Das ist unabhängig von der Überprüfung durch den Schornsteinfeger !
Der wartet ja nichts,er misst am ungereinigten Gerät Abgas und Dichtigkeit der Abgasführung.
Bei der Wartung wird das Gerät gereinigt und neu einjustiert,außerdem werden Verschleißteile ersetzt und ganz allgemein die Betriebssicherheit sichergestellt.
Ein Durchlauferhitzer(gemeint elektrisch?) ist wartungsfrei !
Es gibt daran keine Teile,die einer Abnutzung unterliegen,die man durch vorzeitigen Austausch verhindern kann. Auch eine Reinigung ist nicht nötig(ganz selten,bei sehr hartem Wasser,weil verstärkt Kalk ausfällt und verstopfen könnte).
Ein Gas-Durchlauferhitzer schon,das wäre eine Therme,die macht üblich Heizung plus Warmwasser. Das ist ein Gerät und eine Jahreswartung.
Nochmal zum Vertrag:
Das die Wartungskosten auf die Nebenkosten umlegbar sind ist klar.
Deshalb macht es für mich keinen rechten Sinn,wenn Vermieter zwar die Wartung vom Vermieter fordert,aber eine spezielle Firma benennt,die man nehmen muss.
Dann kann er doch gleich die Firma beauftragen und die Kosten umlegen.
Will er nur nicht in Vorkasse treten bis zum Abrechnungszeitpunkt ?
Aber er bekommt ja auch Vorauszahlungen darauf.
Ich bin auch der Meinung,wenn dem Mieter im Vertrag Wartungspflichten auferlegt werden,dann darf der Mieter selbst entscheiden,wen man beauftragt und mit eigenem Geld bezahlen will.
Der Vermieter hat m.E. nur Anspruch auf fachgerechte Wartung,das kann jeder zugelassene Gas-und Wasserinstallateur oder Heizungsbauer machen. Nicht auf eine bestimmte Firma,wenn er darauf wert legt,dann soll er sie selbst beauftragen,was er ja problemlos könnte.
MfG
duck313
hier gehts nicht darum, das der mieter sich um die wartung kümmern soll, sondern darum, ob er es dulden muss, das der vermieter das macht.
hth
hier gehts nicht darum, das der mieter sich um die wartung
kümmern soll, sondern darum, ob er es dulden muss, das der
vermieter das macht.
Original-Posting:
kann es sein, dass der Mieter von Seiten des Vermieters
verpflichtet ist, jährlich seine Gastherme durch eine vom
Vermieter beauftragte Firma überprüfen zu lassen?
Also das würde ich anders interpretieren, denk doch bitte nochmal nach.
Danke für Deine ausführliche Aufklärung.
Bei dem Gerät handelt es sich auch um einen Gas-Durchlauferhitzer, was ja eine jährliche Wartung/Reinigung beinhalten würde.
Allerdings ist er „nur“ für die Warmwasserversorgung meiner Wohnung zuständig. Er hat nichts mit der Heizungsanlage zu tun.
Habe inzwischen beim Hersteller der Gastherme (Vaillant) nachgefragt, die dazu schrieben, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist gebe, wann die Wartung erfolgen müsse. Es müsse „nur“ regelmäßig und fachkundig erfolgen.
Allerdings setzen sie als Hersteller als „Voraussetzung für eine dauernde Betriebsbereitschaft und -sicherheit“ eine jährliche Wartung durch einen Fachhändler voraus.
Wahrscheinlich bedeutet das, dass der Vermieter deshalb den Wartungsvertrag abgeschlossen hat, um die Garantiebedingungen einzuhalten. Ist verständlich, aber muß man das dann als Mieter bezahlen? Der Durchlauferhitzer gehört ja dem Vermieter.
Da hilft ein Blick in den Mietvertrag. wenn die Betriebskosten auf den Mieter übertragen wurden und diese auch die Warmwasserbereitung beinhalten, wird es wohl so sein.
vnA
Original-Posting:
kann es sein, dass der Mieter von Seiten des Vermieters
verpflichtet ist, jährlich seine Gastherme durch eine vom
Vermieter beauftragte Firma überprüfen zu lassen?
Also das würde ich anders interpretieren, denk doch bitte
nochmal nach.
hier gibts nix zu interpretieren, der Vermieter hat ne Firma bestellt die das macht, lesen reicht völlig!