Jährlicher Prüfbericht für Makler

Im Rahmen der Tätigkeit nach §34c GewO fällt ja jährlich ein Prüfbericht nach §16 der Verordnung über die Pflichten von Maklern, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer an.
Muss dies zwingend von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder dem Steuerberater erstellt werden? Kann man dies auch eigenständig erklären, vor allen Dingen, wenn der Geschäftsumsatz in diesem Bereich gerade mal 1 - 2% des Jahresumsatzes ausmacht?

Vielen Dank für Tipps und Hinweise.

Servus,

ein StB ohne das vBP-Siegel zählt nicht zu den geeigneten Prüfern. Vgl. § 16 Abs 3 Makler- und Bauträgerverordnung:

(3) Geeignete Prüfer sind

  1. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften,

  2. Prüfungsverbände, zu deren gesetzlichem oder satzungsmäßigem Zweck die regelmäßige und außerordentliche Prüfung ihrer Mitglieder gehört, sofern

  3. von ihren gesetzlichen Vertretern mindestens einer Wirtschaftsprüfer ist,

  4. sie die Voraussetzungen des § 63b Abs. 5 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften erfüllen oder

  5. sie sich für ihre Prüfungstätigkeit selbständiger Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft bedienen.

Schöne Grüße

MM