Jährlicher Stromzählerstand - 2 Fragen/Probleme

Hallo zusammen,

ich wohne in einem Mehrparteien-Haus, die Stromzähler sind bei uns im Treppenhaus, vor der Wohnung im obersten Geschoss. Die Familie die dort wohnt hat sich auf ihrem Treppenabsatz häuslich eingerichtet: Schuhe, Jacken, Regenschirme, Pflanzen - alles steht hier herum. An für sich ist mir das egal, da Eigentumswohnung und der Rest des Hauses da ohnehin nie vorbeikommt, außer zumindest 1x im Jahr um Stromablesen.
Und hier liegt die, wie ich finde, kleine Unverschämtheit: die Stromzähler sind durch einen mannshohen Schrank blockiert, den ich nicht verschieben kann/möchte, da ich keinen Haftpflichtfall verursachen will, falls er umfällt o.ä.
Bisher habe ich immer geklingelt und darum gebeten, dass sie den Schrank kurz wegschieben, was immer getan wurde, allerdings finde ich das ziemlich nervig, die scheinbar auch („Wozu brauchen Sie denn Ihren Zählerstand? Wollen Sie ausziehen?“), außerdem ist ja nicht immer gesagt, dass die immer zuhause sind.

Dazu kommt aber auch, dass der Stromzählerstand jedes Jahr zu meinem Geburtstag fällig wird, was von daher ungünstig ist, da ich meistens um diese Zeit in Urlaub bin (Dritte beauftragen geht nicht, da ich den Stand online in meinem Kundenkonto eintragen muss).

Von daher habe ich zwei voneinander unabhängige Fragen:

  1. Können die Nachbarn dazu verpflichtet werden, den Schrank dauerhaft zu entfernen, so dass gewährleistet ist, dass jederzeit jedermann an die Zähler kann?

  2. Was geschieht eigentlich, wenn ich der Übermittlung des jährlichen Zählerstandes nicht nachkomme? Sowie ich das verstanden habe, vermittelt der Zähler automatisch zum 01.01. jeden Jahres ohnehin den aktuellen Stand an den Anbieter?

Vielen Dank für eine kurze Antwort!

Grüße
Regina

Ob du die Bewohner dazu verpflichten kannst, den Schrank dauerhaft zu entfernen weiß ich nicht, allerdings müssen sie dir jederzeit Zugang zum Zähler gewähren. Wenn du Zählerstand nicht bis zur angegebenen Frist übermittelst, kann es sein, dass dein Verbrauch geschätzt wird. Ob der Stand allerdings automatisch am 01.01. übermittelt wird, weiß ich nicht, dazu gibt es zu viele verschiedene Zählertypen. Normalerweise wird der Stand zum 01.01. immer rechnerisch ermittelt um die Jahresabgrenzung für die Firma zu machen für die Bilanz) Allerdings gibt es auch elektronische Zähler, die das automatisch machen.

Ich glaube, eine Verpflichtung, den Zähler immer freizuhalten, gibt es nicht; so etwas gibt es für die Hautsicherung im Keller oder (bei Freileitung) oben im Haus, aus Sicherheitsgründen. Der Zugang muss aber grundsätzlich immer gewährt werden.
Wird der Stand nicht abgelesen, so kann eine Schätzung erfolgen - ob du das möchtest, liegt an dir. Kann sein, dass du erstmal Geld sparst, aber bei der nächsten „echten“ Ablesung kann dann das böse Erwachen kommen, ich würde mich hier nicht auf die Schätzung berufen. Außerdem solltest du bei Änderunges des Tarifes - sofern du dann deinen Anbieter nicht wechselst - ebenfalls eine Ablesung vornehmen, sonst wird der Stand zum Tarifwechsel ebenfalls geschätzt.
Es gibt inzwischen einige Zähler, die den Stand autmatisch übertragen; wie sieht denn dein Zähler aus? Wenn es ein „alter“ schwarzer Kasten ist, tut der das garantiert nicht. Hierfür brauchst du schon einen neuen Zähler mit digitaler Anzeige und mindestens einem Zusatzgerät irgendwo bei den Zähler, um die Werte per Telefondraht, GSM, GPRS oder Powerline (über die Stromleitung) zu übertragen.

Hallo zusammen,

erstmal danke für die schnellen Antworten.

Meiner Erinnerung nach sind das bereits Digitalzähler. Jedenfalls wird der Stand am 01.01. definitiv automatisch übertragen (kann das in meinem Online-Konto sehen), also gehe ich davon aus, dass das etwas modernere Zähler sind.
Ich frage mich somit nämlich, was das für einen großen Sinn hat, wenn jedes Jahr zum 30.11. der Stand verlangt wird (Datum, an dem ich zum neuen Anbieter gewechselt habe), wenn doch ohnehin einen Monat später eine automatische Ablesung erfolgt, die „nicht lügen kann“.

Hallo Reginalein,
das macht wenig Sinn irgendwie… Es kann sein, dass dein Netzbetreiber (z.B. die örtlichen Stadtwerke) nicht gleichzeitig dein Stromlieferant sind. Der Lieferant Yello hat z.B. in seinen AGB stehen, dass DU den Zähler auslesen musst, Yello zahlt dann kein „Messentgelt“ an den Netzbetreiber. Dann würde Yello deine Ablesung zur Abrechnung benutzen, die Stadtwerke Ihre Ablesung zur Abrechnung der Durchleitung mit Yello. Vielleicht fragst du deinen Anbieter und ggf. Netzbetreiber einfach mal, was die doppelte Ablesung eigentlich für einen Sinn macht.

ich kenne mich nur im Technischen aus

Hallo Regina

Hab nen Fehler gemacht. Dein Mail direkt mit „Antworten“ geschickt, wer-weiss hat mich belehrt, ich versuchs noch mal. Bitte dich um Entschuldigung.

Bei uns in der Schweiz muss zum Stromkasten jederzeit freier Zugang sein. Die Mieter lesen keinen Strom ab, jährlich kommt ein Beamter vom Elektrizitätswerk vorbei und liest den Stand ab. An Hand der Zahlen wird dann Rechnung gestellt.

Frag doch mal dein Elektrizitätswerk, die müssten daran interessiert sein.

Liebe Grüsse

Heidi

Also, zur Frage eins kann ich mir auch nur vorstellen, dass die dazu verpflichtet sind den Zählerschrank freizuhalten. Genauere Infos würde ich mir vom ortlichen Stromversorger einholen - die können da mehr sagen.
Zur Frage zwei, wenn der Zählerstand nicht durchgegeben wird, wird eine Schätzung des Verbrauchen Stroms vorgenommen, kann sehr zu Nachteil sein, wenn man das Jahr über sparsamer war als das Vorjahr und eine Rückzahlung bekommen würde. So oft kann man wird der Stromversorger aber keine eigene Schätzung vornehmen, denn irgendwann schicken die jemanden der ablesen kommt und das könnte dann kostenpflichtig sein.: