ein Jagdpächter hält immer wieder Schießübungen unmittelbar neben einer Weide, auf der sich Kühe und Pferde befinden ab, was zu größerem Chaos in der Herde führt. Am Samstag hat er gar eine Treibjagd auf diesem eingezäunten Gelände (es ist auch ein Waldstück mit einer Rehpopulation dabei) veranstaltet.
Dieser Jagdpächter wurde schon mehrfach ergebnislos aufgefordert, vorher bescheid zu geben, damit die Weidetiere vorübergehend weggesperrt werden können.
Frage: Gibt es Möglichkeiten, eine Benachrichtigung - mindestens am Vortag - zu erzwingen?
Seit Kyrill liegen Ansitztrümmer mit Nägeln und Scherben herum. Davon sind mehrere Grundstückseigentümer betroffen. Der Jagdpächter wurde auch darauf wiederholt aufmerksam gemacht.
Frage: Ist er verpflichtet, seinen Müll wegzuräumen?
Ich bin mal auf die Antworten gespannt, die Kommunikation mit diesem Jagdpächter ist alkoholbedingt manchmal recht problematisch…
Nehmen wir einmal den gänzlich bizarren Fall an, dass ein Jägersmann auf die abstruse Idee käme, mal so einfach in der Gegend (also nicht auf einem ordentlichen und dafür vorgesehen Schiessstand) ein paar Schiessübungen zu veranstalten.
Nehmen wir ferner einmal den absolut unmöglichen Fall an, dass sich auf der benachbarten Wiese ein müdes Wandermenschlein, zwischen glücklichen Kühen, zur Ruhe gebettet hat - ein Naturbusche halt.
Mit etwas Anstrengung könnte sich der geneigte Leser vielleicht vorstellen, dass da auch mal was schief gehen könnte (also der Waidmann vielleicht, ungewohnt leichtfertig, einen winzigen Kräuterlikör zu viel intus nahm oder vielleicht, dass ein friedlich vor sich hindösendes Wandererherz von einem gar argen Querschläger erschreckt würde…).
Nun, was würden böswillige Zeitgenossen raten?
Genau, 110 ("…da ballert einer rum…")
verbunden mit dem dezenten Hinweis, dass der Schütze möglicherweise agressiv sei…
vielleicht auch verbunden mit dem noch dezenteren Hinweis, dass der Schütze möglicherweise stark alkoholisiert sei…
ganz ganz vielleicht verbunden mit dem Hinweis, dass der offensichtlich volltrunkene Schütze sich äusserst agressiv verhalten würde und auch mit der Waffe bedroht hätte…
Das SEK wartet auf solche Anrufe.
Die Problematik mit dem Waidmann hätte sich erledigt.
Die eigene Jagd könnte als erfolgreich beendet betrachtet werden.
Das sind natürlich rein hypothetische Überlegungen und nicht unbedingt zur Nachahmung empfohlen. Man kann - aber man muss nicht.
Man kann auch weiter machen.
Das Anschießen der Waffen gehört zur Jagdausübung und ist wohl auch im Gelände zulässig. Der Jäger hat dabei aber für Sicherheit zu sorgen. (Das könnte ein Ansatzpunkt sein!)
Warum das aber gerade neben der Weide sein muss, ist schleierhaft. Vermutlich die gute Verkehrsanbindung…
Ob der Jägersmann beim Schießen alkoholisiert ist, konnte bisher nicht nachgeprüft werden. Da hält man lieber Abstand.
Zu einem Wildunfall gerufen war er jedenfalls deutlich betrunken und aggressiv. Wäre seine Frau als Fahrerin nicht dabei gewesen, wäre eine Eskalation denkbar gewesen.
Der Vorschlag mit der Polizei ist ein guter Ansatzpunkt. Der Jagdpächter ist bisher allerdings nicht alleine gewesen sondern hat jeweils größere Schießen veranstaltet. Es gibt also im Konfliktfall eher Zeugen für einen aggressiven Landwirt.
Die Polizei will außerdem ihre Ruhe haben und kommt erst dann, wenn sicher alles vorbei ist, bzw. gibt bequemerweise lieber dem Stärkeren Recht… da gibt es bei der zuständigen Dienststelle einige unschöne Beispiele.
Der Jagdpächter ist ein einflussreicher Mann mit enormem finanziellen Hintergrund, der derzeit sämtliche verfügbaren Teichanlagen aufkauft und stilllegt, nur um Leute aus seinem Revier fern zu halten. Da sollte man eine direkte Konfrontation vermeiden.
Das Anschießen der Waffen gehört zur Jagdausübung und ist wohl
auch im Gelände zulässig.
Wenn er sich den bestimmungen konform verhält, kann man wohl nichts machen.
Zu einem Wildunfall gerufen war er jedenfalls deutlich betrunken und aggressiv.
Ich glaube nicht, dass es einem Jäger verboten ist, Alkohol zu trinken, dass ein Wildunfall passieren würde, der seinen Einsatz erfordert, konnte er nicht vorhersehen.
Revier fern zu halten. Da sollte man eine direkte Konfrontation vermeiden.
Wenn die Polizei nicht hilft, und man sich nicht direkt mit dem „Übeltäter“ anlegen sollte, bleibt nur der Weg zur Jagdaufsichtsbehörde. Es ist allerdings zu bedenken, dass, wenn sich der Jäger den Bestimmungen entsprechend verhält, und so hört sich die schilderung für mich an, auch eine Aufsichtsbehörde nicht einschreiten wird.
Hm, tja, dann sei Dir der Gang zu einem Rechtsanwalt ans Herz gelegt.
Da Du ja nun schon ein kleines Weilchen hier dabei bist, ging ich eigentlich davon aus, dass Dir die Regeln hier geläufig seien.
Nun, hab ich mich eben getäuscht. Mea culpa.
Ich erlaube mir, Dir alles Gute zu wünschen
Freundliche Grüsse
Ray
ich gehe auch davon aus, dass sich dieser Jägersmann zumindest weitgehend an die Bestimmungen hält. Einziger Ansatzpunkt erscheint mir eine unzureichende Absicherung beim Schießen. Bei der Bundeswehr habe ich schon bei Übungsmunition ganz andere Auflagen gehabt, was Absperrungen und Sicherheitsabstände anbelangt.
Wie die konkreten Vorschriften beim Jagdbetrieb sind, weis ich nicht.
Die Anmerkung mit dem Alkohol sollte nur sagen, dass die Kommunikation sehr erschwert ist. Das ist auch am Telefon so. Als Waffenbesitzer wird er wohl so schlau sein, dass er unter Alkohol weder fährt noch Waffen führt.
Da der Jagdpächter nicht dumm sondern nur unwillig-arrogant ist, kann man ihm evtl. mit Argumenten beikommen.
Deshalb meine Frage, ob er verpflichtet ist, diejenigen Personen, die er durch seine Jagdausübung beeinträchtigt, vorher zu informieren, damit die Beinträchtigung minimiert werden kann. Das würde evtl. auch ihm Ärger ersparen, weil Schäden/ Unfälle vermieden werden können.