X hat letzte Woche seinen Jagdschein gemacht, nachdem der Jagdschein nicht per Post eintraf, fragte x bei den Behörden, wieso der Schein noch nicht gesendet wurde. Erklärung der Behörden: X wurde vor 2 Jahren wegen Körperverletzung (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zu 90 Tagessätzen à 60 Euro verureilt. Nun meine Frage: Gibt es doch noch eine Möglichkeit, den Jagdschein zu bekommen? Wenn ja wie? Und erlischt der Eintrag irgendwann? Der zuständige SB meinte heute nur, er müsse Akteneinsicht nehmen um sich genau äußern zu können.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich im Vorraus. Mit besten Grüßen
X hat letzte Woche seinen Jagdschein gemacht, nachdem
Hallo
Bin Heute erst aus dem Urlaub gekommen
Zu deiner Frage.
Nein .!! Du bekommst den JJ-Schein erst nach 10 Jahren nach der Verurteilung. Du bist vor dem Gesetznich zuverlässig.
MfG
Manfred
der
Jagdschein nicht per Post eintraf, fragte x bei den Behörden,
wieso der Schein noch nicht gesendet wurde. Erklärung der
Behörden: X wurde vor 2 Jahren wegen Körperverletzung
(gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zu 90
Tagessätzen à 60 Euro verureilt. Nun meine Frage: Gibt es doch
noch eine Möglichkeit, den Jagdschein zu bekommen? Wenn ja
wie? Und erlischt der Eintrag irgendwann? Der zuständige SB
meinte heute nur, er müsse Akteneinsicht nehmen um sich genau
äußern zu können.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich
im Vorraus. Mit besten Grüßen