Jagen - Abstand zu Häusern?

Guten Tag,

folgender Fall sei gegeben:

  • Ein Wohnhaus liegt im sog. Aussenbereich (also nicht in geschlossener Bebauung, sondern „allein auf weiter Pläne“).

  • Das zugehörige mehrere ha große Grundstück ist Teil eine Jagdbezirkes.

Fragt sich:

  • Welchen Abstand vom Haus muss der Jäger beim Schießen einhalten?

  • Wo steht das?

danke, dalga

Hallo dalga,

  • Welchen Abstand vom Haus muss der Jäger beim Schießen einhalten?

Der umfriedete, also fest (nicht nur Tierzaun) eingezäunte, Bereich ist von der Jagd ausgenommen.

Wo steht das?

im Bundesjagdgesetz §6
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg…

Das es für den Schuß darüber hinaus Sicherheitsabstände einzuhalten gibt, ist mir nicht bekannt.

Was ich allerdings kenne, ist daß Jäger die Nähe von Wohnbebauung eher meiden, weil das Wild das nämlich meist auch tut.

Gruß Steffi

Hallo Dalga, hallo Steffi,
nach meinem Kenntnisstand ist die Jagd auch innerorts durch dazu berechtigte Jäger möglich. Zur Schadensabwehr werden Wildschweie notfalls auch unmittelbar im Maisfeld, das an den nicht umzäunten Garten anschließt, geschossen. Die berechtigten Jäger haben nach Aussage eines aktiven Jägers eine Zusatzqualifikation und -erlaubnis.
Wo das rechtlich geregelt ist, kann ich leider nicht sagen.
MfG BM

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