Guten Tag,
folgender Fall sei gegeben:
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Ein Wohnhaus liegt im sog. Aussenbereich (also nicht in geschlossener Bebauung, sondern „allein auf weiter Pläne“).
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Das zugehörige mehrere ha große Grundstück ist Teil eine Jagdbezirkes.
Fragt sich:
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Welchen Abstand vom Haus muss der Jäger beim Schießen einhalten?
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Wo steht das?
danke, dalga