Jahrelange Mietrückstände = Hinterziehung oder Betrug oder?

konkludente Vertragsänderung, könnte ebenfalls vorliegen, da es ja von Viermieterseite kein Widerspruch kam sondern das wohl ohne Anstand so angenommen wurde.

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Das stimmt schon, aber dieser Zahn wurde @Edmund_4cb4b3 von verschiedenen Usern so oft gezogen, daß ich dachte, er hätte zwischenzeitlich seine Fixierung auf Straftatbestände abgelegt und sei vielleicht :wink: an Machbarem interessiert.
Offensichtlich nicht. :wink:
Die Antworten fielen nicht wie erwartet aus und somit ist jetzt Schweigen im Walde. :wink:

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Ich weiß nicht, warum hier auf den Fragesteller rumgehackt wird. Es gehe ihm nur um Mitleid, er sei an ernsthaften Lösungen nicht interessiert, sei “fixiert“ und schweige sich aus. Gerade in seinem letzter Beitrag spricht er eine ganz andere Sprache, abgesehen davon, dass solche Vorwürfe wenig konstruktiv sind.
Karl

Vor 24 Jahren galten eben ganz andere Gesetze und Rechtssprechung. Was stört dich denn konkret am damals abgeschlossenen Vertrag?

Nein. Er zahlt deshalb immer noch die gleiche Miete, weil die Vermieterin sie nicht erhöht hat. Wem willst du deshalb einen Vorwurf machen?

kann ich nicht erkennen. Niemand ist verpflichtet, die Miete regelmäßig zu erhöhen.

Kommt denn irgendwann mal die Antwort auf die hier schon mehrfach gestellten Fragen? Es ist schwierig, ohne grundlegende Informationen sinnvolle Antworten zu geben.

Ich fühle mich angesprochen, weil das meine Wortwahl war. :wink:

Wie kommst Du darauf?
Dieser Satz

spricht doch Bände. Es geht ihm nur darum, dem Mieter „schuldhaftes Verhalten“ andrehen zu wollen.
Solange die Vertragsdetails nicht bekannt sind, kann auch niemand etwas dazu sagen. Nach diesen Details wurde mittlerweile explizit dreimal gefragt. Dreimal keine Antwort.

Okay. @Edmund_4cb4b3 muß den Vertrag erst besorgen. Das kann zwei oder drei Tage dauern Also warten wir ab, ob noch was kommt.

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Hallo!

Ein wenig Klarheit ist nun nach einem persönlichen Augenschein und zwei persönlichen Gesprächen eingekehrt:

  1. Dass die Vermieterin unentschuldbar dämlich gehandelt hat, steht außer Frage.
  2. Der Immobilienmakler, der den Vertrag geschrieben hat, hat den Fehler gemacht, eine DAMALS schon ungültige Formulierung eines Staffelmietvertrages in den Vertrag geschrieben zu haben, welche zu den bekannten Folgen führte. Der Makler versuchte im persönlichen Gespräch sich darauf hinauszureden, er sei kein Rechtsanwalt, er habe nicht die Verpflichtung, rechtssichere Verträge aufzusetzen (!!!) und er wisse heute nicht mehr, welche Art von Staffelmietvertrag damals (1996) juristisch gültig war (schon damals die heute noch gültige).
  3. Der damalige Vermieter (der Bauträger), der den ominösen Mietvertrag wohl auf die spätere Eigentümerin übertragen hat, ist wegen Corona kaum irgendwie erreichbar; meine Versuche hierzu werden fortgesetzt.
  4. Die Garage wurde im Vertrag mit einer klaren Formulierung aufgenommen, dann aber durch eine unklare Formulierung teilweise wieder gestrichen. Ebenso wurde die Garagenmiete gestrichen – warum? Nach persönlicher Aussage des Mieters hat er die Garage nur drei Monate seit Mai 1996 genutzt – was aber den Daten im Vertrag widerspricht.

Danke für eure Bemühungen!

E.

Bitte schön,

nun was willst du noch von den Bauträgern, seit 1996 ist er wohl nicht mehr dafür zuständig, sämtliche Ansprüche sind da mehr als Verjährt. Spar dir diese Arbeit.

Vermutlich weil man nachverhandelt hat und dann die Garage in der Miete inklusive wurde.

… oder (für dich offensichtlich unverständlich) sozial.

Es soll tatsächlich Leute geben, die nicht überall das für sie mögliche Maximum zu raffen versuchen.

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Da hat er recht. Er ist Verkäufer. Man kann sich die Frage stellen, warum er das vor fast 25 Jahren trotzdem gemacht hat.

Den Kaufvertrag hat doch sicher ein Notar beurkundet. Der wäre sicher der bessere Ansprechpartner für die Vermieterin für die Erstellung eines Mustermietvertrages gewesen.

Aber darüber nachzudenken, ws vor einem Vierteljahrhundert hätte besser laufen können wäre müßig und brächte heute keinen Mehrwert.

Und selbst wenn, was erhoffst Du Dir dadurch zu erreichen? Der zuckt heute die Schultern und sagt im besten Falle, dass es ihm leid tut, im schlechtesten Falle kann er sich an den Vorgang schlicht nicht mehr erinnern.

Frage den Mieter, frage die Vermieterin!

Ich verstehe nicht, wie Du so viel Arbeit da rein stecken kannst. O.K. die Garagenmiete für die letzten Jahre nachzufordern, sofern die Forderung berechtigt sein sollte, kann ein paar Hunderter oder Tausender bringen. Aber der Rest? Er verschafft Dir doch nur Erkenntnisse, die dann keinen weiteren Nutzen haben.

Die Vermieterin hat anscheinend aus Unwissenheit und Uninteressiertheit einige grobe Fehler bei der Vermietung ihrer Immobilie gemacht. Die wird man nach knapp 25 Jahren nicht zurückdrehen können. Man kann sich nur informieren, welche Maßnahmen heute möglich wären und entsprechend handeln.

Ich möchte nochmal auf die Eingangsfrage hinweisen: Mietrückstände = Hinterziehung oder Betrug oder?

An Dir ist es jetzt, die Mietrückstände, die sich aus dem Vertrag ergeben, nachzuweisen und evtl. mit anwaltlicher Unterstützung einzufordern. Darüber hinaus kannst Du überlegen, wie man in den nächsten Jahren die Miete anheben kann, sofern es gewollt ist. Aber einen eventuellen Straftatbestand wie Betrug kann ich nach wie vor nicht erkennen.

Grüße
Pierre

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Hallo Pierre,

wieso?
der UP hat mit keiner Silbe erwähnt, daß er in irgendeiner Form in das Rechtsverhältnis eingetreten ist oder aber eine Vollmacht zur Eintreibung der Rückstände hat. Offensichtlich lebt ja wohl die Vermieterin noch.

Und somit hat er weiterhin in der Angelegenheit nix zu melden.

Alberca

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Mich würde interessieren, aus welchem Grunde sie die wohl geheimgehalten hat.

Nur mal so zur Info für Dich:

Bis vor ein paar Jahren war in Bayern (und auch in Ba-Wü) ein Notar „nur“ Notar und nicht zugleich Rechtsanwalt wie in Berlin und den anderen früheren preußischen Provinzen üblich.

Stichwort: Amtsnotariate.

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Ich weiß es. Aber ich sag’s nicht, ist geheim. :smile:

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Das ist wahrscheinlich eine konkludente Abrede zwischen Mieter und Vermieter, dass die Garage im Gegensatz zur ursprünglich vereinbarten Entgeltlichkeit unentgeltlich mitgenutzt werden kann.

Ansonsten ist da auf Seiten des Mieters nichts Strafbares.

Das ist gemein!

:angry: :face_with_symbols_over_mouth: :rage: