Hallo Mi(e)twissergemeinde,
nehmen wir mal an jemand wäre bei seinem letzten Umzug in ein Haus gezogen, in dem nur der Besitzer und eine weitere Familie wohnen würde.
Weiterhin nehmen wir an, dass der Neueinzug während eines Monats, in dem er noch keine Miete zahlt, seinen Einzug in aller Ruhe vorbereiten kann. Dabei würde er auf sehr viel und freundliche Hilfe der dort bereits Wohnenden treffen, und sie recht gut kennenlernen. Der Einzugstermin würde sich nähern, er bäte um einen Mietvertrag und erhielte die Auskunft, dass das als überflüssig erachtet würde, die anderen Mieter hätten auch keinen. Würde der Neue einen Vertrag für unerlässlich halten, könne jedoch einer gemacht werden.
Weil jemand den Hausbesitzer inzwischen gut kennt, ihm vertraut, nicht glaubt, dass dieser je „etwas Fieses“ tun würde (und um nicht als Spießer, Paragraphenreiter oder ähnliches angesehen zu werden) ließe jemand sich darauf ein. Er würde seine Mietzahlung per Überweisung begleichen und immer mit „Miete Jahr/Monat“ kennzeichnen.
Nun nehmen wir noch an, dass es nach drei Jahren doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde. Egal warum, Hausverkauf, Tod des Besitzers, usw usw.
Wäre der inzwischen nicht mehr Neue, rechtlich gesehen ein Mieter? Und würde unter entsprechende Schutzbestimmungen fallen, bzw. wäre der fiktive Fall eine Mietrechtsache?
Zunächst erstmal einen herzlichen „Vorne-weg“-Dank
Renate
Herzlichen Glückwunsch dem „Neuen“. Herzliches Beileid dem Vermieter.
Mietverträge haben keine Formvorschriften, so dass natürlich auch mündliche Mietverträge gelten. Schwierig bei mündlichen Verträgen ist immer die Beweisbarkeit.
Da hier der Mietzins nachweislich entrichtet wurde, ist das aber klar.
Der Mieter hat also einen Mietvertrag. Mangels weiterer Vereinbarungen gilt das BGB. Wurden in den vergangenen Jahren Nebenkosten abgerechnet? wenn nicht, sind diese Sache des VM. Genau so die Schönheitsreparaturen. Alle x Jahre darf der VM die ganze Wohnung streichen. So steht es nun mal im BGB.
vnA
Auch Hallo,
Wäre der inzwischen nicht mehr Neue, rechtlich gesehen ein
Mieter? Und würde unter entsprechende Schutzbestimmungen
fallen, bzw. wäre der fiktive Fall eine Mietrechtsache?
wie bereits von von-nix-Ahnung gesagt besteht natürlich ein Mietverhältnis nach BGB. Das ist für den Mieter auch meistens besser, als für Mieter mit schriftlichem Mietvertrag.
Wenn ein gerichtl. Verfahren anhängig ist, wird wohl ein Anwalt hinzugezogen werden wollen.
Wenn eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, oder eine mitgleidschaft in einem Mieterverein besteht sind diese auch zuständig. Es ist eine Mietrechtssache!
Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, kann man je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen auch Prozesskostenhilfe, bzw. Beratungshilfe auf dem Amtsgericht beantragen.
Grundsätzlich: Kauf bricht nicht Miete, also der Mietvertrag besteht weiterhin und auch für die Erben sind mW die bestehenden Verträge bindend.
Hallo von-nix-Ahnung,
was ein Glück (für mich), dass es bei dir nicht heißen muss „Nomen est Omen“. Du hast ja sehr fundiert Auskunft gegeben, und das auch noch so schnell.
Hallo Diphda, auch dir ein herzliches Dankeschön für deinen Beitrag.
Da hat doch jemand, dem erst ein bisschen „blümerant“ gewesen sein könnte, ob der „Vertragslosigkeit“ die richtige Entscheidung getroffen. Nun stände derjenige besser da, als wenn er einen schriftlichen Vertrag gefordert hätte, was er sich aber eigentlich bloß nicht getraut hätte, innerhalb des neuen und anderen Umfeldes.
Und einen ordentlichen Dank (samt*) hinterher von der Alb herunter. Und aus einem wirklich schönem Haus, mit der allerallertollsten Wohnung im dritten Stock, Zimmer mit Aussicht sozusagen.
Renate