Jahrelanger falscher Haftpflichttarif

Hallo,

Man nehme mal an es gäbe einen Fall, da hat über sooo viele Jahre hinweg eine Haftpflichtversicherung bestanden die den (falschen) Tarif für Verheiratete berechnete, dass sich gar nicht mehr sagen liesse warum das nie geändert wurde.

Die Scheidung könnte schon 12 Jahre zurück legen, der Versicherte sei aber immernoch als verheiratet geführt.
Einige Adressänderungen und auch die Namensänderung (zur Ehezeit wurde ein Doppelnahme geführt, danach wieder nur der Mädchenname) hätte die Versicherung aber mitbekommen.

Nehmen wir mal an der Singletarif wäre mehr als 30 Euro günstiger, was sich auf eine stattliche Summe aufrechnete.

Könnte der Versicherer als im Falle eines Schadens diese „Datenpanne“ bekannt wird irgendetwas unternehmen um die fürdie vergangenen Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückzuerhalten?

Vielleicht möchte der Versicherer bei der Gelegenheit eine ganz neue HAftpflicht abschliessen, natürlich günstiger, aber wäre die Leistung auch die gleiche wie die eines alten Vertrages? Gibt es da vielleicht eine generelle Auskunft für?

Danke

Gruß
M.

Hallo,

also mit Versicherer meint man gemeinhin die Versicherungsgesellschaft. So wie hier gefragt wird, ist jedoch der Versicherte gemeint.
Grundsätzlich hat dieser Versicherte nach den alllgemeinen Versicherungsbedingungen die Pflicht wesentliche Änderungen mitzuteilen. Von Adress- und Namensänderungen allein kann der Versicherer nicht auf eine Scheidung schließen.
Es dürfte also darauf hinauslaufen, dass man nichts zurück bekäme.

Gruß

„Datenpanne“ bekannt wird irgendetwas unternehmen um die
fürdie vergangenen Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückzuerhalten?

Nur auf dem Kulanzwege. Es wäre die Sache des Versicherten gewesen, den Single-Status zu melden, das hat er versäumt. Daraus kann er also keine Ansprüche ableiten.

Vertrages? Gibt es da vielleicht eine generelle Auskunft für?

Nein.

Tarif für Verheiratete

es gibt eine Familienhaftpflicht und eine Single-Haftpflicht und nur weil man sich scheiden lässt heißt das nicht zeitgleich, dass man dann keine Familienhaftpflicht mehr benötigt (Kinder z.B.)

Es ist Sache des Versicherungsnehmers seine Versicherungen zu überprüfen.

Genauso wäre es möglich gewesen, dass der ehemals Verheiratete nach der Scheidung gar keine Haftpflichtversicherung mehr hat weil die gemeinsame Versicherung ursprünglich die Versicherung der/des Ex war.

Grüße
Bröselchen

Schließe mich an, Meldepflicht obliegt dem Versicherten.

ABER: Wenn der Makler oder Vertreter von der Scheidung wußte, dann gilt dies als Kenntnis des Versicherers!

Vorsicht: Familienhaftpflicht brauchen auch Singles mit Kindern!

Und generell sind neue Policen kundenfreundlicher als alte (höhere Deckungssummen, Einschlüsse, etc)

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