Jahrelanger Sonderurlaub für Beamte für eine gemeinnützige Anstellung

Ein Schulabgänger möchte gerne lebenslang für eine gemeinnützige, staatlich hoch anerkannte Einrichtung öffentlichen Rechts als Angestellter arbeiten.
Aber es ist unsicher, ob diese Einrichtung die betr. Arbeitsplätze auf Dauer finanzieren kann.
Zur Absicherung überlegt er, zunächst in einem anderen Beruf Beamter auf Lebenszeit zu werden, um sich dann möglichst lange für og. Anstellung beurlauben zu lassen.
Wie hoch sind die Aussichten, dass er eine solche langjährige Beurlaubung erhält?
Spielt es dabei eine Rolle, dass der Zweck dieser Beurlaubung og. Tätigkeit ist?

Ja nee, is klar. Die warten natürlich alle schon auf diesen Berufsanfänger.

Lies mal, ob diese wunderbare Art der Versorgungssicherung wohl speziell für dich vorgesehen ist:
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beurlaubung.html

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Hi

welche Ausbildung / welches Studium brauchst du denn um lebenslang für die gemeinnützige, staatlich hoch anerkannte Einrichtung öffentlichen Rechts arbeiten zu können? Ungelernte Kräfte werden die wohl eher nicht brauchen können.

Wenn die Qualifikation von der eines Beamten (welche Laufbahn? Welches Fachgebiet?) abweicht, versiebst du im Zweifelsfall eine Menge Lebenszeit in der Ausbildung/dem Studium für das Beamtentum, ohne Nutzen für den Job bei der gemeinnützigen, staatlich hoch anerkannten Einrichtung öffentlichen Rechts.

Wenn die sehr große Schnittmengen hat, spricht nichts dagegen erst die Ausbildung / das Studium zu machen, als Beamter zu arbeiten bis du auf Lebzeit verbeamtet wurdest. Wenn es diese gemeinnützige, staatlich hoch anerkannte Einrichtung öffentlichen Rechts dann immer noch gibt, gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit dich dorthin abordnen zu lassen. Manche staatlich hoch anerkannten Einrichtungen öffentlichen Rechts haben auch die Möglichkeit Beamte einzustellen.

Das mit der Beurlaubung funktioniert schlichtweg nicht, weil während einer Beurlaubung nur in sehr geringem Umfang andere Tätigkeiten wahrgenommen werden dürfen (siehe Link von @anon2160089). Weichst du davon deutlich ab, hat es sich ggf. sehr schnell mit dem Beamtentum - die Arbeitgeber (Gemeinde/Land/Bund) sind da recht sensibel und lassen sich ungern veralbern.

Gruß h.