Jahresabrechnung

Liebe Experten,

kurze Frage zur Jahresabrechnung: Unser Verwalter hat eine komische Rechnung aufgestellt. Er hat für Reparaturen etc. mit unserer Zustimmung 10.000 Euro aus der Instandhaltungsrücklage entnommen. Nun sind die Abrechnung für die einzelnen Eigentümer in etwa wie folgt aus:

Kosten gesamt: 40.000 Euro
Ihr Anteil an den Kosten: 2.000 Euro
Summe Ihrer Vorauszahlungen und Instandhaltungsrücklage: 1.500
Entnahme Rücklagen (Ihr Anteil): 800 Euro

Ihr Guthaben: 300 Euro. Sie bekommen diesen Betrag überwiesen. Das heißt, dass er das Geld, das er aus der Rücklage genommen hat, nochmal anteilig auf die Eigentümer umgelegt hat. Somit hat fast jeder Eigentümer ein sattes Guthaben. Klingt logisch, da ja auch die Kosten von der Rücklage gedeckt werden. Allerdings ergibt sich ein sehr hohoes Gesamtguthaben, dass das Konto ziemlich fertig macht. Daher meine Frage:

Ist das richtig abgerechnet, oder berücksichtigt man die entnommenen Rücklagen nicht in der Einzelabrechnung?? Vielen Dank vorweg und

beste Grüße

Hallo,

rein rechnerisch und rechtlich ist die Abrechnung wohl ok.

Wirtschaftlich nicht sehr sinnvoll ist es jedoch die Rücklagen dafür zu nutzen daraus hohe Guthabenauszahlungen für die Eigentümer zu erzielen.

MfG

www.rk-hausverwaltung.de

Hallo ninja,

ihr bestimmt wie abgerechnet wird und nicht der Verwalter.

  1. Ihr bezahltet für die laufenden Ausgaben (Wasser Strom Müll usw.) einen Betrag X. Dieser wird nun abgerechnet, daraus ergibt sich einen Nachzahlung oder ein Guthaben.

  2. Weiter habt ihr einen Betrag Y in der Rücklagen für Inst. gezahlt. Dieser erhöht die Rücklagen. Weiter habt ihr den Rücklagen einen Betrag Z für Rep. entnommen. Dadurch ergibt sich ein neuer Kassenstand der Rücklagen.

Es existieren also 2 „Konten“. ( auch wenn es auf der Bank nur eines ist.)

So wie ich es verstehe wurden nun vom Konto Rücklagen Gelder auf die laufenden Ausgaben gebucht die dort zu einem Überschuß führen.

Somit werden Rücklagen für laufende Kosten verbraucht, halte ich für sinnvoll.
Kann man aber machen wenn man es will.

Darüber bestimmt ihr aber auf der Versammlung. Entweder ihr nehmt die Abrechnung so an oder lasst nachbessern.

MfG
uwe

Hallo,
ihr habt beschlossen, einige Instandhaltungsmaßnahmen aus der Rücklage zu bezahlen. Das hat der Verwalter gemacht. Wo ist das Problem?

Hallo Hilfesuchender,

aus diesen Zahlen komme ich leider auch nicht klar.
wenn die Maßnahme 40.000,- € betragen haben, wie hat er das bezahlt mit der Entnahme von 10.000,- € aus der Umlagekasse?
Die Umlagekasse hat mit den sonstigen Betriebskosten nichts zu tun und wird separat verwaltet.
Die Abrechnung über die Betriebskosten muss so erstellt werden, dass diese ein normal gebildeter Mensch verstehen sollte.
Auch ich verstehe diese nicht und es sollte bei dem Hausverwalter um Erläuterung dieser Abrechnung ersucht werden.
Es wäre auch bei der Eigentümerversammlung dafür eine gute Gelegenheit, da die Zahlen nicht zusammenpassen-

Grüße aus Völklingen

Für eine fundierte Antwort sind mir das etwas wenige Angaben.

Was mir seltsam erscheint, das ist diese seltsame Rückzahlung. Ich habe solche Sachen bei Verwaltern erlebt, die ihre Eigentümer „ruhig stellen“ wollten: wer wird denn bei so einer saftigen Rückzahlung maulen…!

Das bittere Erwachen kommt spätestens bei der nächsten Investition/Reparatur, wenn Sonderumlagen getätigt werden müssen!

Liebe Experten,

kurze Frage zur Jahresabrechnung: Unser Verwalter hat eine
komische Rechnung aufgestellt. Er hat für Reparaturen etc. mit
unserer Zustimmung 10.000 Euro aus der Instandhaltungsrücklage
entnommen. Nun sind die Abrechnung für die einzelnen
Eigentümer in etwa wie folgt aus:

Kosten gesamt: 40.000 Euro
Ihr Anteil an den Kosten: 2.000 Euro
Summe Ihrer Vorauszahlungen und Instandhaltungsrücklage: 1.500
Entnahme Rücklagen (Ihr Anteil): 800 Euro

Ihr Guthaben: 300 Euro. Sie bekommen diesen Betrag überwiesen.
Das heißt, dass er das , das er aus der Rücklage genommen
hat, nochmal anteilig auf die Eigentümer umgelegt hat. Somit
hat fast jeder Eigentümer ein sattes Guthaben. Klingt logisch,
da ja auch die Kosten von der Rücklage gedeckt werden.
Allerdings ergibt sich ein sehr hohoes Gesamtguthaben, dass
das Konto ziemlich fertig macht. Daher meine Frage:

Ist das richtig abgerechnet, oder berücksichtigt man die
entnommenen Rücklagen nicht in der Einzelabrechnung?? Vielen
Dank vorweg und

beste Grüße

Moin,moin
Leider kann ich nicht witer helfen, kann mir aus den kurzen Angaben aber vrstellen, das diese Rechnung soi.O. Ist

mfG dr

Hallo,

Eventuelle Rückzahlungen entstehen ausschließlich aus der jährlich laufenden Nebenkostenabrechnung. In dieser Abrechnung ist auch ein Anteil für die Rücklage enthalten. Dieser Anteil wird dem getrennt abzurechnenden Rücklagekonto zugeführt, aus dem dann Reparaturkosten entnommen werden. Das Rücklagenkonto wird getrennt geführt, Guthaben werden dort nie ausbezahlt, sondern angesammelt.

Wenn Sie sich Ihre Abrechnung genau ansehen, müssten Sie dies auch erkennen können.

MfG
Rheinbahnerin

Hallo Ninja,

diese Art der Abrechnung ist wirklich etwas eigenartig. Aber es gibt Verwalter, die sich in der allgemeinen Praxis etwas weniger auskennen oder auch einfache Programme verwenden und da kann schon mal so eine Konstruktion herauskommen.

Im Prinzip ist es aber weder Recht, noch sinnvoll, dass Rücklagen zu einem Guthaben führen. Im Gegenteil, man sollte eher darauf achten, dass sich diese nicht zu sehr verschlechtern. Wenn auch durch die Versammlung ein bestimmter Betrag beschlossen wurde, wird ein ordentlicher Verwalter nur das Nötigste aus den Rücklagen entnehmen und nicht irgendwelche Guthaben erzielen.
Also mein Tipp: Wenn das tatsächlich so läuft, wie beschrieben, dann dem Verwalter künftig besser auf die Finger schauen.

Viele Grüße
Hubert

Hallo,
kann Ihren Angaben nicht wirklich folgen. Was ist aus der Instandhaltungsrücklage und was sind das für Rücklagen.

MfG

Kubig

Hallo. Ich verstehe die Frage resp. Abrechnung nicht ganz genau. Auf jeden Fall wird bei uns aus Instandhaltungsrücklagen, wir nennen das in der Schweiz denke ich Erneuerungsfonds, nur die abgesprochene Zahlung entnommen, die bewilligt wurde. Dann wird netto verbucht. Der ungedeckte Betrag wird dann auch wieder anteilmässig auf die einzelnen Eigentümer abgerechnet. Aber für mich ist Ihre Frage nicht ganz verständlich. Kann nicht genau Auskunft geben.

Herzlichen Gruss

Hanspeter.