Hallo,
habe weiter unten schonmal gepostet. Nun habe ich die Abrechnung
eingescannt und als PDF in der Größe 381kb bereitgestellt.
Mir gehts um die Seite 5. Viele sind der Meinung das das die
Bescheinigung für den Vermieter ist was er von der Steuer ab-
setzen kann.
Diese Seite 5 hat er auf den Mieter berechnet.
Diese Person ist seit 11 Jahren Mieter, diese Seite 5 ist zum
ersten mal in der Abrechnung.
Die Abrechnungen hatten 400 Euro nie überstiegen.
Die Datei: http://www.nefkom.net/superfrog/wer-weiss-was/Jahres…
Was meint ihr?
Gruß
Andi