habe weiter unten schonmal gepostet. Nun habe ich die Abrechnung
eingescannt und als PDF in der Größe 381kb bereitgestellt.
Mir gehts um die Seite 5. Viele sind der Meinung das das die
Bescheinigung für den Vermieter ist was er von der Steuer ab-
setzen kann.
Diese Seite 5 hat er auf den Mieter berechnet.
Diese Person ist seit 11 Jahren Mieter, diese Seite 5 ist zum
ersten mal in der Abrechnung.
Die Abrechnungen hatten 400 Euro nie überstiegen.
wenn der Mietvertrag des Mieters eine Abrechnung der BK nach der BK-Verordnung zulässt, dann sind die abgerechneten Beträge m.E. in Ordnung.
Einmal wird der Hausmeister abgerechnet und einmal Kosten für Gartenpflege und Garagenreinigung. Wenn der Hausmeisterdienst nicht ebenfalls diese Leistungen übernimmt, sondern ein externer Gärtner, dann können diese Posten auch gesondert abgerechnet werden.
Das die Posten einen so ähnlichen Titel haben, kann einen Laien natürlich schon mal verwirren. Evtl. noch mal den VM um genaue Erklärung bitten, ist ja nicht verboten sich schlau zu machen, damit Missverständnisse gar nicht erst auftreten (oder den Verwalter/Abrechner fragen).
Der Mieter sollte die Abrechnung unbedingt fachkundig prüfen lassen, da hier offensichtlich zum einen über die „Betriebskosten umlegbar“, zum anderen nochmal über die „berechneten Positionen der Seite 5“ selbige Kosten abgerechnet wurden.
Erster Beleg dafür:
Hausreinigung und Gartenpflege/Außenanlage weisen gleiche Beträge in der Aufstellung der Seite 1 und der Seite 5 aus.
also ich hatte mir nur Seite 5 angeguckt (nach dem Wunsch des UP).
Aber nach deiner Antwort jetzt, habe ich mir beide Seiten angeguckt. Danach folgendes:
Du hast Recht. Die Posten an sich sind sowohl auf Seite 1 (Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege und Garagenwartung), als auch auf Seite 5 aufgeführt und in der Gesamtaufstellung daher doppelt berücksichtigt. Das ist m.E. nicht richtig und mindestens der Prüfung und ggf. Korrektur wert.
Wo aber siehst du gleiche Beträge? Nehmen wir mal Posten Hausmeister: Seite 1 Gesamt 6.648,77, Seite 5 6.142,94 (mit entsprechender Differenz im Anteil).
Scheint mir das aber erst recht ein Grund zu sein, die Abrechnung prüfen zu lassen - und zwar erst mal vom Abrechner/VM, warum sollte sich der UP die Mühe machen, hier liegt doch sehr offensichtlich ein Fehler vor, oder?
Wo aber siehst du gleiche Beträge? Nehmen wir mal Posten
Hausmeister: Seite 1 Gesamt 6.648,77, Seite 5 6.142,94 (mit
entsprechender Differenz im Anteil).
Scheint mir das aber erst recht ein Grund zu sein, die
Abrechnung prüfen zu lassen - und zwar erst mal vom
Abrechner/VM, warum sollte sich der UP die Mühe machen, hier
liegt doch sehr offensichtlich ein Fehler vor, oder?
Schon richtig, wurde aber bereits lt. UP veranlasst.