Jemand bekommt seine Jahresabrechnung und stellt fest das der
Nachzahlungsbetrag 50% höher ist als im Vorjahr.
Bei der näheren Sichtung der Unterlagen stellt er fest das manche
Posten doppelt sind:
vermutlich wurde hier nicht doppelt berechnet, sondern nur eine zusätzliche Aufschlüsselung ausgewiesen, damit der Mieter bei seiner Einkommensteuererklärung / seinem Lohnsteuerjahresausgleich diese Kosten steuermindernd geltend machen kann.
nein, das sind unterschiedliche Summen. Der Vermieter verwies
nach nachfrage auf diese Zusatzposten.
Wurde denn die Abrechnung vom Vermieter oder von der Verwaltung erstellt?
Wenn sie von der Verwaltung erstellt wurde, wäre wohl eine direkte Nachfrage bei der Verwaltung angebracht. Wenn sie vom Vermieter erstellt wurde, so kann ich mich des Gedankens nicht erwehren, dass hier vom Vermieter das „Rohmaterial“ der Verwaltung falsch interpretiert wurde. Vielleicht gibt aber auch ein Einblick (nach Möglichkeit mit Erstellen von Kopien) in die zugrundeliegenden Rechnungen Aufschluss. Gegebenenfalls an anderer Stelle die Abrechnung prüfen lassen.
Diese Zusatzpositionen so wie beschrieben würden jedoch nur steuerlich mit diesen Bezeichnungen einen Sinn ergeben.
Aber vielleicht bekommst Du ja hier noch eine logischere Erklärung.
nein, das sind unterschiedliche Summen. Der Vermieter verwies
nach nachfrage auf diese Zusatzposten.
die unterschiedlichen Summen würden sich (wenn ich mit meiner Annahme richtig liege) daraus ergeben, dass im unteren Bereich bei allen Positionen die Materialkosten wie zum Beispiel Reinigungsmittel, Leuchtmittel, Ersatzteile, Grünpflanzen herausgerechnet werden müssen. Liegen die aufgeführten Kosten im unteren Bereich also immer niedriger als im oberen Bereich, so wäre das ein weiteres Anzeichen. Die Kosten im unteren Bereich der Abrechnung dürfen dann natürlich nicht nochmal abgerechent werden, da sie ja bereits oben enthalten sind.
Hallo — ähm … dazu müsst ich die Abrechnung sehen, aber was ich aus Deiner Beschreibung herauszulesen meine, ist, dass die Haushaltsnahen Dienstleistungen Dir nochmal als Kosten berechnet werden?
Macht die Abrechnung eine Hausverwaltung? Die schickt nähmlich eine BESCHEINIGUNG über die Haushaltsn.Dienstl. mit, – dies ist einfach eine separate Bescheinigung für die Steuer, das ist nur der steuerabzugsfähige Teil aus den abgerechneten Kosten. Könnte das hinkommen?
In diesem Fall hat Dein Vermieter wohl die „Bescheinigung“ als „Kosten“ angesehen und draufgerechnet? Wenn dem so ist, dann musst du die HDL natürlich nicht zahlen, – allerdings müsste man dazu die Abrechnung mal im Orinal ankucken (kannst mir ja einen scan schicken falls du magst)
nur Blatt 1 und Blatt 5 wurden geschickt. Es wurde jetzt die
komplette Abrechnung Angefordert.
Die Abrechnung macht eine Hausverwaltung.
Habe Blatt 5 (das Blatt mit den zusätzlichen berechneten Kosten)
nochmal angeschaut. Das könnte tatsächlich der Nachweis für die
Steuer sein.
Ich melde mich wieder wenn die komplette Abrechnung verfügbar ist.
Vielleicht fällt aber dem Vermieter zufälligerweise plötzlich ein
Fehler auf bis dahin…