Jahresabrechnung als WhatsApp Fotografie

Ohne Formvorschrift bedeutet, dass jegliche Übermittlung zulässig ist, die der Empfänger unterstützt.

Auch IPoAC wäre erlaubt, wenn der Empfänger die dazu notwendigen Elemente vorhält.

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Er hat mit dir Nebenkostenabrechnung zugesandt(ohne Unterschrift …geschenkt),jedoch die angeforderte Jahresabrechnung der Hausverwaltung hat er mir -zunächst-( warum eigentlich )per Abfotografie per WhatsApp gesendet.Ich solle ihm wegen der Elternzeit nochmal im September dran erinnern…??
Seit Jahren hab ich das ohne Gesülze ganz normal bekommen,der schickt mir doch genau das ,was er eh schon abfotografiert hat.
Es lebe die Kompliziertheit??

Gruß,David

(Ich mag eh mehr eine Meinung dazu von den Lesern hier…)

Zusatzfrage, nur aus Interesse: Wann ist denn eine Abrechnung vom Vermieter ordnungsgemäß z. B. per WhatsApp verschickt? Wenn der Mieter auf diesem Kanal schon mal den Vermieter kontaktiert hat und der daher davon ausgehen kann, dass diese Kommunikationsform genutzt wird?

Ich wundere mich ,dass er Das überhaupt auf WhatsApp versendet,das ist kein regulärer Informationsverkehr ,schon gar nicht für Unterlagen.Und seit wann erinnere ich einen Vermieter,dass er Unterlagen zu schicken hat.Die ja nur Wer zu bekommen hat ,ja ich ,wer denn sonst.Ich versende dem doch auch nicht Reparaturrechnungen abfotografiert per WhatsApp,sowas würd mir gar nicht erlauben.

Gruß …David

Nebenkostenabrechnung ist für Mieter.
Jahresabrechnung der Hausverwaltung ist für Eigentümer.

Als Mieter hast Du keinen Anspruch auf die Jahresabrechnung der Hausverwaltung.

Wozu brauchst Du beides?

So ,hat sich eh erledigt .Grad mit Anwalt geredet,keine Zahlung ohne Erhalt von zumindest Kopie der Jahresabrechnung.Gesetzte Frist von zwei Wochen ist auch falsch ,weil es laut Gesetz 30 Tage sind ,es sei denn es ist explizit in Schriftform anders festgelegt worden .Isses nicht .
Danke für Antworten,aber nun weiß ich die anwaltliche Antwort,dir vor 2 Stunden kam .

Gruß ,David

hi,

frag ihn doch mal was er glaubt, was das Foto denn sonst sei, wenn nicht eine Kopie der Abrechnung,

grüße
lipi

Da es keine „Ordnung“ dafür gibt, ist ein Beleg oder Dokument genau dann „zugegangen“, wenn es den Einflussbereich des Empfängers erreicht hat.

Nachtrag:
Ich wollte es schreiben, aber habe es vergessen, dass „dem Mieter ist ein Dokument zugegangen“ unbedingt von „dem Mieter ist es zugegangen UND ich kann den Zugang und den Inhalt des Dokuments beweisen“ zu trennen ist!

Ich kenne die Details nicht, aber Unterlagen, auf deren Grundlage eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, müssen normalerweise weder schriftlich noch sonst in irgendeiner Art und Weise zugeschickt werden, sondern es reicht, dem Mieter Einsicht zu gewähren.

Einen Anspruch auf Kopien gibt es bei nicht preisgebundenen Wohnungen überhaupt nicht.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=35689&pos=0&anz=1

Entweder IST es eine preisgebundene Wohnung, oder eine Übersendung von Kopien wurde vertraglich vereinbart.

Würde mich ein Mieter derartig nerven, ohne dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dann würde ich ihm mehrere Termine innerhalb normaler Geschäftszeiten nennen, zu denen er bei mir in meinen Räumen die Belege ansehen darf - fertig.

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Es kommt ausschließlich darauf an, dass der Mieter die Abrechnung bekommt. Ob der Zugang hinterher beweisbar ist, ist eine ganz andere Frage und hat mit dem Übertragungsweg nichts zu tun.

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Wieso existieren rund um mich Mieter ,zum Beispiel meine Nachbarin ,die jahraus jahrein ,diese Jahresabrechnung automatisch bekommen,und es nicht extra vereinbart.Bei einer Nichteinsichtnahme kann der ja sonstwas aufschreiben ,das wär toll.Die Papiere werden geschickt ,und dabei bleibts.Heute sogar die anwaltliche Antwort bekommen ,dass ich richtig lieg .
Fertig .

Besten Gruß.
David

Ich nehme an, deine Konstellation ist dann ganz anders als die, über die der BGH 2006 geurteilt hat.
Kann ja sein. Wir wissen es nicht.

Du kannst ja deinen Anwalt fragen, warum er der Meinung ist, dass dieses Urteil nicht auf deinen Fall anwendbar ist. Würde mich interessieren!

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Das vergaß ich zu schreiben, ich habe das mal in meinem Beitrag nachgeholt, danke für den Hinweis.

Durch die Lesebestätigung („blaue Haken“) würde ich vermuten, dass so eine WhatsApp-Nachricht sogar „mehr Wert“ als ein Fax sein könnte. Haben Gerichte schon darüber entschieden?

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Das brauch dich nicht zu interessieren ,weil du die Antwort nicht bekommen wirst.Es steht dir schlichtweg nicht zu .
Das war die Antwort.

Gruß,David

Nett. Und du glaubst ernsthaft, dann weitere Antworten von mir zu bekommen?

Das steht dir schlichtweg nicht zu bei deinem Benehmen.

User ignored…

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Entweder hast Du falsch gefragt oder Du solltest Dir einen anderen Anwalt suchen.

Das einzig Wahre zur Nachprüfung Deiner Nebenkostenabrechnung ist die Einsicht in die Originalbelege und nicht die Jahresabrechnung der Hausverwaltung.

Und ganz nebenbei: die meisten Mieter sind nicht in der Lage nachzuprüfen, selbst wenn sie alle Belege vor der Nase haben.

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Hallo,
vielleicht meinst Du, diese Abrechnung soll der Vermieter an Dich durchleiten und fertig. Nein es ist anders.
Die Aufgabe des Vermieters ist, daraus auf einem gesonderten Blatt die Nebenkostenabrechnung fuer seinen Mieter (einzeln und extra) zu erstellen. Da kommen die gemaess Mietvertrag umlegbaren Nebenkosten hinein, die anderen nicht. Zu jeden Kosten, Muell, wasser usw, ist anzugeben, die Gesamtkosten, Verteilungsschluessel, der Betrag der Wohnung. ZB Muell 300, Deine Wohnung ein Zehntel, Kosten 30 Euro.
Zu der Rechnung mit den urspruenglichen 300 von der Firma Muellentsorgung muss dem Mieter Einsicht ermoeglicht werden. Da steht dann, Firma Muellentsorgung stellt fuer Haus sowieso Kosten fuers Jahr in Hoehe von 300 Euro in Rechnung am 30.November. Das darfst Du sehen. Aber nicht als Kopie erwarten. Es waere ein Mappe an Kopien pro Jahr. Die Zahlen darin werden auch nicht direkt abgerechnet, sondern noch verrechnet.
Was Du mM nicht verstehen willst, die Abrechung aller Jahres-Kosten von der Hausverwaltung an den Vermieter geht den Mieter nichts an, will sagen darf geheim bleiben.

Und zwar unabhängig davon, was die anderen Mieter bekommen!

Wolltest Du das mir antworten?

Aeh, nein Gudrun. Ging an diesen anscheinend unwissenden Mieter. Und wie immer an die Mitleser in 3 Jahren. (Wir bauen hier eine Wissensbasis zum Nachlesen)
Grad war ich in dem Folgefaden, hab die Antwort formuliert, und dann in diesem aelteren, besser passenden Faden veroeffentlicht.

Dabei muß sich w-w-w irgendwie verhakelt haben.
Ich habe nämlich eine Benachrichtigung bekommen, obwohl ich den Thread nur auf „verfolgen“ gesetzt habe.
Egal, macht nix.