Jahresabrechnung der HV bei ersteigerter Wohnung

In der ersten Jahresabrechnung war der Posten „uneinbringliche Wohngelder“ aus Vorjahren aufgeführt. Rückfrage ergab, daß es sich um weiter zurückliegende Hausgelder handelte. Es handelte sich um meinen Anteil vn 4,67 EUR. In der Versteigerungsverhandlung bei Gericht erfährt man, daß man sich an Aufwendungen aus der sog. Vorversteigerungszeit nicht beteiligen muß und darauf achten sollte. Die HV schaltete ihren Hofanwalt ein und prozessierte. Mein Fehler war es, daß ich die Nichtzahlung aufschob und im Folgejahr aufrechnete;die Klage lautete nun auf"Unterzahlung der JAR f.d. Folgejahr". Wie ich nun erfahren habe, werden solche höchst zweifelhaften Ansätze bei der Rücklage abgebucht und fertig. Mit dieser HV werde ich nun nicht mehr warm und schaue ihr auf die Finger bzw. protestiere jedesmal heftig. Sollte jemandem ähnliches widerfahren sein, bitte Hinweise. Danke im voraus.

Das WEG heranziehen, die Hausverwaltung verklagen, weil sie es versäumt hat die Eignetümergemeinschaft rechtzeitig über uneinbringliche Gelder zu informieren, das hätte sie nämlich müssen, damit ggf ein Ausschluss des Miteigentümers veranlasst werden kann. Wenn du denen das sagst, dann hören die mit dem streiten schnell auf.
Gruß Tom