Liebe/-r Experte/-in,
seit März 2010 bin ich Besitzer einer Eigentumswohnung und zahle auch fleißig die Nebenkosten an den Verwalter. Jetzt ist die Jahresabrechnung 2010 vom Verwalter gekommen und mich wundert, dass ich a) für alle Kosten 2010, also auch für Januar/Februar aufkommen soll, wo ich noch gar nicht Eigentümer war, und b) meine gezahlten Nebenkosten an die Hausgemeinschaft jedoch erst ab März gelten, ich also verhältnismäßig zu wenig Nebenkosten gezahlt habe - die Zahlungen vom Voreigentümer für Jan/Feb wurden nicht berücksichtigt.
Auf meine Nachfrage beim Verwalter hieß es, dass dies so in Ordnung sei, da es vom WEG so geregelt sei und ich mich selber um die ‚Verrechnung‘ mit dem Voreigentümer kümmern müsse.
Ist dem so? Und wäre das auch so, wenn ich die Wohnung erst im Herbst gekauft hätte? Oder muss der Verwaltung den Eigentumswechsel innerhalb eines Jahres nicht genau in seiner Abrechnung aufschlüsseln? Können Sie mir hierzu sachdienliche Hinweise, vieleicht sogar mit direkten Paragraphen auf das WEG geben?
Vielen Dank für die Auskunft und Unterstützung!