Jahresabrechnung Heizung

Hallo
Ich habe meine erste Jahresabrechnung bekommen. Mein Vermieter hat ende des Jahres die Ölheizung voll getankt. Das Tankvolumen bis zum max Füllstand hat er als Berechnungsgrundlage genommen. Das ist ja auch korekt denke ich. Was mich aber meiner Meinung nach nicht korekt ist, er hat den Preis für 1L Öl von diesem Tanken genommen und nicht von dem Tanken von letztem Jahr. Ich brauche doch ur zu bezahlen, was ich letztes Jahr verbraucht habe und auch zu dem Preis von letzem Jahr oder sehe ich das falsch?

Habe nun am Montag ein gespräch mit dem Vermieter zu diesem Punkt. Es wäre als schön, wenn ich meine Sache durch Informationen von euch untermauern könnte.

Danke

Hi,
du hast Recht. Verbrauchskosten sind nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen wiewohl auch nach dem tatsächlichen Verbrauch. Der von dem Vermieter vorgenommene Ansatz der neuen diesjährigen Tankrechnung ist in diesem Sinne fiktiv und nicht zulässig.
Gruß,
Francesco