Guten Tag zusammen,
angenommen man habe letzten Sommer durch eine Zwangsversteigerung eine Wohnung ohne Schulden (Lt. Richter) erstanden. Nun bekommt man eine Jahresabrechnung in der steht dass man ca. 1500€ nachzahlen soll. Lt. Abrechnung wurde Hausgeld in Höhe von 1700€ bereits geleistet. Wenn man dies mal überschlägt, dann entspricht dem das was in dem halben Jahr gezahlt wurde. Nach der Erstehung wurde eine Zwischenablesung veranlasst. Aus der Abrechnung geht hervor dass bzgl. des Verbrauches an Warmwasser und Heizung 1000€ mit Namen der Vorbesitzer (vor Ablesung) und ca. 500€ nach der Ablesung gefordert wird.
Es sieht also so aus als wenn der Vorbesitzer keinen Cent Hausgeld geleistet hat und dies nun eingefordert wird, dass kann doch nicht rechtens sein?
Wer kennt sich da aus?
P.S. Es gibt keinen Kaufvertrag oder ähnliches, da es sich ja um eine Zwangsversteigerung handelt.
Danke vielmals!