Jahresabrechnung ohne nachweise

hallo,
habe 7 monate zur miete gewohnt bei einer bekannten. leider sind wir nicht mehr so gut befreundet wie früher
jedenfalls hat sie nach 7 monaten eigenbedarf angemeldet weil das dach kaputt ist und sie meine wohnung als wohnraum braucht
jetzt bin ich schon draußen und nun kommt die nebenkostenabrechnung wo ich ihre unvernünfitge lebensweise anscheind mitbezahlen darf (im winter ständig die fenster auf wegen rauchen, exotische temperaturen in ihrer wohnung und alles andere als sparsam sein was stromverbrauch anging)

wie stehen meine chancen das ich die nachzahlung der nebenkosten bezahlen darf? nebenbei gesagt ich habe beim einzug keinen zählerstand mit meiner unterschrift anerkannt oder übernommen und es gibt h nur 1 zähler für das ganze haus

Hi !
Ich GLAUBE (!!!) das bei keinem einzelnen Zähler für jeden Bewohner jeweils Anteilmäßig aufgeteilt wird.
So war das jedenfalls früher bei uns im Haus. Ob das allerdings schon richtig war, kann ich natürlich auch nicht sagen.
Bei uns war es damals der Wasseranschluß, der fürs ganze Haus galt.
Und da war es natürlich ärgerlich, wenn jemand im Haus jeden Tag ein Vollbad genommen hat und unsereins kurz geduscht hat.
Seit wir hier Wasserzähler haben, bekomme ich jedes Jahr ordentlich Geld wieder, wo ich früher nix bekommen habe.
Aber das nur als kleine Anekdote. Wenn das ganz jedenfalls „rechtens“ wäre, dann könnte es sein, das du tatsächlich für die Dame „mitbezahlen“ darfst… Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann nur sagen, wie es bei uns damals war.
Gruß
Andreas

Diesen Text hast du mit deiner Fragestellung gelesen und akzeptiert:
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter [FAQ:1129]

D.h. „ich“-Form ist nicht erlaubt!
Ggfs. Frage nochmal neu stellen („angenommen ein Mieter wohnt …“)

Hier nur allgemein:
Nach § 556 BGB sind die Betriebskosten nach m²-Wohnfläche umzulegen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Die Kosten für Heizung/Warmwasserbereitung sind eigentlich nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig (Zähler,Messeinrichtungen) abzurechnen - allerdings gibt es hier auch einige Ausnahmen >

es gibt h nur 1 zähler für das ganze haus

Die Frage ist , ob das zulässig ist -
deswegen sind mehr Details zu den Sachumständen erforderlich
z.B. > Handelt es sich um eine abgeschlossene Mietwohnung in einem „vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit max. 2 Wohnungen“ - oder bewohnt der Mieter lediglich einzelne Zimmer in der Vermieterwohnung ?

Wenn Heiz-/WW-Bereitungs-Kosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden können/müssen, gilt auch hier: Umlage nach anteiliger Wohnfläche (ggfs. in Verbindung mit einem Kürzungsrecht nach HeizVO).

Wenn nicht jeder einen eigenen Zähler für seine Verbrauchsanteile hat, wird immer jemand bevorteilt oder benachteilt - allerdings entfallen auch die für jeden Zähler entstehenden Zusatzkosten.