Jahresabrechnung Schornsteinfeger

Liebe Forumsteilnehmer, ich weiss nicht ob dies hier das richtige Board ist aber ich versuch’s trotzdem einmal:

Wenn die Schornsteinfeger-Bezirke neu aufgeteilt werden und ein Hausbesitzter somit einem anderen Bezirksschornsteinfeger zugeteilt wird, kann dieser den Berechnungsmodus ändern?
Der Schornsteinfeger kam in den vergangen Jahren jeweils dreimal pro Jahr, zweimal zur Kaminreinigung und einmal zur Abgaswegeprüfung und berechnete diese Dienstleistungen dann auch jeweils mit einer seperaten Rechnung die vom Hausbesitzer dann umgehend überwiesen wurde.
Nun stellt der neue Bezirksschornsteinfeger eine Jahresrechnung auf der zweimal Kaminkehren und einmal Abgaswegeprüfung berechnet wird.
Der Gesamtbetrag ist ungefähr identisch mit den vorherigen dreifachen Rechnungen.

Nun die Frage: Ist es üblich, dass Schornsteinfeger im ersten Quartal des Jahres eine Jahresrechnung für das komplette Jahr stellen, der Hausbesitzer ist halt den vorher beschriebenen Modus gewöhnt und wundert sich… und muß ja somit auch in Vorleistung gehen für die nochmalige Dienstleistung im Sommer und Anfang des Winters des jeweilgen Jahres.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Anke

Hallo,
wenn der Schornsteinfeger wirklich bis zum Ende des Jahres auf sein Geld warten will, was sollte ihn daran hindern? Er kann sogar noch länger damit warten, bis das verjährt ist.
Ich kann mir allerdings nicht so recht vorstellen, daß er das tatsächlich macht - er muß doch das Jahr über von irgendwas leben. Kann es sein, daß das nur eine Aufstellung der Kosten des Jahres ist und Einzelrechnungen bereits vorher gestellt wurden?
Imho ist übrigens das Schornsteinfegen und was damit zusammenhängt Landesrecht, evt. hat sich da in Deinem Bundesland was geändert?
Gruß
Axel