Jahresabrechnung Strom

Guten Abend,

Ich erhielt gestern Post von einem gelben Stromanbieter.
Das ganze nannte sich Jahresabrechnung, bezog sich aber auf einen Zeitraum von 2 Jahren.
Konkret v. 30.09.2001 bis zum 30.09.2003. Darin wurde eine nicht unerhebliche Summe nachgefordert.
Meine Frage lautet nun, darf der Anbieter für den Zeitraum 30.09.01 bis 30.09.02 eine Nachforderung stellen? In seinen AGB steht, dass eine jährliche Abrechnung erfolgt, die aber nie bei mir einging.
Laut Auskunft der Hotlinemitarbeiterin wurde auch keine verschickt.

Hallo,

Konkret v. 30.09.2001 bis zum 30.09.2003. Darin wurde eine
nicht unerhebliche Summe nachgefordert.
Meine Frage lautet nun, darf der Anbieter für den Zeitraum
30.09.01 bis 30.09.02 eine Nachforderung stellen?

ja, ja und nochmals ja. Die gewöhnliche Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

Gruß,
Christian