Jahresabrechnung trotz Kündigung

ich habe die Hausverwaltung, die ich als Privatmann in unserem Haus gemacht habe, wegen unseres Auszuges zum 31.12.10 gekündigt. Ich hab allerdings zugesagt die Abrechnung für 2010 noch zu machen. Nach unserem Auszug kam es zu größeren privaten Streitigkeiten mit den ehemaligen, ach so lieben Nachbarn. Daraufhin habe ich gesagt, l.m.a.a. ich mach die Abrechnung nicht. Dies habe ich auch der neuen Hausverwaltung mitgeteilt. Nun bekomm ich heute einen bitterbösen Brief der neuen Hausverwaltung, indem ich aufgefordert werde, die Abrechnung bis Ende April zu machen, anonsten machen sie es und ich muß es zahlen. Dies wurde auf einer außerordentlichen Versammlung beschlossen. Was mach ich jetzt? Lohnt sich ein Gang zum Anwalt oder soll ich kleinbei geben. Danke für Eure Ratschläge.

Man kann einerseits nicht sagen, dass man die Abrechnung für 2010 noch erledigt, aber andererseits wegen Streitigkeiten den Griffel wegwirft.

Ob die Hausverwaltung vor Gericht Recht bekommen wird weiß nur eine Wahrsagerin mit einer ganz modernen Kristallkugel (upgedatet auf Windowas 7).

Da Sie Ihre Tätigkeit sicherlich nicht für ein Dankeschön allein gemacht haben, ist mit der Bezahlung auch die Abrechnung geschuldet.

So, und jetzt zum Anwalt, vielleicht sagt der ja was anderes. Der hat es ja gelernt.

Hallo,

die Abrechnung des Vorjahres muss der Verwalter machen, der zum Zeitpunkt des Einganges der Endabrechnungen der Versorgungswerke etc. Verwalter ist - also, der Neue. Denn dann kann auch erst die Heizkostenabrechnung etc. in Auftrag gegeben und erstellt werden.

Da Du kein Verwalter mehr bist, kannst Du auch keine Heizkostenermittlung mehr in Auftrag geben.

Somit bist Du m.E. aus dem Schneider. Klar hat der neue Verwalter keine Lust die vergangene Abrechnung zu erstellen und stellt evtl. hierfür Kosten in Rechnung. Dies muss er jedoch mit der Gemeinschaft abstimmen. Wenn Du eine ordentliche Buchhaltung übergeben hast, so dass er aus diesen Zahlen die Abrechnung erstellen kann, ist das doch ok.

Nun ist jedoch die Frage, in welcher Form Du die Zusicherung gegeben hast, die Abrechnung zu erstellen. In einem Protokoll festgehalten, schriftlich irgendwie, mündliches Versprechen - Zusicherung, oder nur so eine Aussage?

Also ich würde den Gang vor das Amtsgericht hierwegen nicht scheuen - vorausgesetzt, Du hast keine rechtlich verbindliche Zusicherung bezüglich der Abrechnung abgegeben.

Grüße el Lobo

Hallo Murmeltier1,
ich bin kein Jurist, aber der Aufassung, dass zur Verwaltung eines Jahres auch der Abschluß gehört. Die neue Verwaltung, insbesondere wenn es eine externe und zu bezahlende Verwaltung ist, will natürlich nicht ohne Fakturierung arbeiten. Üblicherweise werden diese pro Monat pauschal bezahlt, und dies nicht rückwirkend.
Also, spring über Deinen Schatten und freue Dich, dass Du die lieben Nachbarn hinter Dir gelassen hast; stelle die Abrechnung zusammen, so umfangreich ist dies doch nicht für eine kleine Einheit.
Viel Erfolg
HJR

Hi,

wichtig ist, was im Vertrag steht. Gibt es einen für die Hausverwaltung?
Ich würde mich mit dem Anliegen an die Verbraucherzentrale wenden. Das kostet vielleicht einen kleinen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.

Gruß Katja und viel Glück!

Guten Abend lieber Inserent,
zur Beantwortung ihrer Frage teile ich Ihnen folgendes mit:
Wenn sie ihre Zusage bzgl.der Abtechnung nicht schriftlich fixiert haben brauchen sie keine Sorge
haben. Ohne eine schriftliche Zusage hat die neue
Hausverwaltung keine rechtliche Grundlage für eine
Forderung. Machen Sie dies der neuen Verwaltung klar
und warten Sie die Reaktion der neuen Verwaltung ab.
Im Zweifelsfall können sie immer noch einen Anwalt
kontaktieren. Auf jeden Fall nicht klein bei geben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung,eine
Rechtsberatung ist mir jedoch lt.Gesetz untersagt.

Hallo,
leider kann ich keine Auskunft geben.

Hallo,

soweit ich weiß, müssen Sie die Abrechnung nicht machen, denn Sie haben diese ja gekündigt, weil sie ausziehen wollen! Ich nehme an, die Kündigung wurde schriftlich unternommen!?
4 Wochen Kündigungsfrist haben Sie, da Sie aber schon vor Ihrem Auszug gekündigt haben, ist diese schon längst abgelaufen!
Wenn Sie die Kündigung nicht schrieftlich eingereicht haben, oder Sie nur direkt zu Jahresende kündigen können, dann müssten Sie die Abrechnung machen.

Grüße

Der Fall istb zu individuell. Weiß daher keinen Rat.

Hallo Murmeltier1,
ist das eine WEG- oder Mietverwaltung, die Du da durchgeführt hast?
Ist die Zusage, die Abrechnung zu machen, vertraglich fixiert oder nur eine lockere Zusage?

Grundsätzlich muß der alte Verwalter bei WEG nach dem Ausscheiden nach dem 31.12. die Abrechnung für das Vorjahr nicht mehr machen, das ist die Aufgabe des neuen Verwalters. Geht es aber um die Abrechnung des vor-vorletzten Jahres? Dann ja.

Geht es um Mietverwaltung? Dann ist die Abrechnung gegenüber den Eigentümer der Wohnung zu erstellen.

Viele Grüße
WildeKerle

Hallo!
Sofern du der Vertraggeber bist für verwaltungstätigkeiten, wirst du schon in der Bringschuld sein, leider auch gerade dann wenn mit der neuen Verwaltung schriftlich nichts vereinbart wurde, was diese Abrechnungen betrifft. Sollte dir mit irgednwas gedroht werden, würde ich den Gang zum Anwalt wagen, was ich komisch finde ist die Aussage, dass irgend etwas in einer Versammlung über deinen Kopf hinweg beschlossen wurde. ich würde mich nicht Lumpen lassen und gegen diese Frechheit angehen!
Sorry dass ich dir kein genauen Rechtsbeistand bieten kann, ist nicht mein Spezialgebiet :wink:
Aber auf dem ersten Blick ist da was Faul!

Hallo,
ich nehme an, dass die neue Hausverwaltung den Verwaltervertrag dahin gehend abgeschlossen hat, dass Altlasten - sprich Abrechnung 2010 - nicht enthalten sind. Danach müssen die dadurch entstehenden Kosten erstattet werden. Sind also nicht in der Verwaltergebühr enthalten. Die Hausverwaltung hat wahrscheinlich einen entsprechenden Beschluss aufgrund der außerordentlichen Versammlung.
Geben Sie sich einen Ruck und machen die Abrechnung.
Gruß
Verena Kunz

Hallo, m.E. haben Sie ja eine mündliche Zusage gemacht, an wen denn? Die neue Hausverwaltung gab es da ja noch nicht oder? Letztendlich würde ich es jedoch ohne Rechtsschutzversicherung nicht drauf ankommen lassen und die Abrechnung machen und gut ist, mfg

Hi,

also spontan würde ich sagen: mach es, denn da Du vermutlich alles dafür vorbereitet hast, wird es Dich relativ wenig Zeit kosten und Dir vielleicht die Befriedigung geben, daß Du kein so ein A…bist wie Deine ehemaligen Nachbarn. Rechtsstreit nur wenn Du eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast alles andere könnte zu teuer werden.

MfG
Claudia

Hallo Murmeltier,
hast Du Geld für die Verwaltung bis 31.12.2010 erhalten?
Wenn ja, die Abrechnung erstellen. Wenn nein, die Unterlagen abgeben und ggf. zum Anwalt gehen.
Gruß Immopassion