Jahresabrechnung und Kaution

Hallo,

fragen wir in eine andere richtung …

Person A vermietet zur Peerson B ein Wohnung seit Sep 2007.
Jetzt Person B moechte kundigen fuer Aug 2008.

Person A bekommt jedes Jahr (ungefaehrt in May) die Jahresabrechnung von Hausverwaltung.

So fuer die Jahresabrechnung von 2008 muss Person A bis May 2009 warten …

Meine frage sind folgende …

1.- Was kann person A machen?
2.- Muss Persona A bei Wohnunguebergabe die Kaution geben, oder kann sie halten bis die Jahresabrechnung fertig ist …
3.- Andere Moeglichkeit?

Hallo

für die Auszahlung der Kaution hat ein Vermieter bis zu 6 Monaten Zeit.
Erwartet der Vermieter eine Nachzahlung für die Nebenkostenabrechnung, die die Höhe der Kaution übersteigt, kann er die Kaution einbehalten bis die Abrechnung erstellt ist.

Hallo,

Person A bekommt jedes Jahr (ungefaehrt in May) die
Jahresabrechnung von Hausverwaltung.

Das ist so in Ordnung!

So fuer die Jahresabrechnung von 2008 muss Person A bis May
2009 warten …

Richtig!

Meine frage sind folgende …

1.- Was kann person A machen?

Was will Person A denn gegen was machen? Wenn du denn Abrechnungstermin meinst, nichts!

2.- Muss Persona A bei Wohnunguebergabe die Kaution geben,
oder kann sie halten bis die Jahresabrechnung fertig ist …

Muss er nur, wenn keine Forderungen merh aus dem Mietverh. bestehen, also keine Betriebskostennachzahlung zu erwarten ist und keine, vom Mieter verursachten Mängel mehr abgegolten werden müssen. Ist eine Betriebskostennachzahlung zu erwarten, kann er, aufgrund der Berücksichtigung der letztjährigen Nachzahlung bzw. der geleisteten Vorrauszahlungen, einen angemessenen Betrag zurückhalten.

3.- Andere Moeglichkeit?

An was denkst du? So generell gesprochen, keine Möglichkeiten ausser miteinander reden!

Gruß,
Peter

Hallo,

man könnte sich einigen die Hälfte der Kaution zurück zu zahlen und die andere Hälfte bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einzubehalten.

Grüße
Jasmin

Hallo
fuer 2007 Person B muss 50 euros nachzahlen … (sie war nur 4 monaten drin)

fuer 2008, wer weisst …

was Person A will es wissen, was kann sie machen mit diese Jahresabrechnung und die Kaution …

Person A denk dass sie die Kaution haelt bis sie die Jahresabrechnung
fertig hat.

MfG, Johann

Hallo
fuer 2007 Person B muss 50 euros nachzahlen … (sie war nur
4 monaten drin)

fuer 2008, wer weisst …

Das kann man ja dann hochrechnen unter Berücksichtigung der Jahreszeit und den damit verbundenen Heizkosten!

was Person A will es wissen, was kann sie machen mit diese
Jahresabrechnung und die Kaution …

Wie gesagt, die Jahresabrechnung wird sicherlich nicht früher erstellt werden könne, da die meisten Kostendem Vermieter erst bis April in Rechnung gestellt werden.

Person A denk dass sie die Kaution haelt bis sie die
Jahresabrechnung
fertig hat.

Das hängt davon ab wie hoch die Kation war! Wenn man mal grob überschlägt, wird der Vermieter mit 150,-- bis 200,-- (aufgrund gestiegener Preise) Nachzahlung rechnen. Sollte es noch Schäden in der Wohnung geben, die nicht von dir beseitigt werden evtl. mehr!

MfG, Johann

Peter