Hallo zusammen,
bin vor kurzem ausgelerntund soll zum ersten mal eine GmbH Abschluss erstellen. Frage: Es gibt ja in der GmbH keine privatkonten (skr 03) 1800,1880 etc… Im Betrieb ist ein Firmenfahrzeug drinnen.
d.h doch KEIN EIGENVERBRAUCHT Kfz, Telefon etc
wenn ich das so richtig verstanden habe oder?
Für eure Hilfe wäre ich dankbar
Hallo,
ich frage mich gerade, warum ausgerechnet derjenige den Jahresabschluss aufstellen muss, der die geringste Arbeitserfahrung mitbringt. Aber wie dem auch sei …
Richtig, Kapitalgesellschaften haben keine Privatspähre. Demnach ist alles (!) was der GmbH gehört, was ihr überschrieben oder durch sie angeschafft wurde, Betriebsvermögen.
ABER: Man muss bei solchen Vorgängen sehr genau aufpassen, wenn dann doch mal ein Vermögensgegenstand der GmbH privat genutzt wird. Denn nicht selten kann es hier zu einer sog. „verdeckten Gewinnausschüttung“ (vGA) kommen. Im Zusammenhang mit dem Kfz wurde hierzu ein wichtiges Urteil gesprochen. Aus bestimmten Gründen darf es hier jedoch nicht erwähnt werden. Es ist daher dringend anzuraten, externe fachliche Hilfe zu bemühen.
VG
Sebastian
Servus,
die GmbH als eigene Rechtsperson kann nichts selbst verbrauchen, weil sie nicht Auto fahren kann, und auch Essen, Trinken und Telefonieren kann sie nicht.
Nun ist es aber so, dass sie wenigstens eine natürliche Person benötigt, um überhaupt handlungsfähig zu sein, den Geschäftsführer. Ggf. gibt es auch noch andere Personen, die bei ihr beschäftigt sind.
Es stellt sich also die Frage, ob das vorhandene Fahrzeug z.B. dem GF zur Nutzung überlassen ist. Von privater Nutzung ausschließen kann man das Fahrzeug nicht, falls es sich um einen PKW handelt.
Und daraus ergibt sich dann ein entsprechender steuerpflichtiger Sachbezug. Gebucht wird der genau so wie für irgendeinen Arbeitnehmer irgendeines Unternehmens.
Schöne Grüße
MM
Hallo zusammen,
bin vor kurzem ausgelerntund soll zum ersten mal eine GmbH
Abschluss erstellen. Frage: Es gibt ja in der GmbH keine
privatkonten (skr 03) 1800,1880 etc… Im Betrieb ist ein
Firmenfahrzeug drinnen.
d.h doch KEIN EIGENVERBRAUCHT Kfz, Telefon etc
Es kann sich hier nicht um einen Ust-rechtlichen Eigenverbrauchstatbestand halten - richtig. Alles was die GmbH macht - macht sie eigengewerblich - nie für private Zwecke.
Aber evetl. lieg aber doch eine Vorteilsnahme des (wenn es einen gibt) - „Gesellschafter-Geschäftsführers“ vor.
KFZ-Nutzung ist dann sicherlich wieder LSt-sachbezug.
MfG
eigennutz
Hallo Rainer,
- Weil dass - so meist - falscher Annahme nach - der
preiswerteste Weg zu sein scheint.
Ja, das leuchtet natürlich ein. Da hast Du recht. Es muss ja auch nicht immer „schlimm“ ausgehen. Das wollte ich damit auch nicht direkt ausdrücken.
VG
Sebastian