Hallo,
ich stelle die Frage mal hierhin, ich glaube, hier passt sie besser.
Nach dem HGB ist ja grundsätzlich jeder Kaufmann verpflichtet Buch zu führen, also einen Jahresabschluss zu esrtellen.
Neuerdings sind aber EInzelkaufleute davon befreit, d.h. solche, die Umsatzerlöse unter 500.000 und einen Jahresüberschuss unter 50000 haben an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen.
Aber ich frage mich: Was unterscheidet den EInzelkaufmann von einem kaufmännischen Einzelunternehmen?
Ist ein kaufmänn. Einzelunternehmen nun grundsätzlich zum Jahresabschluss verpflichtet oder nicht?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
… vor allem: Es gibt dann ja noch das Publizitätsgesetz, das die zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen beschreibt.
Wonach richtet man sich dann letztendlich?
… vor allem: Es gibt dann ja noch das Publizitätsgesetz, das
die zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen beschreibt.
Wonach richtet man sich dann letztendlich?
Hallo,
am besten man sucht sich aus, was auf einen zutrifft. Es gibt Buchführungspflichten nach HGB und Steuerrecht.
Wenn sich ein Einzelunternehmer als Kuafmann eintragen läßt, dann ist er auch buchführungspflichtig. Diese Buchführung bildet dann auch die Grundlage für die Steuer.
Wer nicht nach HGB buchführungspflichtig ist, braucht bis zu diversen Grenzen auch nach Steuerrecht keine Bücher führen. Einfach mal ein wenig im HGB und der AO (§§ 140, 141).
Das Publizitätsgesetz trifft logischerweise erstmal nur auf bilanzierungspflichtige Unternehmen zu. Hierzu könnte man ja einfach mal im Gesetz nachlesen, wer genau seine Abschlüsse veröffentlichen muss.
Gruß
Vielen Dank.
Mein Problem ist aber noch den Vegriff „kaufmännisches Einzelunternehmen“ und „Einzelkaufmann“ zu trennen. Oder bedeutet es etwas das gleiche?
Vielen Dank.
Mein Problem ist aber noch den Vegriff „kaufmännisches
Einzelunternehmen“ und „Einzelkaufmann“ zu trennen. Oder
bedeutet es etwas das gleiche?
Letztlich ja, es darum damit deutlich zu machen, dass hier eine Einzelprson ein kaufmännisch eingerichtetes Unternehmen führt.
gruß
Wo im Gesetz differenziert man denn in „kaufmännisches Einzelunternehmen“ und „Kaufmann“? Also §1 HGB ist da doch ganz klar.
Da wird nicht in einen- oder mehrere unterschieden.
Und das PublG ist ja erstmal für größere Angelegenheiten relevant. Nicht für den kleinen Einzelkaufmann 