Jahresabschluß für Einzelfirma Pflicht?

Hallo,

ich wollte fragen ob man als Einzelunternehmen dazu verpflichtet ist einen Jahresabschluß vorzulegen.

Hintergrund ist das der Steuerberater hierfür ein nicht unerhebliches Honorrar verlangt, welches aufgrund schlechter wirtschaftslage schwer aufzubringen wäre.

Viele Grüße

Darius

Hallo,

ich wollte fragen ob man als Einzelunternehmen dazu
verpflichtet ist einen Jahresabschluß vorzulegen.

grundsätzlich ja, aber als Kleinunternehmer kann man beim Finanzamt auch eine Einnahme-Überschussrechnung einreichen, diese ist wesentlich einfacher und kann ggf. sogar selbst erstellt werden (wenn der Einzelunternehmer bisschen ein „Händchen“ dafür hat).

Tschüssi

Servus,

der Begriff des Kleinunternehmers stammt aus dem UStG und gehört auch ausschließlich dort hin. Die steuerlichen „Buchführungsgrenzen“ stehen in § 141 AO, die schauen ganz anders aus als die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Wenn man als Einzelunternehmer/Selbstständiger nicht im Handelsregister eingetragen ist, reicht für die Steuererklärung eine Gewinn- und Verlustrechnung aus. Als eingetragener Kaufmann, besteht Buchführungspflicht und man muss einem Jahresabschluss samt Bilanz machen. Das gleiche gilt für gewerbliche Einzelunternehmer, wenn Sie einen Jahresumsatz von über 350.000 Euro oder einen Jahresgewinn von über 30.000 Euro erwirtschaften.
Eine G+V muss man als Selbständiger immer machen.
Soweit mein Wissensstand, jedoch ohne Gewähr.

Gruß A

Servus,

Wenn man als Einzelunternehmer/Selbstständiger nicht im
Handelsregister eingetragen ist, reicht für die
Steuererklärung eine Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Eine GuV ist Bestandteil eines Jahresabschlusses. Eine Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG ist keine, ich wiederhole keine Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Grenzen von Umsatz und Gewinn, die Buchführungspflicht auslösen, sind übrigens 500 k€ und 50 k€.

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG, die Du oben auch noch irgendwie mit hineingerührt hast, sieht es übrigens nochmal ganz anders aus.

Aber ich glaube, das interessiert eh niemanden. Wird schon irgendwie sein, finde ich, und bei meinem Schwiegeropa war das auch mal irgendwie oder so. Und für mich ist eine GuV jedenfalls was ganz anderes.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder