Jahresabschluss Geschäftsvorfälle ohne konkrete Za

Guten Tag,

ich bereite mich gerade auf den EBCL Stufe A vor und habe dazu eine Frage: Warum müssen im Jahresabschluss auch Geschäftsvorfälle berücksichtigt werden, die im Abschkussjahr noch nicht zu einer Einzahlung oder Auszahlung geführt haben.

Ich bedanke mich bereits im Voraus

Hallo,

im Jahresabschluss werden alle Aufwendungen und Erträge periodengerecht gebucht, d.h. z.B. Aufwendungen für die Jahresabschlusserstellung 2009, die ja erst in 2010 abgerechnet werden, müssen aufwandsmäßig noch in 2009 erfasst werden, damit der Jahresabschluss das richtige Ergebnis ausweist. Man will also im Jahresabschluss alle Vorfälle, die dieses Jahr auch betreffen, zahlenmäßig erfassen.

Viele Grüße
Nicole

Hallo,

Geschäftsvorfälle müssen immer verursachungsgerecht abgegrenzt werden.
Das heißt, dass Kosten, Aufwand, Ertrag und Leistungen , die in dem einen Geschäftsjahr verursacht wurden, auch in diesem Geschäftsjahr (also dem Geschäftsjahr ihrer Entstehung) verbucht werden müssen. (Ein Beispiel hierfür wären Steuern die für das Jahr gezahlt werden müssen, aber erst im nächsten jahr überwiesen werden)Andersherum geht es natürlich auch, wird die Miete z.B. für Januar schon im Dezember bezahlt, wird sie da zwar verbucht, aber nicht als Kosten, die werden erst im Geschäftsjahr ab Januar aktiviert.

Es geht also nur um den Verursachungszeitpunkt eines Geschäftsvorfalls.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Viele Grüße