bei der Erstellung des Jahresabschlusses erlaubt die Gebührenverordnung für Steuerberater einen Satz zwischen 10/10 und 40/10.
Hier hätte ich folgende Fragen:
gibt es irgendwelche nachvollziehbare Kriterien für die Anwendung dieser Sätze?
kommen auch Zwischensätze, wie z.B. 25 oder 27,5 zur Anwendung?
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ich vermute mal, dass du hier den Umfang und Anforderungsgrad
der Arbeit meinst?!
Welche Art der Arbeit fällt dann in welchen Satz? hier muß es
doch Kriterien geben, anhand denen man sich orientieren kann.
…ist immer im einzelfall zu betrachten:
ich hatte mal ein kiosk mit lottoannahmestelle, da kommst du beim abstimmen der klapse recht nahe…
nimm den immobilienmakler mit 10 verkauften villen im jahr und nem gewinn von 250.000 - da ist der abschluß in 2 stunden gemacht…
wenn man dem steuerberater in erklärungsnotstand bringen will, dann lässt man sich einfach mal die umbuchungsliste des jahresabschlusses zeigen… wenn da nur 10 buchungen gemacht wurden, und er dann rot wird, wenn man fragt, warum denn das so teuer wäre, dann weiss man, dass man soeben abgerippt wurde…
Auf gut Deutsch: Der Steuerberater kann und soll zwischen Mindestsatz und Höchstsatz eine billige Entscheidung treffen. (Billig im Sinne von „recht und billig“) In der Praxis hat sich herausgekristallisiert, dass in „normalen“ Fällen mit „normalem“ Schwierigkeitsgrad und „normalem“ Haftungsrisiko die Mittelgebühr angemessen ist.
Das ist die Mitte zwischen 10/10 und 40/10, also 25/10. Will der Steuerberater die Mittelgebühr überschreiten, muss er das begründen oder vorher individuell vereinbaren.
so findet man als volle Gebühr bei einem Wert von bis zu 625.000 Euro 699 Euro. Die volle Gebühr sind 10/10. Die Mittelgebühr ist dann 25/10 davon, also 699 x 2,5 = 1.747,50 Euro. Das ist netto (MwSt kommt also noch hinzzu). Bei GmbHs ist außerdem noch ein Anhang erforderlich.
Gehen Sie so vor: Bilden Sie den Durchschnitt aus Ihrem Jahres-Netto-Umsatz und der Aktivseite (=Bilanzsumme) Ihrer Bilanz.
Unser Jahresabschlusshonorar (inkl. Erläuterungsbericht!)
ist ein fester Promillesatz dieses Wertes.
Durchschnitt aus Umsatz und Bilanzsumme:
von bis Unser Honorar
aber maximal
0,5 Mio 1,0 Mio 0,33% 2.000 Euro
1,0 Mio 2,5 Mio 0,20% 2.500 Euro
ab 2,5 Mio 0,10%
Weiterer Pluspunkt für unsere Buchhaltungskunden:
20 Prozent extra Nachlass.
(Voraussetzung: wir haben das betreffende Geschäftsjahr von Anfang bis Schluss komplett bei uns im Hause gebucht und es bestehen keine Honorarrückstände).
Falls Sie keinen Erläuterungsbericht benötigen, erhalten Sie weitere 10 Prozent Nachlass. "