Enschuldigung für die verpätete Antwort, ich bin gerade von einer Reise zurück.
Also Jahresabschluß ist grundsätzlich ohne Stb möglich, da dieser dem Steuerpflichtigen nur eine Dienstleistung anbietet und es diesem freigestellt ist für seine Einkommensteuer die Hilfe dazu berechtigter Personen in Anspruch zu nehmen.
Programme, mit denen man einen steurlichen Abschluß erstellen kann, gibt es im weltnetz kaum kostenfrei.
Das nächste Problem ist die Abschlußart, Bilanz oder einfache Einahmeüberschußrechnung.
Buchhaltungsbüros dürfen keine Abschlußarbeiten machen, da das für diese unerlaubte Hilfe in Steuersachen ist.
Was für eine Gewerbe ist es den und wurden dafür schon einmal Abschlüße erstellt?.
wie wird die monatliche Umsatzsteuer errechnet.
Mit freundlichen Grüßen
V. Pohle