Hallo an die Experten,
kann mir jmd. hierbei behilflich sein:
Ein Gesellschafter einer Personengesellschafter stellt der Personengesellschaft ein Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Der Gesellschafter nutzt das Fahrzeug auch zu einem geringen Teil (30%) privat und hält das Fahrzeug im Sonderbetriebsvermögen.
Folgende Frage:
Wie wirkt sich das auf den handelsrechtlichen Abschluss der Gesellschaft aus: ist die betriebliche Nutzung eine Einlage in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft? Verdeckte Gewinnausschüttungen gibt es ja nur bei Kapitalgesellschaften, richtig?
liebe Grüße
Melanie