Jahresabschluss was bekomme ich von Finanzamt?

Hallo

ich bin nebenberuflich selbstständig und habe jetzt zum ersten mal die Einnahmen Überschuss Rechnung fürs Finanzamt gemacht.
Ich Abrechnung hab ich mit der Steuer-Sparerklärung 2006 gemacht was wirklich ein super Programm ist.
Laut dieser Anlage habe ich ca 2000 Euro Minus im letzten Jahr gemacht was ja durch die hohen Anschaffungskosten usw im ersten Jahr normal ist.

Woher weiss ich jetzt ob oder überhaupt ich was vom Finazamt zurück kriege?
Hat man überhaupt den Anspruch bei der Einahme Überschuss Rechnung etwas zurück zu bekommen? oder ist dies nur eine Übersicht für das Finanzamt?

So ich hoffe ihr könnt nachvollziehen was ich meine und freue mich über jeder Antwort.Danke.

Gruss Scholly523

Hallo,

persönliche Auskünfte dürfen hier nicht gegeben werden.

Aber ein paar allgemeine Hinweise:
Man kann nur das vom FA wiederbekommen, was man auch eingezahlt hat, mehr nicht.
Das Finanzamt ist kein Sozialamt.

Zudem fehlen Hinweise, ob auch andere Einkünfte bezogen wurden und ob Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuern ans FA gezahlt wurden.

Wenn nicht:
Da hier ein Verlust entstanden ist, würde ich mal im Steuerbrett unter Verlustrücktrag und Verlustvortrag suchen.

Oder eine allgemein formulierte Frage stellen.

Gruß

Petz

Hallo

danke.das beantwortet meine Frage weitgehend.

Also auf Deutsch bedeutet das daß ich nur was von Finanzamt kriege wenn ich viel mehr gezahlt als bekommen habe.

Hier mal ein Beispiel:

also wenn ich 16000 Umsatz gemacht hätte (2200 Ust) und hätte nur Ausgaben in Höhe von 10000 gehabt (1400 USt)hätte ich dem Finanzamt ja 800 Euro Umsatzsteuer gezahlt.
Von diesen 800 Euro könnte man sich dann über Fahrtkosten oder sonstige Anschaffungen für die Firma wieder ein Teil der 800 Euro zurückholen. Hab ich das so richtig verstanden?

Gruss Scholly523

Hallo,

du solltest erstmal überhaupt sagen, ob du von Einkommensteuer oder von Umsatzsteuer redest.

Die eine Steuerart hat mit der anderen überhaupt nichts zu tun.

Dein erstes Posting ließ auf Einkommensteuer schließen, dein zweites auf Umsatzsteuer.

Du solltest nochmal einen neuen Artikel eröffnen, den allgemein formulieren (nicht in der Ich-Form) und klar sagen, welches Gebiet du nun meinst.

Gruß

der Petz

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