Jahresarbeitsentgelt Definition

Hallo zusammen.
Ich benenne mal einen Musterfall, ich nenne den Betroffenen Marc.
Marc möchte in die private wechseln, hat aber EVT nicht genug „Einkommen“.

Entscheidend ist was mit reinzählt und was nicht.

Er hat bei seinem Bekannten (Versicherungsvertreter), einem Versicherungsmakler, meiner Krankenkasse, meinem AG, heute einer Versicherungsgesellschaft angerufen (dort sogar 2 unterschiedliche und beides vermeintlich falsche Aussagen erhalten), bei allen genannten auch unterschiedliche Auskünfte erhalten !

Da niemand einen Gesetzestext vorlegen kann was nun wirklich definitiv reinzählt und was nicht, ist er gezwungen nach der Anzahl der Meinungen zu gehen.

Sein derzeitiger Kenntnisstand:
Gehaltsfixum 1500€/Monat: Ja
Provision durchschnittlich ca 1400€/Monat: Ja
Regelmäßige Spesenpauschale 200€/Monat: Nein
Regelmäßiger geldwerter Vorteil (PKW 730€/Monat): Nein
Regelmäßige Zahlung ür Kontoführungsgebühren: 1,28€: macht den Kohl nicht fett
Jährliche Prämienausschüttung 500€/1000€: ?

Ihm geht es jetzt um den geldwerten Vorteil. Aus meiner Sicht ist es ganz klar natürlich ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsentgelts. Da es nicht SV-pflichtig ist neigen die meisten Menschen aber dazu zu sagen, es wird wohl nicht mit reingezählt. Kann mir jemand sagen wo man entsprechende Angabe (möglichst) im "Gesetzes"text finden kann???

Wäre echt super!!

Hallo,

Da niemand einen Gesetzestext vorlegen kann was nun wirklich
definitiv reinzählt und was nicht, ist er gezwungen nach der
Anzahl der Meinungen zu gehen.

Es geht auch einfacher. Die Personalabteilung seines AG muß und wird ihn informieren, sobald er in die freiwillige Versicherung wechselt und damit in die PKV wechseln könnte.

Ihm geht es jetzt um den geldwerten Vorteil. Aus meiner Sicht
ist es ganz klar natürlich ein wesentlicher Bestandteil des
Arbeitsentgelts.

Deine Sicht zählt aber nicht. Der geldwerte Vorteil durch den Firmenwagen zählt in diesem Fall definitiv nicht zum Einkommen.

meisten Menschen aber dazu zu sagen, es wird wohl nicht mit reingezählt.

Da gibt es zwei Wissensträger, der Lohnbuchhalter des AG und die eigene Krankenkasse.

(möglichst) im "Gesetzes"text finden kann???

Die GKV ist im SGB V geregelt, den entsprechenden Paragraphen mußt Du aber selber raussuchen.

Gruß

Nordlicht

Da niemand einen Gesetzestext vorlegen kann was nun wirklich
definitiv reinzählt und was nicht, ist er gezwungen nach der
Anzahl der Meinungen zu gehen.

– Gesetztestext gibt es da zwar nicht, aber Stellungnahmen der Spitzenverbände der GKV die das recht deutlich regeln. Am Ende vom Tag prüft aber immer der Arbeitgeber und meldet „freiwillig versichert“. Wenn er das nicht tut - ob nun aus gutem oder falschem Grunde - muss der Arbeitnehmer mal erst den Arbeitgeber/Personalabteilung vom Gegenteil überzeugen, vorher macht die Krankenkasse gar nix.

Sein derzeitiger Kenntnisstand:
Gehaltsfixum 1500€/Monat: Ja
Provision durchschnittlich ca 1400€/Monat: Ja
Regelmäßige Spesenpauschale 200€/Monat: Nein
Regelmäßiger geldwerter Vorteil (PKW 730€/Monat): Nein
Regelmäßige Zahlung ür Kontoführungsgebühren: 1,28€: macht den
Kohl nicht fett
Jährliche Prämienausschüttung 500€/1000€: ?

Also, die regelmäßige zahlung zum Auto gehört dazu, wenn sozialversicherungspflichtig, was ich mal annehme.
Aber: ich kann rechnen wie ich will, auch mit Auto kommt der Bekannte nicht über die JAEG. Die liegt ab nächstem Jahr bei Brutto 52.200 EUR im Jahr. Auch wenn ich Auto und die Jährliche Ausschüttung mit einrechne, komme ich bei den Zahlen oben nur auf 44.000 - 45.000 EUR brutto. Also kann er, selbst wenn alles berücksichtigt ist, nicht in die private Krankenversicherung wechseln, sorry

Also, die regelmäßige zahlung zum Auto gehört dazu, wenn

Das habe ich anders gehört.

Der Geldwerte Vorteil gehört zur Definition des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

Hallo,

vielleicht mal zur Klarstellung.

Nach § 6 SGB V sind Personen versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahres arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Mit der Definition des Jahresarbeitsentgelts gibt es weniger Probleme, wesentlich bedeutender Knackpunkt ist die Regelmäßigkeit.

Fangen wir erstmal beim Jahresarbeitsentgelt an.

Wie der Name schon sagt, Arbeitsentgelt. „Jahres“ heißt einfach nur, was er eben in einem Jahr erzielt.

Arbeitsentgelt ist zum einen in § 14 Abs. 1 SGB IV definiert und - zum wesentlich größeren Teil - in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).

Nach § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

Ok, gut, wäre ja auch zu einfach, wenn alles was der AG zahlt, auf einmal Arbeitsentgelt ist und man für alles Beiträge bezahlen muss.

Deswegen muss man die SvEV noch zu rate ziehen. Etwas verkruschtelt, aber im Prinzip „relativ“ simpel. Es gilt der Grundsatz „Beitragsrecht folgt Steuerrecht“. Von daher muss man schon fast zwingend auch den Blick ins Steuerrecht wenden, um heraus zu bekommen, ob etwas auch als Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zählt. Was lohnsteuerpflichtig ist, ist fast immer auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was steuerfrei ist, ist fast auch immer beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Aber für den vorliegenden Fall reicht dieser Grundsatz völlig aus, um zu einer Beurteilung zu kommen. Die tausend Ausnahmen, bei welchen das SV-Recht nicht dem Steuerrecht folgt, lasse ich mal außen vor.

Wir haben folgende Einkommenbestandteile:

Gehaltsfixum 1500€/Monat: Ja
-> zweifelslos Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung

Provision durchschnittlich ca 1400€/Monat: Ja
-> auch Arbeitsentgelt, aber dazu noch weiter unten bitte beachten

Regelmäßige Spesenpauschale 200€/Monat: Nein
-> nein. Das ist grundsätzlich steuerfrei und deswegen auch sv-frei. Daher kein Arbeitsentgelt.

Regelmäßiger geldwerter Vorteil (PKW 730€/Monat): Nein
-> JA. Der ist und bleibt Lohnsteuerpflichtig. Damit auch Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Müsste man nur schauen, ob da vielleicht noch pauschalbesteuerte Bestandteile für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte drin sind.

Jährliche Prämienausschüttung 500€/1000€
-> auch zweifelsohne Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.

Zu den Provisionen noch etwas:
Ob das zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehört oder nicht, ist einer der beliebtesten Streitpunkte schlecht hin. Hier muss man schauen, wie viel Sicherheit diese Einnahmen zu erwarten sind. Bekommt man die nur aller Jubeljahre, dann zählen sie nicht mit. Bei einem Autoverkäufer hingegen sind sie fester Lohnbestandteil, da zählen sie dazu. Häufig ist es bei dieser Personengruppe, die ein niedriges Grundgehalt haben und sich den Rest zum Leben als Provision erarbeiten müssen, die Provision auch im Arbeitsvertrag fest verankert. Ob das in deinem Fall so ist, kann ich nicht beurteilen. Hat man aber eine Person, die regelmäßig Provision erzielt, stellt sich noch die Gretchenfrage, inwiefern diese mit einzurechnen ist. Zum einen kann man es versuchen zu schätzen, z.B. anhand von anderen vergleichbaren Kollegen oder - die bessere Variante - man nimmt die Vorjahreswerte des jeweiligen Arbeitnehmers.

Und zu Einmalzahlungen: Auch hier muss wieder geschaut werden, mit welcher Sicherheit diese gezahlt werden. Ist diese im Arbeitsvertrag fest verankert, so ergeben sich keine weiteren Probleme. Wird die aber nur alle drei Jahre vielleicht mal gezahlt, so muss sie heraus gerechnet werden.

Aber man muss immer schauen, wie der jeweilige Einzelfall gelagert ist. Im Zweifelsfall eine Entscheidung über die zuständige gesetzliche Krankenkasse herbei führen. Die ist nach § 28h SGB IV verpflichtet, außerhalb von Betriebsprüfungen verbindliche Entscheidungen über versicherungsrechtliche Fragen zu erteilen. Per Bescheid übrigens, und den dann auch verlangen, der hat nämlich eine Bindungswirkung. Auskünfte hingegen nicht.

Anhand der vorliegenden zahlen komme ich aber auch zu dem Punkt, dass die Entgeltgrenze für nächstes Jahr nicht überschritten wird.

So, mehr hab ich dazu erstmal nicht zu sagen.

LG
S_E

PS: Verzeiht das ich zu faul bin auch noch die Steuervorschriften heraus zu suchen…

Hervorragende Zusammenfassung, dafür einen Stern.

Viele Grüße

Gesine

Vielen Dank vorab für die Antworten !

Zitat:
Wie der Name schon sagt, Arbeitsentgelt. „Jahres“ heißt einfach nur, was er eben in einem Jahr erzielt.

Genau das ist nicht einfach, nur deshalb die Frage. Der Begriff „erzielt“ ist leider nicht erklärend und steht ja auch nirgends.

Zitat:
Nach § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung…

Das macht die Sache schon recht eindeutig. Als Einnahme bezeichne ich alles was ich einnehme, auch wenn hiervon noch Steuern und Beiträge abgeben. Also ist alles was ich im Urbeitrag angegeben habe Bestandteil des Arbeitsentgelts (die Problematik der Regelmäßigkeit vernachlässige ich mal hierbei)

Zitat:
Es gilt der Grundsatz „Beitragsrecht folgt Steuerrecht“. Von daher muss man schon fast zwingend auch den Blick ins Steuerrecht wenden, um heraus zu bekommen, ob etwas auch als Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zählt.

Hmm? Wenn „Beitragsrecht folgt Steuerrecht“, (nicht Beitrr. vor Steuerr.), dürfte es doch keine Abweichung zw. zu versteuern und zu versichern geben!?!

Und dein folgender Satz „ob etwas auch als Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zählt.“ schockiert mich; es ist nun scheinbar nicht mehr relevant was etwas heißt(der Begriff Einkommen), sondern was eine Versicherung zählt und was nicht…!

Mein einziger Trost: Es heißt laut wiki: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.

Zitat:
Regelmäßiger geldwerter Vorteil (PKW 730€/Monat): Nein
-> JA. Der ist und bleibt Lohnsteuerpflichtig. Damit auch Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Müsste man nur schauen, ob da vielleicht noch pauschalbesteuerte Bestandteile für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte drin sind.

Ja angenommen 230€ sind pauschalversteuert(also vom AG), (ich hätte nicht gedacht dass von dieser exklusiven Regelung viele wissen). Weiterhin versteuert (also vom AN) sind 300€ für 1%-Regel und 200€ für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Gesamtbrutto der Fahrzeugpositionen also 730€.

Zitat:
Regelmäßige Spesenpauschale 200€/Monat: Nein
-> nein. Das ist grundsätzlich steuerfrei und deswegen auch sv-frei. Daher kein Arbeitsentgelt.

Leider widerspricht das deiner Aussage oben, auf die ich mich gern berufen würde, denn an einen Paragrafen muss sich ja jeder halten. (Nach § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt…) Naja, zumindest hab ich eh nicht damit gerechnet dass dies Einkommen ist.

Soweit also vielen Dank. Eigentlich wäre die Sache schon geklärt; Spesen zählen nicht rein(wieso auch immer), Fahrzeug zählt rein. Leider gibt es aber noch andere Meinungen hierzu(s.u.), auf die ich mich etwas kürzer fassen werde:

Zitat:
Gesetztestext gibt es da zwar nicht, aber… Am Ende vom Tag prüft aber immer der Arbeitgeber und meldet „freiwillig versichert“. Wenn er das nicht tut - ob nun aus gutem oder falschem Grunde - muss der Arbeitnehmer mal erst den Arbeitgeber/Personalabteilung vom Gegenteil überzeugen, vorher macht die Krankenkasse gar nix.

Genau deshalb muss ich (leider) die Personalabteilung aufklären/überzeugen. :smile:

Zitat:
Also, die regelmäßige zahlung zum Auto gehört dazu, wenn sozialversicherungspflichtig, was ich mal annehme.
Ähm, nein das Auto ist nicht sv-pflichtig.
Aber es davon abhängig zu machen hieße ja auch einfach alles was versicherungspflichtig ist ist Einkommen und was nicht das nicht. Das wäre einfach.

Hierzu Zitat:
Das habe ich anders gehört.
…und weiteres Zitat:
Der Geldwerte Vorteil gehört zur Definition des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

Tja, das ist der Grund warum ich nach „Gesetzestexten“ suche, ich nenn es jetzt lieber „Vorschriften“.

Zitat:
Es geht auch einfacher. Die Personalabteilung seines AG muß und wird ihn informieren, sobald er in die freiwillige Versicherung wechselt und damit in die PKV wechseln könnte.

Leider definitiv nicht. Deine These geht davon aus dass diese gemäß der korekten Rechtslage handelt. Leider ist dies solange Menschen am Werk sind NICHT immer der Fall. Gerade in Unternehmen die aufgrund ihrer Größe gerade so eine eigene Personalabteilung haben, passieren Fehler aufgrund Unwissenheit. Und wenn mir das nicht passt muss ich sie halt belehren.Ist schließlich „Marcs“ Geld…

Ich hoffe der Text ist nicht zu lang, aber ich möchte auf jeden der mir netterweise antwortet auch eingehen.

Falls noch jemand etwas zu meinen (oder den anderen) Statements beitragen kann bin ich natürlich weiterhin dankbar !!