Jahresarbeitsentgeltgrenze und freiwillige Zahlung

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt besteht aus zwölf Monatsgehältern und einer Jahresendvergütung. Mit den zwölf Monatsgehältern liegt er unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und mit der Jahresendvergütung darüber.

Der AG weigert sich nun, der GKV mitzuteilen, dass der AN über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege, da die Jahresendvergütung eine freiwillige Zahlung sei. Jedes Jahr muss auch eine Erklärung unterschreiben, dass der AN diese zwar immer bekommen habe, aber diese dennoch eine freiwillige Zahlung des AG bleibt, auf die im Extremfall keinen Anspruch besteht…

Im Internet habe ich nun gelesen, dass für Einmalzahlungen gilt, dass diese berücksichtigt werden müssen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.

Nun meine Frage an die Runde:

  • Wie ist „mit hinreichender Sicherheit“ hier definiert. Welche Nachweise muss der AN erbringen, dass dies der Fall ist?

  • Was kann der AN tun, um unabhängig vom AG die Bescheinigung der GKV zu erhalten, dass er nicht mehr Pflicht- sondern freiwillig versichert ist?

Danke im Voraus für Eure Antworten

Wer sich freiwillig bzw. privat versichen kann ist im
Sozialgesetzbuch SGB V ab § 5 ff. nachzulesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

in § 6 findet man diesen Satz:

Versicherungsfrei sind:

Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

Viele Grüße!

Merger

Danke für die Information. Allerdings stellt sich weiterhin die Frage, was ist regelmäßiges Einkommen und wann zählen freiwillige Zahlungen dazu.