Jahresarbeitsentgeltgrenze

Hallo,
muss bei der Bewertung der Jahresarbeitsentgeltgrenze die sozialversicherungsfreie Direktversicherung abgezogen werden

Bsp. Gehalt 48000 € jährlich über der JEG!
-2500 € jährliche Direktversicherung
=45500 € sozialvers. Brutto und somit nicht über der JEG?

Ich finde überall immer nur die laufenden Bezüge bzw. die zu erwartenden Sonderzahlungen. Aber nirgends ist erwähnt, wie die Abzüge zu behandeln. sind.

Danke für die Antwort!

muss bei der Bewertung der Jahresarbeitsentgeltgrenze die
sozialversicherungsfreie Direktversicherung abgezogen werden

Ja!

Genau wie cassiesman sagt: Sie haben Recht!

Klassischer Fall von knapp daneben. bAV durch Gehaltsumwandlung macht die Person wieder zum Pflichtmitglied. Und jetzt heißt es: Tee kochen, in eine Warme decke hüllen, mit dem Engel auf der linken und dem Teufel auf der rechten Schulter sprechen … und entscheiden!

Frank Wilke

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