Hallo,
muss bei der Bewertung der Jahresarbeitsentgeltgrenze die sozialversicherungsfreie Direktversicherung abgezogen werden
Bsp. Gehalt 48000 € jährlich über der JEG!
-2500 € jährliche Direktversicherung
=45500 € sozialvers. Brutto und somit nicht über der JEG?
Ich finde überall immer nur die laufenden Bezüge bzw. die zu erwartenden Sonderzahlungen. Aber nirgends ist erwähnt, wie die Abzüge zu behandeln. sind.
Danke für die Antwort!