Jahresarbeitsvertrag ausgelaufen

Einem guten Bekannten von mir ist heute ( 01.08 ) was passiert

Er hatte einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr als Kundendienst - Servicetechniker im bereich "Weisse Ware " ( Waschmaschine , Trockner , Herd usw )

Das sein Vertrag ausläuft wusste er zwar , aber es gab keinen Nachfolger und die Auftragsannahme hat weiter Termine gemacht , als würde das unbefristet weiter gehen , er hatte stellenweise mit Kunden Termine für mitte August vereinbart und der Chef der im Hause zu gange war , hat auch nie etwas gesagt das der Vertrag nicht weiter läuft

Heute , also am 01.08 ist er wieder wie das Jahr zuvor zur Arbeit gefahren , holt seinen Tourenplan , die Kolleginnen die am Telefon für die Termine zuständig sind , gaben ihm seine Auftragsvolumen , er wollte sich den Schlüssel vom Kundendienstauto holen und in dem moment läuft ihm der Chef über den Weg

Der spricht den Mitarbeiter an : was machen Sie heute hier ?

Na , Arbeiten

kann nicht sein : ihr Arbeitsvertrag ist gestern ausgelaufen , gerne können Sie hier im Hause was kaufen , aber arbeiten heute nicht mehr

Aber ich habe doch vor 5 Minuten meinen Tourenplan bekommen , ?

Dann bringen sie ihn zurück , wir haben den 01.08 , Ihr Arbeitsvertrag geht nur bis einschlieslich July

Der Mitarbeiter ist dann nach Hause und dann zum Arbeitsamt und die haben ihn zur Schnecke gemacht weil er sich mindestens 14 Tage vorher hätte melden müssen

Meine , bzw die Frage meines Kumpels wäre :
Muss der Arbeitgeber nicht im Vorfeld irgendwann mal sagen das der Vertrag nicht verlängert wird und darauf ansprechen das er noch Resturlaub und Überstunden hat , die er bis zum Stichtag ausgleichen soll ( 9 Urlaubstage und sowas um 60 Überstunden )

So wie die Auftragslage war und das Betriebsklima unter den Mitarbeitern hätte er unbedingt davon ausgehen müssen das sich der Vertrag stillschweigend verlängert

kennt sich jemand damit aus

Warum? Wusste er das selbst nicht?

Nö, das hätte er rechtzeitig klären müssen!

Ein bisschen naiv, dein Freund …

hi,

wer pokert, nicht nachfragt, um niemanden mit der Nase darauf zu stoßen und darauf hofft, dass es der Chef vergessen hat und man sich so vielleicht einen unbefristeten Vertrag ergattert, der darf dann aber auch nicht jammern.

was hat denn Betriebsklima und Auftragslage damit zutun, ob ein Angestellter einen Arbeitsvertrag bekommt?

grüße
lipi

Servus,

vor allem soll er den Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinweisen, dass dieser sich beim Arbeitsamt zu melden hat und sich um eine neue Beschäftigung kümmern sollte.

Blödsinnigerweise ist das eine „soll“-Bestimmung. Hier das Original § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__2.html

Sie wird aber von Arbeitgebern recht ernst genommen und die IHKn werden nicht müde, ständig darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber hier den Arbeitnehmer rechtzeitig auf sein Schicksal hinweisen soll. Das heißt, dass mit einem geschickten Rechtsverdreher an der Hand in der gegebenen Situation wohl was zu machen ist - sei es gegenüber der BAA, sei es gegenüber dem gewesenen Arbeitgeber.

Schöne Grüße

MM

Es gibt Betriebe oder z.B. öffentlicher Dienst, da bekommt man drei Monate vorher ein Briefchen von der Personalstelle, daß der befristete Vertrag ausläuft und man verpflichtet ist, sich rechtzeitig vorher arbeitssuchend und arbeitslos zu melden, aber das fällt unter „Service des Hauses“

es fällt wie gesagt unter „Pflichten des Arbeitgebers gem. § 2 Abs 2 Nr. 3 SGB III“. Ist halt, wie gesagt, eine Soll-Vorschrift, d.h. es kostet ein wenig Mühe (bei unsicherem Ausgang), vorliegend den Arbeitgeber an dieser Stelle zu packen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Nichteinhaltung dieser Sollvorschrift begründet KEINE arbeitsrechtlichen Ansprüche. Hier gilt einfach nur der befristete Vertrag.
Es könnte für den AG lediglich Folgen haben, falls sich der AN mangels Hinweis zu spät bei der AA meldet, aber auch das ist recht hypothetisch.

&Tschüß
Wolfgang

Servus,

ist hier ja der Fall gewesen.

Da wird sich der Arbeitnehmer schon überlegen, ob es nicht Wege gibt, sich wegen der ausfallenden Bezüge von ALG I an den gewesenen Arbeitgeber zu halten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

hatte er noch keinen Termin bei seinem Berater? Wenn er ihm die Situation so schildert wie von dir in der Frage beschrieben und er argumentiert dass er aufgrund der Situation fest davon ausging dass der Vertrag weiterläuft bzw. kurzfristig verlängert wird, hat er eigentlich eine recht gute Chance dass es keine Sperre gibt. Garantieren kann man das aber nicht da es auch immer auf den Berater ankommt und wie der das einschätzt.

Gruß
Tobias

Hallo

Ich habe meinen Kumpel heute zwar gesehen ( er hat sich die Auffahrrampen für eine Autoreparatur ausgeliehen ) , augenscheinlich ist er ja jetzt Arbeitslos , aber wir haben nicht über das Thema gesprochen

Aber so wie ich das Arbeitsamt hier im Jahre 2016 kennen gelernt habe , sind die Gnadenlos und Stur
Die haben damals nach Krankheit , ( Burn Out ) und darauf folgender Kündigung , während Behandlungen , Reha und Amtsarztgespräche die auf eine Berufsunfähigkeit hinaus wollten ( was auch später so entschieden wurde )
Gesprächstermine und Vorstellungstermine bei Zeitarbeitsfirmen festgelegt gehabt obwohl ich 400 km weit weg in Reha war , bzw einen Amtsarzt Termin hatte .
Ich musste da bestanden die drauf 400 km zurück fahren aus der Reha einen Gesprächstermin beim Berater wahr nehmen und wieder zurück zur Reha , was dann dazu führte das die Reha nochmal verlängert wurde und es noch ein Berater Gespräch mit dem Berater während der Reha geben sollte , was ich ablehnte , weil ich noch eine Woche Reha hatte und danach den Termin nehmen wollte … was zu einer 2 Wöchigen Sperre führte und etwa 2 Monate später bekam ich nochmal 14 Tage Sperre weil an dem Tag wo der Berater ein Gespräch führen wollte , fast zur selben Zeit ein Amtsarzt Gespräch angesetzt war . Der Berater bestand darauf das ich den Amtsarzt Termin verschiebe , was nicht möglich war

Die sind da rigeros und gehen notfalls über Leichen

Ich wiederum hatte in arbeitslosen Zeiten da nie Probleme bis auf einmal, Und nun?

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Hallo,

es tut mir leid, aber darüber

bestenfalls angesichts der konkreten Fallumstände herzlich lachen. Ansonsten ist die Rechtslage, wie sie ist und hier bereits ausführlich dargestellt wurde,
Als erwachsener Mensch hat man nunmal auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung.

&tschüß
Wolfgang

In Angesicht der Tatsache das wir hier in einem sehr ländlichen Gebiet wohnen und fast jeder zweite , wenn nicht sogar fast jeder Betrieb Arbeitskräfte sucht , ganz vorneweg gute Handwerker , kann man durchaus in den Glauben kommen das wenn ein Arbeitgeber nichts sagt , das sich der Vertrag verlängert

Das dieses Rechtlich auf sehr wackeligen Boden und es wohl auch falsch eingeschätzt wurde , sieht man an dem Beispiel

Ich habe ihm gestern eine Anfrage über einen Messenger geschickt , Das Arbeitsamt hat ihn 2 Monate gesperrt , was aber unter die Kategorie „abhaken“ fällt , da er zum 01.09 eine neue Arbeitsstelle bekommt in einer Industriefirma die Kompressoren , Druckluftanlagen und Hydraulik fertigt und bekommt da einen Job in der Qualitätssicherung … also mal eben die Treppe hoch gestolpert

Mit welcher Begründung zwei Monate? Verspätete Meldung begründet nur eine Sperre von vierzehn Tagen.

Die Lage wird vom Sachbearbeiter beurteilt und der kann durchaus einen Einfluss darauf haben ob eine Sperre verhängt wird oder nicht.

Ja natürlich. Ich sage ja auch nicht dass das so optimal ist. Ich hätte mich in jedem Fall rechtzeitig vorher bei der AA gemeldet und bei Verlängerung des Vertrags einfach den Antrag zurückgenommen, auch wenn das massig Papierkram und endloses Telefonieren bedeutet.

Vor allem ist er aber an die gesetzliche Grundlage § 169 SGB III gebunden und kann nicht willkürlich eine Sperrzeit mal eben unter den Tisch fallen lassen, wenn sie verhängt werden muss. Für die versäumte Meldung gem. § 38 Abs 1 SGB III sind keine Ausnahmen und keine Ermessensspielräume vorgesehen.

Schöne Grüße

MM

Hier ist allerdings §159 SGB III einschlägig:
Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit
Sprich: wenn der Arbeitssuchende einen wichtigen Grund geltend machen kann, warum die Meldung verspätet erfolgte, kann er der Sperrfrist entgehen.

ich bin mir nicht sicher was du meinst, 169 ist wohl ein Tippfehler.
Es liegt nicht im Ermessensspielrum ob bei einem Verstoß eine Sperrfrist verhängt wird oder nicht, sondern ob überhaupt ein Verstoß stattfand.

Laut § 38 Abs 3 SGB III :

…Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden…

Wenn man Glück hat ist der Berater der Meinung dass davon auszugehen war dass der Vertrag weiterläuft und es gibt keine Sperrfrist. Ich behaupte auch nicht dass man sehr gute Chancen hat aber zumindest schadet es nicht wenn man seine Sichtweise darlegt und auf das Beste hofft.


Nachtrag:

Mist, genau das habe ich ja doch behauptet… Das sollte eher „hat er eine Chance“ lauten.

Servus,

bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag ist die

ab Kenntnis des Vertrages gegeben.

Ersetze 6 durch die Nachbarin 5

Schöne Grüße

MM

Bei einem einjährigen Zeitvertrag muss der Arbeitgeber mindestens 14 Tage vor Ablauf mitteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Was Du also vor Gericht einklagen kannst ist, dass Du noch weitere 14 Tage dein Gehalt bekommst.
Udo Becker