Hallo,
habe eine kurze Frage, muss auch ein eingetragener Verein einen Jahresabschluß beim amtsgericht hinterlegen und kann dieser Abschluß eingesehen werden
Besten Dank im voraus
Jaclyn
Hallo,
habe eine kurze Frage, muss auch ein eingetragener Verein einen Jahresabschluß beim amtsgericht hinterlegen und kann dieser Abschluß eingesehen werden
Besten Dank im voraus
Jaclyn
Hallo,
habe eine kurze Frage, muss auch ein eingetragener Verein
einen Jahresabschluß beim amtsgericht hinterlegen
nein.
und kann
dieser Abschluß eingesehen werden
Die Frage dürfte sich damit erledigt haben.
Gruß
Christian
Hi Jaclyn,
das Finanzamt ist allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, …„in gewissen Zeitabständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung /Steuerbegünstigung noch erfüllt sind“ … (so heißt es im Bescheid, den ich grad auf meinem Schreibtisch liegen hab).
Der „gewisse Zeitabstand“ sind üblicher Weise 3 Jahre Rückwirkend und das Finanzamt meldet sich dann bei Dir, wenn die „Erklärung zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“.
Tom