Jahresbescheinigung - ESt

nehmen wir an Person A hat bei 2 banken 2007 geldanlagen gehabt. bei bank 1 sind keine Zinssteuern angefallen und bank 1 hat person A eine jahresbescheinigung zugesandt in der die zinseinnahmen stehen. bei bank 2 sind zinssteuern angefallen (freibetrag ausgeschöpft). bank 2 hat person A eine jahressteuerbescheinigung geschickt.
wenn nun person A eine KAP.anlage ausfüllen würde, muss person A alle zinseinnahmen + Zinsteuer+soli eintragen. die jahressteuerbescheingung von Bank2 müsste person A beim finanzamt im orginal einreichen.
muss person A auch die jahresbescheingung von bank 1 mit einreichen? wenn ja, auch im orginal oder reicht kopie?

mfg
roberto, der nicht die fiktive person A darstellt

In der Anlage KAP müssen alle Kapitaleinkünfte erklärt werden, also beide Bescheinigungen.

Die Steuerbescheinigungen sind immer im Original beizufügen.

Jörg

Die Kapitaleinnahmen sind natürlich vollständig zu erklären, die Jahresbescheinigung braucht aber nicht eingereicht zu werden.

Und die Jahressteuerbescheinigung ist nicht dazu da, um Einnahmen nachzuweisen, sondern um die abgezogenen Steuern nachzuweisen, deshalb ist diese (wie ja bereits erläutert) im Original einzureichen.

Grüße

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