nehmen wir an Person A hat bei 2 banken 2007 geldanlagen gehabt. bei bank 1 sind keine Zinssteuern angefallen und bank 1 hat person A eine jahresbescheinigung zugesandt in der die zinseinnahmen stehen. bei bank 2 sind zinssteuern angefallen (freibetrag ausgeschöpft). bank 2 hat person A eine jahressteuerbescheinigung geschickt.
wenn nun person A eine KAP.anlage ausfüllen würde, muss person A alle zinseinnahmen + Zinsteuer+soli eintragen. die jahressteuerbescheingung von Bank2 müsste person A beim finanzamt im orginal einreichen.
muss person A auch die jahresbescheingung von bank 1 mit einreichen? wenn ja, auch im orginal oder reicht kopie?
mfg
roberto, der nicht die fiktive person A darstellt