ist es für die Steuererklärung nötig oder sinnvoll, auch die „Jahresbescheinigungen“ oder „Erträgnisaufstellungen“ beizufügen, die man von den Banken bekommen hat (die ja eigentlich nur dazu dienen, beim Ausfüllen der Steuererklärung zu helfen, so wie ich das verstanden habe), oder nur die „Jahressteuerbescheinigungen“, die ja speziell für das Finanzamt gedacht sind?
Wenn man z.B. von einer Bank gar keine Jahressteuerbescheinigung erhalten hat, weil dort kein Zinsabschlag abgeführt wurde: wie soll das Finanzamt dann erkennen, wie man auf die Zahlen in der Anlage KAP oder AUS komme bzw. wie diese sich verteilen? Andererseits ist man ja geneigt, möglichst wenig herauszurücken; das Finanzamt soll ja nur das wissen, was es wissen muß.
Braucht es also nur dann Nachweise für das, was man an Zinsabschlag zurück haben will?
hier herscht babylonische Sprachverwirrung. Bitte unterscheiden:
(Jahres-)Steuerbescheinigung: Der Steuererklärung beifügen
Jahresbescheinigung: Banken sind seit diesem Jahr verpflichtet, die JB zu erstellen. Der Kunde muss sie nicht unaufgefordert dem Finanzamt vorlegen. Hier geht es lediglich um die Kontrollmöglichkeit des Fiskus. Wenn das Finanzamt Lust hat, kann es abfragen, welche Konten der Steuerpflichtige hat. Gibt der Steuerpflichtige keine Zinseinkünfte an, kann das Finanzamt sich die JB vorlegen lassen.
Erträgnisaufstellung: Hier handelt es sich um einen Service der Bank. Hat mit Papa Staat nichts zu tun.
ist es für die Steuererklärung nötig oder sinnvoll, auch die
„Jahresbescheinigungen“ oder „Erträgnisaufstellungen“
beizufügen, die man von den Banken bekommen hat (die ja
eigentlich nur dazu dienen, beim Ausfüllen der Steuererklärung
zu helfen, so wie ich das verstanden habe), oder nur die
„Jahressteuerbescheinigungen“, die ja speziell für das
Finanzamt gedacht sind?
Notwendig ist die Jahresbescheinigung nicht, aber sinnvoll.
Zwingend notwendig sind nur die Originalsteuerbescheinigungen über einbehaltene und anrechenbare Kapitalertragsteuern.
Wenn man z.B. von einer Bank gar keine
Jahressteuerbescheinigung erhalten hat, weil dort kein
Zinsabschlag abgeführt wurde: wie soll das Finanzamt dann
erkennen, wie man auf die Zahlen in der Anlage KAP oder AUS
komme bzw. wie diese sich verteilen? Andererseits ist man ja
geneigt, möglichst wenig herauszurücken; das Finanzamt soll ja
nur das wissen, was es wissen muß.
Warum und wo ist das Problem ?
Wenn du keine anrechenbare Steuern hast, liegst du entweder unter dem Freibetrag oder du hast ausländische Zinseinkünfte.
Liegst du unter dem Freibetrag, brauchst du Anlage KAP und damit Anlage AUS nicht auszufüllen, sondern nur das Kreuzchen auf der Seite 2 des Mantelbogens machen.
Hast du ausländische Einkünfte, bist du verpflichtet die anzugeben, ansonsten liegt ganz einfach Steuerhinterziehung vor.
Braucht es also nur dann Nachweise für das, was man an
Zinsabschlag zurück haben will?
Eigentlich ja, aber die Erträgnisaufstellungen werden oft angefordert.
Übrigens, man bekommt nicht unbedingt eines Jahressteuerbescheinigung, nämlich dann nicht, wenn schon Einzelsteuerbescheinigungen ausgestellt wurden.
hier herscht babylonische Sprachverwirrung. Bitte
unterscheiden:
(Jahres-)Steuerbescheinigung: Der Steuererklärung beifügen
Jahresbescheinigung: Banken sind seit diesem Jahr
verpflichtet, die JB zu erstellen. Der Kunde muss sie nicht
unaufgefordert dem Finanzamt vorlegen. Hier geht es lediglich
um die Kontrollmöglichkeit des Fiskus. Wenn das Finanzamt Lust
hat, kann es abfragen, welche Konten der Steuerpflichtige hat.
Sooo einfach ist das nicht, da sind etliche Hürden eingebaut.
Einfach dazu Lust haben, reicht auf jeden Fall nicht.
Gibt der Steuerpflichtige keine Zinseinkünfte an, kann das
Finanzamt sich die JB vorlegen lassen.
Erträgnisaufstellung: Hier handelt es sich um einen Service
der Bank. Hat mit Papa Staat nichts zu tun.
Doch !
Hier sind nämlich ausländische Einkünfte zu sehen, die man auf der Steuerbescheinigung nicht erkennt, weil keine Steuern einbehalten wurden.
Außerdem werden nur auf der Erträgnisaufstellung die Werbungskosten angegeben.
Es scheint dir offensichtlich nicht zu genügen, sowohl von zwei Moderatoren dieses Brettes als auch bereits vom Team gerügt worden zu sein, dich an die Regeln zu halten.
Es geht jetzt hier speziell darum, die dargestellten Sachverhalte nicht als persönliche Fälle zu betrachten. Es sind daher bei Fragen die ICH-Form und bei Antworten die DU-Form unerwünscht.
Ich sehe mich leider gezwungen, dich hierauf im Forum hinzuweisen, da es per mail offenbar nicht fruchtet. Wenn es mal passiert, dass einem Antworter dies durchgeht, kann man es noch durchgehen lassen. Aber nachdem du nun gestern erst darauf hingewiesen wurdest, dies zu unterlassen, kann ich nicht nachvollziehen, wieso du hier Weiterungen provozierst.
BARUL76
PS: ich habe deinen Artikel vorläufig nicht verändert.
okay, vielen Dank an Euch beide. Da die Ich-Form ja nicht gewünscht ist, scheibe ich es mal so: Es ist ja auf jeden Fall nicht verkehrt, alles zusammen abzugeben, bevor da noch eine Rückfrage kommt - in Erfahrung bringen können tut es das Finanzamt ja scheint’s sowieso.
An Steuerhinterziehung hatte ich nun wirklich nicht gedacht, keine Sorge, ich hätte auch gar keinen Grund dazu
Übrigens: man kann ja Zinsabschlag bei einer Bank gezahlt haben, und trotzdem bei einer anderen Bank alles freigestellt haben (das ist der Hintergrund zu meiner Frage wegen den anderen Bescheinigungen; weil das ja sonst nicht offensichtlich ist).
Wir können hier ja auch einen Kleinkrieg veranstalten, nur weil ich geschrieben habe, dass ich einen Steuerbescheid erhalten habe (ich habe ja von euch gelernt, dass das gegen das Steuerberatungsrecht verstoßen soll), merkwürdigerweise sieht das team von wer-weiss-was aber nicht so …
Wenn gewünscht, kann ich gerne die mail vom team hier einstellen, die das bestätigt.
Das hatte nämlich mit meiner Fragestellung überhaupt nichts zu tun, Nachfragen bei der für die Löschung zuständigen Moderatorin cirwalda werden mangels Ausreden ja nur mit sinnlosen Phrasen abgewunken.
Aber wie in anderen Brettern auch kommt ja man ja gegen das allmächtige Mod-Team sowieso keine Chance.
Ist schon nett, wenn man hier in oberlehrhafter Art und Weise behandelt wird.