Hallo,
bei der Frage nach dem „gewünschten Gehalt“ wird ja meist erwartet, dass man das Jahresbruttogehalt nennt. Ist damit eigentich üblicherweise das Arbeitgeberbrutto oder das Arbeitnehmerbrutto gemeint?
Danke.
Olaf
Hallo,
bei der Frage nach dem „gewünschten Gehalt“ wird ja meist erwartet, dass man das Jahresbruttogehalt nennt. Ist damit eigentich üblicherweise das Arbeitgeberbrutto oder das Arbeitnehmerbrutto gemeint?
Danke.
Olaf
Hallo Olaf!
Warum willste eigentlich das AG-Brutto errechnen???
Nein, ich gebe immer das AN-Brutto an und schreibe dazu, ob ich bei der Berechnung von 12 oder mehr bezahlten Monaten ausging
MfG, Jogi
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Hi!
bei der Frage nach dem „gewünschten Gehalt“ wird ja meist
erwartet, dass man das Jahresbruttogehalt nennt. Ist damit
eigentich üblicherweise das Arbeitgeberbrutto oder das
Arbeitnehmerbrutto gemeint?
Was verstehst Du bitte untre Arbeitgeberbrutto?
Ich frage nur, weil es eigentlich nur ein Bruttogehalt gibt (und ein Netto, aber darauf wird sich kaum ein AG einlassen)…
LG
guido
Hi Guido!
Ich denke, er meint die Gesamtkosten für den Arbeitnehmer (AN), also dessen Bruttogehalt plus AG-Aufwendungen.
Btw. 2003 lagen die Personalzusatzkosten im produzierenden Gewerbe bei bis zu 78% des Direktentgelts!
Sie setzen sich z.B. aus den Beträgen der Jahressonderzahlungen, den VL-Beträgen, den AG-Sozialabgabenanteilen, den Beiträgen zur Betrieblichen Altersversorgung u.ä. zusammen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
MfG, Jogi
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Hi!
Ich denke, er meint die Gesamtkosten für den Arbeitnehmer
(AN), also dessen Bruttogehalt plus AG-Aufwendungen.
Ich glaube nicht, dass er das meint!
Btw. 2003 lagen die Personalzusatzkosten im produzierenden
Gewerbe bei bis zu 78% des Direktentgelts!
Ich habe hier vor einigen Monaten mal eine Auflistung gemacht, die ca. auf 100% Lohnnebenkosten kam…
LG
Guido
Hallo,
Was verstehst Du bitte untre Arbeitgeberbrutto?
Damit meine ich die Gesamtkosten, die der AG mit mir hat, also mein Brutto plus die AG-Anteile. Ich hatte mal gehört, dass es nur das ist, was den AG interessiert.
Olaf
Hallo,
Dito,
bei der Frage nach dem „gewünschten Gehalt“ wird ja meist
erwartet, dass man das Jahresbruttogehalt nennt. Ist damit
eigentich üblicherweise das Arbeitgeberbrutto oder das
Arbeitnehmerbrutto gemeint?
Um’s kurz zu machen: damit ist bei Bewerbungsschreiben üblicherweise das gemeint, was Du „AN-Brutto“ nennst.
HTH bobesch
Nein, ich gebe immer das AN-Brutto an und schreibe dazu, ob
ich bei der Berechnung von 12 oder mehr bezahlten Monaten
ausging
Macht das wirklich Sinn?
Gruss Ivo
Hi!
Damit meine ich die Gesamtkosten, die der AG mit mir hat, also
mein Brutto plus die AG-Anteile. Ich hatte mal gehört, dass es
nur das ist, was den AG interessiert.
Und nur der AG ist in der Lage, dieses zu errechnen! Übrigens: Anhand Deines Bruttoentgelts
Nur das ist es, was Du angeben kanst…
LG
Guido
Hi!
Aus meiner Sicht schon, denn damit lege ich klar auf den Tisch, welche Erwartungen ich habe und kann mich notfalls runterhandeln lassen.
MfG:wink: Jogi
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Hi!
Aus meiner Sicht schon, denn damit lege ich klar auf den
Tisch, welche Erwartungen ich habe und kann mich notfalls
runterhandeln lassen.
Mir ist es echt egal, ob ich 12 mal 2000 € oder 14 x 1714,29 € bekomme…
Ausschlaggebend ist eigentlich immer das Jahresgehalt, egal, wie es zu Stande kommt.
LG
Guido
Hi,
Nein, ich gebe immer das AN-Brutto an und schreibe dazu, ob
ich bei der Berechnung von 12 oder mehr bezahlten Monaten
ausging
Du meinst Du gibst das Jahresbrutto an und dann noch die Anzahl der Monatsgehälter um Deine Erwartungen (bezüglich was eigentlich?) kund zu tun?
Sorry, aber das verstehe ich nicht, lerne aber gerne dazu.
Ich dachte immer, ein Jahresgehalt ist ein Jahresgehalt ist ein Jahresgehalt, ich Depp
Wissbegierig, bobesch