Ich bin ein NewBy in diesem Board, deswegen entschuldige ich mich, sollte das Thema evtl. bereits vor 3 Wochen mal angesprochen worden sein…
Sagt mal, wenn ich Ware kaufe, ist das ja klar - die Steuer hol ich mir jeweils am Monatsende wieder. Soweit habe ich das glaube ich richtig verstanden.
Wie verhält sich das denn jetzt, wenn ich z.B. mit Geschäftspartnern Essen gehe, Parkgebühren habe, Eintritt auf Fachmessen zahle, mir einen Kühlschrank für meine Ware kaufen muss osw.osf. - soll ich die Steuer daraus auch gleich zum Monatsende ziehen? Oder besser zum Jahresende warten und das komplett absetzen? Wie läuft das genau?
Ich bin ein NewBy in diesem Board, deswegen entschuldige ich
mich, sollte das Thema evtl. bereits vor 3 Wochen mal
angesprochen worden sein…
hi tobias,
du bist nicht nur newby hier im board, sondern scheinbar auch im allgemeinen, wenn es das steuerrecht angeht. grundlegende kenntnisse zur umsatzsteuervoranmeldung und zur jahresmeldung kennst du nicht. auch scheinst du von zufluss-abfluss-prinzip, resp. gewinnermittlung noch nicht viel gehört zu haben.
ich denke einzelne antworten zu deinen fragen bringen dich nur einen kleinen schritt weitere. du solltest unbedingt mal einen kurs für existenzgründer machen, in dem es um grundlegende steuerliche kenntnisse und buchhaltungskenntnisse geht. vielleicht bietet sowas die IHK/HWK an oder die oertliche volkshochschule. vielleicht findest du auch ein buch über amazon.de oder du nimmst eine erstberatung bei einem steuerberater oder suchst dir ein „buchhaltungsbüro“. ohne dass solltest du ggf. nicht mehr viele aktionen in punkto steuern unternehmen.
das als gutgemeinter rat und nicht als tadel. grundkenntnisse sind auf jeden fall nötig, wenn du nicht alles durch einen steuerberater erledigen lassen willst.
Du kannst die sog. Vorsteuer im jeweiligen Voranmeldungszeitraum in dem du die Rechnung erhalten hast in deiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen…