Wenn Du heure anteilig drüber bist, dann ist es sehr
wahrscheinlich, dass dies nächstes Jahr auch so ist.
Im Allgemein vielleicht schon, aber in meinem Fall eben mit
Sicherheit nicht, da ich nächstes Jahr wieder darunter liegen
werde.
ok
Aber die Grenze steigt - wohin ist noch nicht bekannt!
Du meinst die vom Gesetzgeber festgelegte? Ändert die sich
jedes Jahr?
Ja!
Due kannst Dich vom GKV-System verabschieden und in das
Prinzip der Selbstzahler wechseln. Eine Rückversicherung bei
einer PKV sollte abgeschlossen werden.
Kann ich problemlos zurück in die Gesetzliche, wenn ich einmal
bei einer Privaten Versicherung war, oder geht das nicht so
ohne weiteres?
Ja, wenn Du wieder versicherungspflichtig wirst. Bleibst Du versicherungsfrei, dann nicht!
Am 01.01.2007 hättest Du ggf. ein Befreiungsrecht, wenn die
Entgeltgrenze Dein Einkommen überholt.
Wieso gegebenenfalls? Da müsste es doch eine eindeutige
Regelung geben.
Ja, es gibt eine eindeutige regelung, wenn die Einkommensgrenze Dein Einkommen überholt. Bei Dir wäre das eine Frage der Interpretation. Bist kein normaler Fall!
So ein Fall wird doch relativ häufig
vorkommen.
Nein!
Wenn jemand Mitte des Jahres anfängt, reicht ja
schon ein Bruttoeinkommen von 23625€ um als freiwillig
Versicherter eingestuft zu werden.
Wenn ich in 6 Monaten 23625 Euro verdiene, dann verdiene ich in 12 Monaten??? Oh mann - seit wann bekommt man im zweiten Halbjahr mehr als im ersten??? Das Weihnachtsgeld, etc. wird doch bitte anteilig gezahlt!
Das ganze will aber überlegt sein und eine umfassende Beratung
über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme sollte erfolgt
sein!
Ich überlege im Augenblick nicht, zu einer privaten KV zu
wechseln. Es geht mir auch nicht darum zu einer PKV zu
wechseln oder nicht.
Worum dann - beschäftigst Du Dich häufiger mit Dingen, die Dich gar nicht berühren, interessieren, etc.?
Die folgenden Fragen kamen eigentlich nur
aufgrund der Mitteilung meiner Krankenkasse auf, die mich als
freiwillig Versicherter eingestuft hat. Soweit ich das jetzt
richtig verstanden habe liegt es daran, dass ich erst im Mai
dieses Jahres angefangen habe, und die
Jahreseinkommensentgeltgrenze dadurch niedriger ist als
47.250€. Nun würde ich gern wissen:
1.) warum die Grenze anteilsmäßig bemessen wird, wo doch im
Normalfall anzunehmen ist, dass sie wie in meinem Fall, im
nächsten Jahr, wo 12 Monate Gehalt eingehen werden, wieder
über den Einkünften liegen wird?
Weil es so ist! Basta! Man muss nicht alles verstehen um damit leben zu können!
2.) Kann dann der Arbeitnehmer in diesem ersten Jahr, wenn er
aufgrund der niedrigeren Jahresarbeitsentgeltgrenze als
freiwillig Versicherter eingestuft wird, zu einer PKV
wechseln? Schließlich ist er ja nur „freiwillig“ versichert.
Ja!
3.) Wenn man wechseln kann, warum bekomme ich dann nur
„gegebenenfalls“ ein Befreiungsrecht (was genau ist damit
eigentlich gemeint), und was passiert, wenn ich es für 2007
nicht bekomme?
Weil sich dir Frage stellt ob die grenze Dein Einkommen überholt, oder Dein Einkommen die Grenze unterholt! Weil Du im zwieten Halbjahr anscheinend mehr verdienst, als Du im ersten Halbjahr verdient hättest!
4.) Ist ein Wechsel zurück zur GKV möglich, wenn man vorher
bei einer Privaten Kasse war?
Ja, wenn man pflichtig wird. Fragen stellst Du auch gern öfter, oder?
Vielen Dank für die Geduld bei der Beantwortung meiner Fragen!
Und die ist jetzt genau verbraucht! Ich buche das unter Scherzfragen! Ernst meinst Du das ja eh nicht! Eher im Sinne von Beschäftigungstherapie!
Gruß
Michael
Thorulf Müller