Jahresentgeltbemessungsgrenze bei DAK

Hallo www´ler!

Ich war während meines Studiums bei der DAK zum Studententarif Krankenversichert. Nun bin ich seit einem Monat in einem Unternehmen angestellt und habe die erste Gehaltsabrechnung erhalten. Nach einem Brief von der DAK bin ich in die Versicherungsklasse F30 1 mit Krankengeldanspruch, also als freiwillig Versicherter, eingestuft worden, was einen Beitragssatz von 14,7% bei der DAK entspricht.
Wenn ich richtig gelesen habe, liegt die Bemessungsgrenze bei 47.250€/Jahr, bzw. 3937,50€/Monat, ab der man als freiwillig Versicherter gilt. Mein monatliches Bruttoeinkommen liegt allerdings noch unter dieser Grenze.
Ist die Einordnung in diesen Tarif trotzdem korrekt?

Gruß

Michael

Wenn ich richtig gelesen habe, liegt die Bemessungsgrenze bei
47.250€/Jahr, bzw. 3937,50€/Monat, ab der man als freiwillig
Versicherter gilt. Mein monatliches Bruttoeinkommen liegt
allerdings noch unter dieser Grenze.
Ist die Einordnung in diesen Tarif trotzdem korrekt?

Es wird das Jahresbrutto betrachtet, liegt das Einkommen inkl. Weihnachts- u. Urlaubsgeld noch immer unter den 47.250€?

Hallo!

Es wird das Jahresbrutto betrachtet, liegt das Einkommen inkl.
Weihnachts- u. Urlaubsgeld noch immer unter den 47.250€?

Ja, das Jahresbrutto liegt knapp unter dieser Grenze.

Gruß

Michael

Hallo,
ich bin bei der DAK beschäftigt, ubnd das schon seit über 35 Jahren.
Zudeiner Frager ist zu sagen, dass hier die DAK nur mittelbat beteiligt
ist. Die eingeliche Entscheidung über Krankenversicherungspflicht oder
Freiheit trifft der Arbeitgeber mit seiner entsprechenden Meldung.
Wenn dein Arbeitgeber Dich als Krankenversicherungsfrei meldet, dann
hat das die Krankenkasse (egal wie heisst) so zu akzeptieren.
Ob die Meldungen des Arbeitgebers richtig sind, wird bei einer Betriebprüfung durch die Rentenversicherung festgestellt bzw. auf Antrag auch einzeln. Ich empfehle mit allen Unterlagen beim Arbeitgeber und danach bei der Kasse vorstellig zu werden.
Bemerken möchte ich auch noch, dass die von Dir genannten Zahlen nur gelten, wenn auch tatsächlich 12 Monate im Kalenderjaht vorliegen,
ansonsten gilt die anteilmässige Krankenversicherungspflichtgrenze.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,
ich bin bei der DAK beschäftigt, ubnd das schon seit über 35
Jahren.
Zudeiner Frager ist zu sagen, dass hier die DAK nur mittelbat
beteiligt
ist. Die eingeliche Entscheidung über
Krankenversicherungspflicht oder
Freiheit trifft der Arbeitgeber mit seiner entsprechenden
Meldung.
Wenn dein Arbeitgeber Dich als Krankenversicherungsfrei
meldet, dann
hat das die Krankenkasse (egal wie heisst) so zu akzeptieren.
Ob die Meldungen des Arbeitgebers richtig sind, wird bei einer
Betriebprüfung durch die Rentenversicherung festgestellt bzw.
auf Antrag auch einzeln. Ich empfehle mit allen Unterlagen
beim Arbeitgeber und danach bei der Kasse vorstellig zu
werden.

Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter!

Zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort. Allerdings finde ich dies etwas verwirrend. Ok, der Arbeitgeber meldet, dass ich krankenversicherungsfrei bin. Demnach könnte ich mich nun auch privat versichern, oder sehe ich das falsch? Würde ich jetzt aber zu einer privaten Versicherung gehen, müssten die mir doch sagen: Sie verdienen aber nicht mindestens 47.250€ brutto im Jahr, also sind sie pflichtversichert. Es müsste doch egal sein, wer das entscheidet, da dies doch nichts an der Bemessungsgrenze ändert.

Bemerken möchte ich auch noch, dass die von Dir genannten
Zahlen nur gelten, wenn auch tatsächlich 12 Monate im
Kalenderjaht vorliegen,
ansonsten gilt die anteilmässige
Krankenversicherungspflichtgrenze.

Mein Arbeitsvertrag begann zum ersten Mai. Hat das Eintrittsdatum im ersten Jahr eine Auswirkung auf den Beitragssatz? Ich sehe irgendwie immer noch nicht so klar…

Gruß

Michael

Hallo Michael,

Mein Arbeitsvertrag begann zum ersten Mai. Hat das
Eintrittsdatum im ersten Jahr eine Auswirkung auf den
Beitragssatz? Ich sehe irgendwie immer noch nicht so klar…

Nicht auf den Beitragssatz - der ist 14,7%!

Auf die Grenze - 47.250 / 12 * 8 (Mai-Dez.) = 31.500,00 Euro in 2006!

Es gelten auch Zulagen zu VWL und andere Extras zum SV-pflichtigen Entgelt!

Thorulf Müller

[email protected]

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Hallo Thorulf!

Nicht auf den Beitragssatz - der ist 14,7%!

Auf die Grenze - 47.250 / 12 * 8 (Mai-Dez.) = 31.500,00 Euro
in 2006!

Danke, dann ist es mir klar, warum ich als freiwillig versichert eingestuft werde.
Dann stellt sich mir aber die Frage, was in 2007 passiert? Ändert sich dann die Bemessungsgrenze wieder auf 47.250€ und was hat das für Auswirkungen?
Wenn die Grenze für mich aufgrund des Eintrittsdatums unter meinem Bruttoeinkommen liegt, könnte ich dann zu einer privaten Krankenkasse wechseln? (nicht das ich das vorhabe, es geht mir nur um das Verständnis für die Abhängigkeit dieser Bemessungsgrenze) Wenn ja, was passiert dann im Folgejahr, wenn die Einkünfte aus zwölf Monaten angerechnet werden, der Betrag von 47.250€ aber nicht überschritten wird? Demnach dürfte man dann ja wieder nicht bei einer PKV sein.

Vielen Dank für eure Aufklärung…

Gruß

Michael

Hallo,
wenn die Neuen Versicherungspflichtgrenzen vom Gesetzgeber
bekanntgegeben werden muss der Arbeitgeber prüfen, ob auch für das Jahr 2007 die Krankenversicheruingspflichtgrenze überschritten wird.
Ist dem so, gib er gegenüber der Krankenkasse eine Jahresentgeltmeldung
ab, die keine Krankenversicherung/Pflegeversicherung enthält.
Stellt er dagegen fest, dass ab dem 01.01.2007 Krankenversicherungspflicht eintritt, dann meldet er dies ebenfalls
anhand der Jahresarbeitsentgelt/Änderungsmeldung, sowie mittels einer
entsprechenden Anmeldung zur Kranken/Pflegeversicherung.
Gruss
Günter Czauderna

Vielleicht zum besseren Verständnis.

Die 47.250 sind nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze!

Wenn Du heure anteilig drüber bist, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass dies nächstes Jahr auch so ist.

Aber die Gremnze steigt - wohin ist noch nicht bekannt!

Due kannst Dich vom GKV-System verabschieden und in das Prinzip der Selbstzahler wechseln. Eine Rückversicherung bei einer PKV sollte abgeschlossen werden.

Am 01.01.2007 hättest Du ggf. ein Befreiungsrecht, wenn die Entgeltgrenze Dein Einkommen überholt.

Das ganze will aber überlegt sein und eine umfassende Beratung über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme sollte erfolgt sein!

Thorulf Müller

[email protected]

Hallo!

Vielleicht zum besseren Verständnis.

Die 47.250 sind nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern
die Jahresarbeitsentgeltgrenze!

Ok.

Wenn Du heure anteilig drüber bist, dann ist es sehr
wahrscheinlich, dass dies nächstes Jahr auch so ist.

Im Allgemein vielleicht schon, aber in meinem Fall eben mit Sicherheit nicht, da ich nächstes Jahr wieder darunter liegen werde.

Aber die Gremnze steigt - wohin ist noch nicht bekannt!

Du meinst die vom Gesetzgeber festgelegte? Ändert die sich jedes Jahr?

Due kannst Dich vom GKV-System verabschieden und in das
Prinzip der Selbstzahler wechseln. Eine Rückversicherung bei
einer PKV sollte abgeschlossen werden.

Kann ich problemlos zurück in die Gesetzliche, wenn ich einmal bei einer Privaten Versicherung war, oder geht das nicht so ohne weiteres?

Am 01.01.2007 hättest Du ggf. ein Befreiungsrecht, wenn die
Entgeltgrenze Dein Einkommen überholt.

Wieso gegebenenfalls? Da müsste es doch eine eindeutige Regelung geben. So ein Fall wird doch relativ häufig vorkommen. Wenn jemand Mitte des Jahres anfängt, reicht ja schon ein Bruttoeinkommen von 23625€ um als freiwillig Versicherter eingestuft zu werden.

Das ganze will aber überlegt sein und eine umfassende Beratung
über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme sollte erfolgt
sein!

Ich überlege im Augenblick nicht, zu einer privaten KV zu wechseln. Es geht mir auch nicht darum zu einer PKV zu wechseln oder nicht. Die folgenden Fragen kamen eigentlich nur aufgrund der Mitteilung meiner Krankenkasse auf, die mich als freiwillig Versicherter eingestuft hat. Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe liegt es daran, dass ich erst im Mai dieses Jahres angefangen habe, und die Jahreseinkommensentgeltgrenze dadurch niedriger ist als 47.250€. Nun würde ich gern wissen:

1.) warum die Grenze anteilsmäßig bemessen wird, wo doch im Normalfall anzunehmen ist, dass sie wie in meinem Fall, im nächsten Jahr, wo 12 Monate Gehalt eingehen werden, wieder über den Einkünften liegen wird?

2.) Kann dann der Arbeitnehmer in diesem ersten Jahr, wenn er aufgrund der niedrigeren Jahresarbeitsentgeltgrenze als freiwillig Versicherter eingestuft wird, zu einer PKV wechseln? Schließlich ist er ja nur „freiwillig“ versichert.

3.) Wenn man wechseln kann, warum bekomme ich dann nur „gegebenenfalls“ ein Befreiungsrecht (was genau ist damit eigentlich gemeint), und was passiert, wenn ich es für 2007 nicht bekomme?

4.) Ist ein Wechsel zurück zur GKV möglich, wenn man vorher bei einer Privaten Kasse war?

Vielen Dank für die Geduld bei der Beantwortung meiner Fragen!

Gruß

Michael

Wenn Du heure anteilig drüber bist, dann ist es sehr
wahrscheinlich, dass dies nächstes Jahr auch so ist.

Im Allgemein vielleicht schon, aber in meinem Fall eben mit
Sicherheit nicht, da ich nächstes Jahr wieder darunter liegen
werde.

ok

Aber die Grenze steigt - wohin ist noch nicht bekannt!

Du meinst die vom Gesetzgeber festgelegte? Ändert die sich
jedes Jahr?

Ja!

Due kannst Dich vom GKV-System verabschieden und in das
Prinzip der Selbstzahler wechseln. Eine Rückversicherung bei
einer PKV sollte abgeschlossen werden.

Kann ich problemlos zurück in die Gesetzliche, wenn ich einmal
bei einer Privaten Versicherung war, oder geht das nicht so
ohne weiteres?

Ja, wenn Du wieder versicherungspflichtig wirst. Bleibst Du versicherungsfrei, dann nicht!

Am 01.01.2007 hättest Du ggf. ein Befreiungsrecht, wenn die
Entgeltgrenze Dein Einkommen überholt.

Wieso gegebenenfalls? Da müsste es doch eine eindeutige
Regelung geben.

Ja, es gibt eine eindeutige regelung, wenn die Einkommensgrenze Dein Einkommen überholt. Bei Dir wäre das eine Frage der Interpretation. Bist kein normaler Fall!

So ein Fall wird doch relativ häufig
vorkommen.

Nein!

Wenn jemand Mitte des Jahres anfängt, reicht ja
schon ein Bruttoeinkommen von 23625€ um als freiwillig
Versicherter eingestuft zu werden.

Wenn ich in 6 Monaten 23625 Euro verdiene, dann verdiene ich in 12 Monaten??? Oh mann - seit wann bekommt man im zweiten Halbjahr mehr als im ersten??? Das Weihnachtsgeld, etc. wird doch bitte anteilig gezahlt!

Das ganze will aber überlegt sein und eine umfassende Beratung
über die Vor- und Nachteile der beiden Systeme sollte erfolgt
sein!

Ich überlege im Augenblick nicht, zu einer privaten KV zu
wechseln. Es geht mir auch nicht darum zu einer PKV zu
wechseln oder nicht.

Worum dann - beschäftigst Du Dich häufiger mit Dingen, die Dich gar nicht berühren, interessieren, etc.?

Die folgenden Fragen kamen eigentlich nur
aufgrund der Mitteilung meiner Krankenkasse auf, die mich als
freiwillig Versicherter eingestuft hat. Soweit ich das jetzt
richtig verstanden habe liegt es daran, dass ich erst im Mai
dieses Jahres angefangen habe, und die
Jahreseinkommensentgeltgrenze dadurch niedriger ist als
47.250€. Nun würde ich gern wissen:

1.) warum die Grenze anteilsmäßig bemessen wird, wo doch im
Normalfall anzunehmen ist, dass sie wie in meinem Fall, im
nächsten Jahr, wo 12 Monate Gehalt eingehen werden, wieder
über den Einkünften liegen wird?

Weil es so ist! Basta! Man muss nicht alles verstehen um damit leben zu können!

2.) Kann dann der Arbeitnehmer in diesem ersten Jahr, wenn er
aufgrund der niedrigeren Jahresarbeitsentgeltgrenze als
freiwillig Versicherter eingestuft wird, zu einer PKV
wechseln? Schließlich ist er ja nur „freiwillig“ versichert.

Ja!

3.) Wenn man wechseln kann, warum bekomme ich dann nur
„gegebenenfalls“ ein Befreiungsrecht (was genau ist damit
eigentlich gemeint), und was passiert, wenn ich es für 2007
nicht bekomme?

Weil sich dir Frage stellt ob die grenze Dein Einkommen überholt, oder Dein Einkommen die Grenze unterholt! Weil Du im zwieten Halbjahr anscheinend mehr verdienst, als Du im ersten Halbjahr verdient hättest!

4.) Ist ein Wechsel zurück zur GKV möglich, wenn man vorher
bei einer Privaten Kasse war?

Ja, wenn man pflichtig wird. Fragen stellst Du auch gern öfter, oder?

Vielen Dank für die Geduld bei der Beantwortung meiner Fragen!

Und die ist jetzt genau verbraucht! Ich buche das unter Scherzfragen! Ernst meinst Du das ja eh nicht! Eher im Sinne von Beschäftigungstherapie!

Gruß

Michael

Thorulf Müller

Hallo Michael,

Am 01.01.2007 hättest Du ggf. ein Befreiungsrecht, wenn die
Entgeltgrenze Dein Einkommen überholt.

Wieso gegebenenfalls? Da müsste es doch eine eindeutige
Regelung geben. So ein Fall wird doch relativ häufig
vorkommen. Wenn jemand Mitte des Jahres anfängt, reicht ja
schon ein Bruttoeinkommen von 23625€ um als freiwillig
Versicherter eingestuft zu werden.

Weil du dieses Recht nutzen kannst oder verfallen lassen kannst. 2 Entscheidungen, 2 Konsequenzen, daher ggf. weil eine Wahlentscheidung.

1.) warum die Grenze anteilsmäßig bemessen wird, wo doch im
Normalfall anzunehmen ist, dass sie wie in meinem Fall, im
nächsten Jahr, wo 12 Monate Gehalt eingehen werden, wieder
über den Einkünften liegen wird?

Du verdienst in der zweiten Jahreshälfte weniger, als in der ersten? O_o

Gruß
Marco

Hallo Thorulf!

Vielen Dank für deine Antwort, aber um eines vorweg zu nehmen:

Und die ist jetzt genau verbraucht! Ich buche das unter
Scherzfragen! Ernst meinst Du das ja eh nicht! Eher im Sinne
von Beschäftigungstherapie!

Ich meine die Fragen absolut ernst, und es liegt mir fern, irgendjemanden mit Scherzfragen zu beschäftigen. Das Problem lag darin, dass ich eure Antwort beim ersten Mal falsch verstanden habe. Manchmal hat man halt ein Brett vorm Kopf, aber ich denke, dass es jetzt klar ist.

Wenn Du heure anteilig drüber bist, dann ist es sehr
wahrscheinlich, dass dies nächstes Jahr auch so ist.

An der Stelle hatte ich einen Denkfehler, deswegen der Murks meinerseits.

Ja, wenn Du wieder versicherungspflichtig wirst. Bleibst Du
versicherungsfrei, dann nicht!

Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann könnte ich jetzt zu einer privaten Wechseln, aber erst wieder zurück in eine Gesetzliche, wenn ich mit meinem Einkommen unter die Jahresentgelteinkommensgrenze falle.
Nochmals Danke für deine Bemühungen und die Geduld.

Gruß

Michael

Hallo Marco!

1.) warum die Grenze anteilsmäßig bemessen wird, wo doch im
Normalfall anzunehmen ist, dass sie wie in meinem Fall, im
nächsten Jahr, wo 12 Monate Gehalt eingehen werden, wieder
über den Einkünften liegen wird?

Du verdienst in der zweiten Jahreshälfte weniger, als in der
ersten? O_o

Nein, natürlich nicht :smile: Ich hatte die anteilsmäßige Bemessung im ersten Moment falsch verstanden. Wenn ich erst im Mai anfange zu arbeiten, käme ich im ersten Jahr ja nicht über 47.250€, obwohl das gesamte Jahreseinkommen sehrwohl darüber liegt. Daher würde für die restlichen 8 Monate die Grenze bei 31.500€ liegen.

Die anderen Fragen haben sich ja inzwischen geklärt.

Gruß

Michael