Danke, das ist ein noch nicht bedachter Aspekt! Aber gehen wir in diesem Fall mal davon aus, dass das bereits berücksichtigt wurde und trotzdem die Überschreitung um 5 EUR da ist.
Wow, da sind einige wirklich interessante Aspekte rausgekommen, vielen herzlichen Dank für deine umfassende Info. Zwar finde ich immer noch, dass es in der Broschüre sehr unklar ausgedrückt ist, ob die Öffnung auch dann für Kinder gilt, wenn der PKV versicherte Elternteil selbst nicht wechselt, sondern schon von Geburt an Mitglied der GKV ist.
Denn wer ist in folgendem Satz mit dem „Beihilfeberechtigten“ gemeint:
„Voraussetzung ist, dass die private Krankenversicherung innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel des Beihilfeberechtigten
in die PKV bei demselben Versicherer abgeschlossen wird.“
Wenn mit dem Beihilfeberechtigten der Elternteil gemeint ist, ist die Öffnung für die Kinder schon wieder hinfällig, da ja beim Elternteil gar kein Wechsel stattfand.
Wenn mit dem Beihilfeberechtigten das Kind gemeint ist, macht der Satz leider nicht richtig Sinn: Ich kann ja nicht - wenn ich das Kind wäre - innerhalb eines Jahres nach meinem eigenen Wechsel zur PKV die PKV abschließen.
Oder was würdest du dazu sagen?
Danke!
Julia
Was würdest du sagen, wenn der privatversicherte verbeamtete
Ehemann schon einmal einen Antrag auf Aufnahme seiner Kinder
in seine PKV gestellt hat und dieser aus Gesundheitsgründen
abgelehnt wurde?Entweder konnte zu diesem Zeitpunkt die Öffnungsklausel nicht
angewandt werden, oder der Berater kennt sie überhaupt nicht,
oder das Versicherungsunternehmen ist nicht in der Liste
aufgeführt.
Aber ist es nicht so, dass die Öffnungsklausel nur für einen ERSTMALIGEN Antrag angewandt wird? Wenn also schon ein Antrag stattfand, hat man doch kein Anrecht mehr darauf oder?
Aber ist es nicht so, dass die Öffnungsklausel nur für einen
ERSTMALIGEN Antrag angewandt wird? Wenn also schon ein Antrag
stattfand, hat man doch kein Anrecht mehr darauf oder?
wie begründest Du dies - mit welcher Quelle ?
Hallo Julia,
meine Antwort hast Du dazu schon bekommen.
Probiert es einfach aus und danach kannst Du uns ja berichten.
Gruß Merger
Hallo Merger,
meine Antwort hast Du dazu schon bekommen.
Schade, dass du nicht drauf eingehst, denn für mich ist es nach wie vor unklar.
Und wenn man etwas selbst nicht versteht, dann kann einem die Versicherung die Story vom Pferd erzählen, vor allem, wenn sich der Sachbearbeiter selber nicht auskennt. Dann schluckt man halt das, was der sagt.
Dennoch danke für deine bisherige Info,
Julia
Habe leider keine Quelle, deshalb hatte ich das auch als Frage gestellt.
Ich habe aber vor kurzem von einem Fall gehört, wo sich eine Versicherung weigerte die Öffnungsklausel anzuwenden, da bereits vorher ein Antrag bei einer anderen PKV (dummerweise nicht über die Öffnungsklausel) gestellt und abgelehnt wurde.
Nun steht es aber sicherlich jedem Versicherer frei, denjenigen trotzdem aufzunehmen, wenn du also sagst ihr macht das trotzdem, wird das so sein.
Gruß