Jahresentgeltgrenze: Weihnachtsgeld Verzicht?

Hallo,
mich würde interessieren, was in folgendem Fall möglich wäre:
Person A ist gesetzlich versichert, Ehegatte B privat versichert.
Durch das Weihnachtsgeld überschreitet Ehegatte B die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 5 EUR, was bedeutet, dass die beiden Kinder aus der GKV fallen würden und somit eine rückwirkende Beitragszahlung von mehr als 3000-4000 EUR an die GKK fällig wäre.
Wäre es möglich, dass Ehegatte B auf einen Teil des Weihnachtsgeldes freiwillig verzichtet, oder rechnet die KK aus, was er normal bekommen hätte und es gäbe keine Chance, diese Zahlung zu verhindern?
Ich habe herausgefunden, dass letzteres der Fall ist, wenn es um Kindergeld geht, aber über KV habe ich nichts gefunden.

Neugierig,
Julia

Hallo Julia,

die Inanspruchnahme einer Entgeltumwandliung im Rahmen der bAV hätte das gewünscht Ergebnis.

Gruß
Andreas

Wenn es sich aber beim Ehegatten um einen Beamten handeln würde?

Wenn es sich aber beim Ehegatten um einen Beamten handeln würde?

Bekommen beamte noch Weihnachtsgeld ? Ist der beamte der, der die JAEG überschreitet ? Ein Beamter dürfte kaum auf Gehaltsbestandteile verzichten können.

Für die Zukunft: Wenn ein Elternteil Beamter ist, haben die Kinder einen Beihilfeanspruch von 80 %. Da lohnt sich eine Restkostenversicherung in der PKV.

Weihnachtsgeldes freiwillig verzichtet, oder rechnet die KK aus, was er normal bekommen hätte

Woher soll die KK wissen, wieviel Weihnachtsgeld gezahlt wird ?

Bekommen beamte noch Weihnachtsgeld ?

Ja.

Ist der beamte der, der
die JAEG überschreitet ?

Ja.

Ein Beamter dürfte kaum auf
Gehaltsbestandteile verzichten können.

Nein?

Für die Zukunft: Wenn ein Elternteil Beamter ist, haben die
Kinder einen Beihilfeanspruch von 80 %. Da lohnt sich eine
Restkostenversicherung in der PKV.

Ja.
Aber nur wenn die Kinder gesund sind.

Hallo Julia,

Hallo,
mich würde interessieren, was in folgendem Fall möglich wäre:
Person A ist gesetzlich versichert, Ehegatte B privat
versichert.
Durch das Weihnachtsgeld überschreitet Ehegatte B die
Jahresarbeitsentgeltgrenze um 5 EUR, was bedeutet, dass die
beiden Kinder aus der GKV fallen würden und somit eine
rückwirkende Beitragszahlung von mehr als 3000-4000 EUR an die
GKK fällig wäre.

Wieso soll hier eine rückwirkende Beitragszahlung fällig werden ??
Nach meinem Kenntnisstand erst zum darauffolgenden Monat.

Wäre es möglich, dass Ehegatte B auf einen Teil des
Weihnachtsgeldes freiwillig verzichtet, oder rechnet die KK
aus, was er normal bekommen hätte und es gäbe keine Chance,
diese Zahlung zu verhindern?

nein - bei vielen Behörden wurde, bzw. wird das Weihnachtsgeld auf die Monate verteilt.

Ich habe herausgefunden, dass letzteres der Fall ist, wenn es
um Kindergeld geht, aber über KV habe ich nichts gefunden.

Allerdings sollte man die Kinder über die entsprechenden Beihilfetarife (meistens 20 %) privat versichern.

Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, könnte auch die Öffnungsklausel greifen (max. 30 % Zuschlag).
Informationen findet man hier -->

https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenvers…

Gruß Merger

Wieso soll hier eine rückwirkende Beitragszahlung fällig
werden ??
Nach meinem Kenntnisstand erst zum darauffolgenden Monat.

Tja, hier gibt es eine gesetzliche Regelung, über dessen „Gerechtigkeit“ man sehr im Zweifel sein darf: Mehr Beitrag zu zahlen: Rückwirkend. Weniger Beitrag zu zahlen: Erst ab Folgemonat. Keine Ausnahmen.

nein - bei vielen Behörden wurde, bzw. wird das Weihnachtsgeld
auf die Monate verteilt.

Nehmen wir doch mal an, bei dieser Behörde ist es nicht so…

Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, könnte auch die
Öffnungsklausel greifen (max. 30 % Zuschlag).
Informationen findet man hier -->

https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_krankenvers…

Interessant, schaue ich mir mal an.

Die eingangs gestellte Frage ist aber leider immer noch nicht beantwortet…

Danke,
Julia

Woher soll die KK wissen, wieviel Weihnachtsgeld gezahlt wird
?

Sie verlangt einen Jahresgehaltsnachweis.

Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, könnte auch die
Öffnungsklausel greifen (max. 30 % Zuschlag).
Informationen findet man hier -->

Kennst du dich damit aus? Habe es gerade gelesen und verstehe das so, dass Kinder nur dann davon mit erfasst sind, wenn auch der Elternteil in der GKV ist und zur PKV wechseln will, aber nicht, wenn der Elternteil schon in der PKV ist.

Hallo Julia,

Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, könnte auch die
Öffnungsklausel greifen (max. 30 % Zuschlag).
Informationen findet man hier -->

Kennst du dich damit aus?

Ja - ich habe eine Versicherungsagentur mit Schwerpunkt öffentlicher Dienst.

Habe es gerade gelesen und verstehe
das so, dass Kinder nur dann davon mit erfasst sind, wenn auch
der Elternteil in der GKV ist und zur PKV wechseln will, aber
nicht, wenn der Elternteil schon in der PKV ist.

Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit • mit Anspruch auf Beihilfe

Auch für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Familienangehörige
der oben genannten Personen sowie bei der Beihilfe
berücksichtigungsfähige Angehörige von Soldaten, die ebenfalls
in der GKV versichert sind, gilt die Öffnung.

Beihilfeberechtigte Angehörige, die noch durch eine Pflichtmitgliedschaft
an die GKV gebunden sind, können innerhalb von
sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht in die PKV
des Beihilfeberechtigten wechseln. Dies gilt entsprechend für
die bei der Beihilfe zu berücksichtigenden Kinder, die über den
pflichtversicherten Ehegatten in der GKV familienversichert waren.

Ich habe Dir die wichtigsten Texte kopiert.
Dies bedeutet, wenn Dein Ehemann in einer der aufgeführten Versicherungsgesellschaften seine Krankenversicherung hat, müssen die Kinder welche die Gesundheitsprüfung nicht bestehen, mit einem Zuschlag von bis zu 30 % aufgenommen werden.

Die Familienversicherung wird der GKV-Pflichtmitgliedschaft gleich gesetzt.

Folgende Tarife sind über die Öffnungsklausel möglich:

ambulante Heilbehandlung / zahnärztliche Heilbehandlung /
Stationäre Heilbehandlung incl. Chefarztbehandlung im 2-Bettzimmer /Pflegepflichtversicherung

und nun noch zu Deiner Ursprungsfrage - habe darauf nicht geantwortet, da diese schon mehrmals hier beantwortet wurde.

Also - einen Teilverzicht des Weihnachtsgeldes ist im öffentlichen Dienst nicht möglich.

Die einzigste Möglichkeit wäre, dass Dein Ehemann seine Stunden reduziert. Ob allerdings die Behörde da mitspielt ?

Gruß Merger

Sie verlangt einen Jahresgehaltsnachweis.

Perfekt, denn darin steht nur das tatsächlich gezahlte Einkommen, nicht das, dass der Betroffene vor seinem freiwilligen Verzicht hätte erhalten können.

Hallo Merger,

aber wie ist es denn mit der Frist für Kinder? Anscheinend ist der Elternteil ja schon länger in der GKV, ist es jetzt nicht zu spät für die Öffnungsklausel? Oder kann die ohne zeitliche Begrenzung angewandt werden?

Danke und Gruß
Granini

Hallo,
im Rahmen der Anfrageaktion zur Überprüfung der Familienversicherung der Kinder fragt die Kasse schriftlich u.a. danach wo Ehegatte versichert ist, und dieser PKV ist, wie hoch sein Einkommen ist.
Grundsätzlich genügt erst einmal die Erklärung der GKV-Versicherten Mutter.Natürlich muss man damit rechnen, dass die Kasse einen
Nachweis haben möchte. Es kann auch möglich sein, dass man zwar die
Grenze wegen der Weihnachtsgeldzahlung vom 5,00 € überschreitet, muss aber nicht heißen, dass alles was da auf der Gehaltsabrechnung steht auch wirklich bei der Frage der Familienversicherung angerechnet wird.
Um hier eine einigermaßen verbindliche Auskunft geben zu können müsste man die konkreten Zahlen kennen.
Gruss
Czauderna

Ja - ich habe eine Versicherungsagentur mit Schwerpunkt
öffentlicher Dienst.

Oh. Cool! :smile:

Teilnahmeberechtigter Personenkreis

Auch für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige
Familienangehörige
der oben genannten Personen sowie bei der Beihilfe
berücksichtigungsfähige Angehörige von Soldaten, die ebenfalls
in der GKV versichert sind, gilt die Öffnung.

Für mich hörte sich das nach dem Knackpunkt an: "die ebenfalls in der GKV versichert sind (dem Satz ist nicht genau zu entnehmen, auf wen sich dieses „die“ bezieht: auf alle o.g. Personen, auf die Soldaten, oder auf die Angehörigen).

Beihilfeberechtigte Angehörige, die noch durch eine
Pflichtmitgliedschaft
an die GKV gebunden sind,

Oh. Noch ein Knackpunkt. Was ist, wenn die Ehefrau selbständig und somit „freiwillig“ versichert ist? Oder wann sind Kinder pflichtversichert?

können innerhalb von
sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht in die PKV
des Beihilfeberechtigten wechseln. Dies gilt entsprechend für
die bei der Beihilfe zu berücksichtigenden Kinder, die über
den
pflichtversicherten Ehegatten in der GKV familienversichert
waren.

Ich habe Dir die wichtigsten Texte kopiert.
Dies bedeutet, wenn Dein Ehemann in einer der aufgeführten
Versicherungsgesellschaften seine Krankenversicherung hat,
müssen die Kinder welche die Gesundheitsprüfung nicht
bestehen, mit einem Zuschlag von bis zu 30 % aufgenommen
werden.

Was würdest du sagen, wenn der privatversicherte verbeamtete Ehemann schon einmal einen Antrag auf Aufnahme seiner Kinder in seine PKV gestellt hat und dieser aus Gesundheitsgründen abgelehnt wurde?

Die Familienversicherung wird der GKV-Pflichtmitgliedschaft
gleich gesetzt.

Auch bei „freiwilliger“ Versicherung des Hauptversicherten?

Die einzigste Möglichkeit wäre, dass Ehemann seine
Stunden reduziert.

Wohl kaum rückwirkend…

Danke,
Julia

Hallo Julia,

in den Bezügen eines Beamten sind doch Familienzuschläge enthalten.
Diese sind bei der Jahresentgeltgrenze nicht zu berücksichtigen.

Gruß von TrixiMaus

Hallo Julia,

ich erinnere Dich an deinen Ursprungstext:

Person A ist gesetzlich versichert, Ehegatte B privat versichert.
Durch das Weihnachtsgeld überschreitet Ehegatte B die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 5 EUR, was bedeutet, dass die beiden Kinder aus der GKV fallen würden und somit eine rückwirkende Beitragszahlung von mehr als 3000-4000 EUR an die GKK fällig wäre.

darauf habe ich geantwortet!

Gruß Merger

Hallo Granini,

nach dem Ursprungstext kommt der Beamte erst in diesem Jahr über die Jahresentgeltgrenze und wenn die Kinder in der GKV bleiben müssen sie eigene Beiträge zahlen (Familienversicherung endet).

Somit beginnt die 6 monatige Frist mit diesem Zeitpunkt.

Gruß Merger

Hallo Julia,

noch ein Nachtrag zu Deinen Fragen!

Was würdest du sagen, wenn der privatversicherte verbeamtete
Ehemann schon einmal einen Antrag auf Aufnahme seiner Kinder
in seine PKV gestellt hat und dieser aus Gesundheitsgründen
abgelehnt wurde?

Entweder konnte zu diesem Zeitpunkt die Öffnungsklausel nicht angewandt werden, oder der Berater kennt sie überhaupt nicht,
oder das Versicherungsunternehmen ist nicht in der Liste aufgeführt.
Einfach die Broschüre ausdrucken und zum Berater mitnehmen.

Die Familienversicherung wird der GKV-Pflichtmitgliedschaft
gleich gesetzt.

Auch bei „freiwilliger“ Versicherung des Hauptversicherten?

Die einzigste Möglichkeit wäre, dass Ehemann seine
Stunden reduziert.

Wohl kaum rückwirkend…

Warum rückwirkend ?
im SBG § 6 steht:
(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.

Gruß Merger

Sie verlangt einen Jahresgehaltsnachweis.

Perfekt, denn darin steht nur das tatsächlich gezahlte
Einkommen, nicht das, dass der Betroffene vor seinem
freiwilligen Verzicht hätte erhalten können.

Aus dem Jahresgehalt kann man aber das Weihnachtsgeld errechnen, das man hätte bekommen können, denn den prozentualen Anteil kann man im Internet nachsehen. Zum Beispiel Kindergeld findet man z.B. im Netz:
„Befindet sich ein Kind in Berufsausbildung und erhält eine Ausbildungsvergütung, die die Einkommensgrenze für das Kindergeld auch nur geringfügig überschreitet, entfällt der Kindergeldanspruch der Eltern für das gesamte Jahr. Diese Konsequenz ist auch dadurch nicht zu vermeiden, dass das Kind freiwillig auf ein ihm zustehendes Weihnachtsgeld verzichtet.“

Das ist nicht dasselbe, aber doch ähnlich… und ich wüsste nun gern, ob das auch im Fall Familienversicherung gilt…